bewährungswiederruf? Ordnungswiedrigkeit?

Ich habe noch Bewährung bis Nov.2010 und habe letztes Jahr eine OWI begangen.
Fahrt unter Drogen Führerschein ist weg ist auch in Ordnung.

Desweiteren habe ich ein Schreiben bekommen dassdas Verfahren eingestellt wurde wegen BTM.

Meinen Bewährungshelfer habe ich nichts gesagt.

Werde ich nun Probleme bekommen wegen dem Ablauf meiner Bewährung?
Wird mir diese eventuell wiederrufen?

Tut mir leid, dazu kann ich leider nicht viel sagen, da die Bewährung nichts mit der Ordnungswidrigkeit zu tun hat. Die Bewährung ergibt sich aus dem Strafrecht und ist daher eher eine Frage für einen Strafrechtler!

…oder für einen Bewährungshelfer. Er wird ohnehin davon erfahren. Da sieht’s dann blöd aus, wenn er es von dritter Seite aus erfährt! Nur mal so als Tipp! :wink:

Gruß
Robert

Ich habe noch Bewährung bis Nov.2010 und habe letztes Jahr
eine OWI begangen.
Fahrt unter Drogen Führerschein ist weg ist auch in Ordnung.

Desweiteren habe ich ein Schreiben bekommen dassdas Verfahren
eingestellt wurde wegen BTM.

Meinen Bewährungshelfer habe ich nichts gesagt.

Werde ich nun Probleme bekommen wegen dem Ablauf meiner
Bewährung?
Wird mir diese eventuell wiederrufen?

Mit einem Bewährungswidrruf ist wohl nicht zu rechnen, denn der Widerruf kommt nur bei Straftaten während der Bewährungszeit in Betracht (§ 56 f Abs. 1 StGB). Weshalb Sie eine Bewährungsstrafe haben weiß ich nicht. Ebensowenig, ob und welche Auflagen Ihnen genacht wurden. Sollten Sie gegen eine Bewährungsauflage verstoßen haben, wäre ein Widerruf nicht auszuschließen.
Wenn Sie näheres wissen wollen, wenden Sie sich bitte vorort an einen Rechtsanwalt.
mfg