Stimmt es das die deutsche Polizei (z.B. auch Kriminalpolizei) während dieser Zeit aufgrund des Vertrages von Versailles in der Regel keine Schußwaffen trug, außer bei besonders gefährlichen Einsätzen?
cu christian
Hallo Christian,
nein die deutsche Polizei war sehr wohl bewaffnet…vom Revolver über Pistolen bis hin zum schweren Maschinen-Gewehr.
Du darfts nicht vergessen,das es 1918 keine „richtige Kapitulation“ zum Kriegsende gab und daher alle Angehörigen der Reichswehr ihre Kriegswaffen mit nach Hause nahmen.
Deswegen mußten die deutschen Polizeibehörden schon aufgrund dieser Tatsache bewaffnet sein…
Außerdem gab es damals auch noch kein „Waffenrecht“ so das auch jeder
„Normale Bürger“ Waffen besitzen durfte…
Das Jahr 1918 war auch „quasi“ das Geburtsjahr der „Hauptamtlichen
Bahnpolizei“ (denn schon seit 1835 gab es „Nebenamtliche Bahnpolizey-Beamte“ (pikanterweise keine Beamten,sondern Arbeiter der
ersten deutschen Eisenbahn Nürnberg-Fürth).
Aufgrund der damals herrschenden Umstände (zurückströmende Soldaten mit Kriegswaffen die auch vor Überfällen auf Eisenbahn-Kassen und Güterlager nicht zurückschreckten)formierte sich der sogenannte
„Bahnschutz“.Gebildet aus zurückgekehrten Frontsoldaten,die vorher bei der Bahn gearbeitet hatten und nun nicht Tatenlos zusehen wollten,wie
ihr Arbeitsplatz bedroht wurde.
Erst mit dem Jahre 1928 wurde das Waffenrecht ganz neu in D durch die Reichsregierung geändert.
Aufgrund dieses neuen Waffenrechtes wurden auch bei der Firma Walther
in Zella-Mehlis die zu Weltruhm gelangten Polizei-Pistolen
„Walther PP/PPK“ entwickelt und an die deutsche Polizei ausgeliefert.
(PP= Polizei-Pistole /PPK= Polizei-Pistole Kriminal).
Diese war dann die Standard-Waffe über Jahrzehnte hinweg…
mfg
Frank
Hallo Frank,
in alten Filmen sieht man doch auch machmal den Wachtmeister mit Karabiner und Fahrrad über Land fahren. Oder verwechsel ich da was?
Gruss Jan
Hallo Jan,
wenn du dir mal meinen Artikel in Ruhe durchliest,wirst du feststellen,das ich geschrieben habe:
„…von Revolvern und Pistolen bis hin zum schweren Maschinengewewehr“…
Jetzt die große Quizfrage…was folgt auf Handfeuerwaffen???..
Naa???..Richtig…Langwaffen,also Gewehre…)
Die deutsche Polizei der 1920er Jahre hatte alles was es an Waffen
so gab im Einsatz außer Kanonen und Panzern.
Eine „Normung“ fand erst ab 1928 statt…
mfg
Frank
Hallo Frank,
wenn du dir mal meinen Artikel in Ruhe durchliest,wirst du
feststellen,das ich geschrieben habe:
„…von Revolvern und Pistolen bis hin zum schweren
Maschinengewewehr“…
ich wollte dein Wissen gar nicht anzweifeln, eigentlich wollte ich nur wissen warum die so einen grossen Schiessprügel mitgeschleppt haben. Eine Pistole hätte doch auch gereicht oder? Nach welchem Gesichtspunkt wurde die jeweilige Bewaffnung ausgewählt, je nach Vorliebe des einzelnen Polizisten?
Gruss Jan
Sparsame Behörden schon damals…
Hallo Jan,
da die Polizei etwa von Beginn des 19.Jahrhunderts bis hinein ins 20.
eine Sache der Städte war,griff man bei der Bewaffnung natürlich auf die
„Kostengünstige“ Variante zurück.Sprich man nutze die in den Städten
ohnehin vorhandenen „Arsenale“ des Militärs und gab daraus Säbel und
falls erforderlich auch Schußwaffen (Gewehre/Karabiner) ab.
Erst mit dem „anwachsen“ der Großstädte etwa ab den letzten 2 Jahrzehnten des 19.Jahrhunderst durch die Industralisierung sah man sich auf Polizei-Seite dazu genötigt,auch Handfeuerwaffen einzuführen.
Da bis 1918 die Städte zuständig für die Beschaffung waren,kamen unter
anderem diese Typen zum Einsatz :
- Revolver (Deutscher Armee-Revolver 83, COLT 45. ,Webley )
- Pistolen (P 08 von Luger,FN ,Mauser)
um nur einige der damals vielfältigen Typen zu nennen.
„Standard-Waffe“ der Poliei war jedoch das Gewehr ( Mauser 71 ,Mauser 98) da es sich bis zum 1.Wk bei Polizisten in der Regel um ehemalige Soldaten handelte,die den Umgang mit diesem bereits kannten und so
auf eine Schulung (Kosten!!) verzichtet werden konnte.
In der turbulenten Zeit nach dem 1.Wk bis 1928 dann führten die
Polizeien dann sogar Kriegswaffen bis hin zum Panzerfahrzeug.
Interessant ist in dem Zusammenhang übrigens,das in Preußen der
„Schutzmann“ bis etwa ins 1.Drittel des 19.Jahrhunderts sowohl als
„Schutz“ -denn auch als „Kriminal“ -Polizist in einer Funktion tätig war.Dann erfolgte jedoch die Trennung in die „uniformierte Schutzpolizei“ und die zivil gekleidete Kriminalpolizei.
Heute sind wir wieder am Anfang…
Ich hoffe,das dir dieses etwas weiterhilft,Jan…
mfg
Frank
P.S.
Das ganze ist ein grober Überblick,da im 19.Jahrhundert D ja noch in viele Staaten und kleinere Fürstentümer unterteilt war und da ja jeder
sein „eigenes Süppchen“ kochte…