Hallo,
ich habe eigentlich eine traurige Frage.
Ich habe 78 Wochen Krankengeld bezogen, weil ich arbeitsunfähig war. Seit einem Monat arbeite ich wieder und hoffe, dass ich das durchhalte.
Ich habe die Dinge so verstanden, dass ich bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hätte, wenn der Beginn der oben genannten Arbeitsunfähigkeit mindestens 3 Jahre zurückliegt und ich seit Beendigung der AU mindestens 6 Monate
- nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und
- erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Wie muss die KK gegebenenfalls die AU in den 6 Monaten beweisen?
Reicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes aus?
Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen könnte ja der Verdacht bestehen, dass sie sich garnicht immer mehr krankschreiben lassen und trotzdem arbeiten.
Grüße - ubis
Hallo, ubis!
Wird man wegen derselben Erkrankung AU geschrieben, müssen 6 Monate dazwischen liegen, seit Beginn der ersten Au infolgeder Erkrankung 12 Monate um erneut Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Die Au stellt der Arzt fest.
Näheres kannst du nachlesen unter:
www.arbeitnehmerkammer.de/beratung
www.123recht.net/Anspruch-auf-Krankengeld.
Viel Erfolg und alles Gute- Schaddie
krankung
Hallo Schaddie,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hatte mich leider unklar ausgedrückt.
Ich möchte eigentlich wissen, ob die Logik "kein gelber Schein (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) - keine Arbeitsunfähigkeit gilt.
Es könnte ja von Seiten der KK angenommen werden, dass man sich nicht krankschreiben läßt und arbeitet um evtl später wieder Krankengeld für eine bereits Krankengeld-ausgeschöpfte-Arbeitsunfähigkeit zu beziehen. Wie wird dies in der Praxis gehandhabt?
Grüße - ubis
Hallo,
wenn jemand nach 78 Wochen Krankengeldbezug „plötzlich“ wieder arbeiten gehen kann und nach 6 Monaten „plötzlich“ erneut arbeitsunfähig wird, dann wird die Krankenkasse sicherlich ihre Zweifel haben, dass der Versicherte hier tatsächlich arbeitsfähig war. Dies wird die Krankenkasse nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und einem Gutachter prüfen lassen. Sofern der Versicherte dann nicht „arbeitsfähig“ war, besteht kein erneuter Krankengeldanspruch. Und dies lässt sich sicherlich durch die Krankenkasse beweisen! Somit wird der Versicherte sich nicht durch diese Aufnahme der Arbeit einen erneuten KG-Anspruch „erarbeiten“ können.
Mfg
Matthias
Hallo, ubis!
Bei der KK gibt es keine Logik. Entweder man benutzt den gelben Schein- oder nicht. Die KK richtet sich nach den angegebenen Zeiten. Wenn man krank ist und trotzdem arbeiten geht, gefährdet man unter Umständen seine Gesundheit und das kann, wenn es ärztlich nachgewiesen wird, z. B. durch eine Klinkeinweisung, einem auch zum Nachteil gereichen.
Alles Gute- Schaddie
Hallo,
die KK muss gar nix beweisen, die bekommt ja die Diagnose mitgeteilt, denn wenn Du beim Arzt den gelben Schein bekommst, ist der eine Teil für Deinen AG (ohne Diagnose) und der andere Teil für Deine KK und zwar mit Diagnose. Wenn die Diagnose dieselbe ist, wegen der Du schon 78 Wochen AU warst, bekommst Du kein KG mehr sondern wirst von der KK aufgefordert, EU-Rente zu beantragen.
Folgender Sinn steckt dahinter: KG bezieht man nur für einen Zustand, der sich von krank wieder in arbeitsfähig verändert. Wenn man aber innerhalb der 3-Jahresfrist wiederholt an derselben Krankheit erkrankt ist, lässt das die Vermutung zu, dass die Arbeitsfähigkeit so schnell nicht wiederhergestellt werden kann.
Man kann die EU-Rente ja auf einen befristeten Zeitraum beantragen und auch wieder verlängern oder wenn man gesundet abbrechen und wieder arbeiten gehen.
Hallo …
…die von Ihnen genannten Bedingungen für einen neuen Krankengeldanspruch stimmen. Sie können diese § 48 SGB V entnehmen.
Es werden nur ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeiten berücksichtigt. Dies kann z.B. durch Ihren Arzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) passieren. Wenn Sie aber faktisch gearbeitet haben, kann niemand behaupten, Sie seien arbeitsunfähig gewesen, da Sie ja nunmal tatsächlich gearbeitet haben.
Gruß, Christian