Hallo,
diesen Fall gibt es sicher häufiger. Mutter oder Vater sterben, es gibt kein Testament. Alle drei Kinder sind sich mit dem überlebenden Elternteil einig, dass sie von ihm nichts fordern. Ist das ein Erbverzicht? Bedarf der einer bestimmten Form? Der Erbverzicht zu Lebzeiten bedarf wohl notarieller Beurkundung, aber wie ist das nach Eintritt des Erbfalls?
Oder ist das eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung? Bedarf die einer Form? Bedeutet Erbauseinandersetzung, dass jeder seinen gesetzlichen Erbtteil bekommt oder kann das auch bedeuten, dass sich jeder damit zufrieden gibt, was er bekommt (vielleicht mehr oder weniger wertvolle Erinnerungsstücke)?
Etws weniger häufig, aber bestimmt auch oft genug kommt es dann so, dass es einem der Kinder nach ein paar Jahren einfällt, vom überlebenden Elternteil nun seinen Anteil am Erbe zu fordern. Von der geimeinsamen Einigung weiß er nun natürlich nichts.
Gibt es da sowas wie Verjährung? Wie beweist der überlebende Elternteil, dass es diese Einigung gab, wenn nichts schriftlich festgehalten worden war. Reichen die Aussagen des Elternteils und der anderen beiden Kinder?
Wie man sich vor sowas schützt, ist bekannt. Die Ausgangslage ist nun jedoch nunmal so, wie beschrieben.
Vielen Dank für Eure Bemühungen
ElBuffo