Beweis Erbauseinandersetzung

Hallo,
diesen Fall gibt es sicher häufiger. Mutter oder Vater sterben, es gibt kein Testament. Alle drei Kinder sind sich mit dem überlebenden Elternteil einig, dass sie von ihm nichts fordern. Ist das ein Erbverzicht? Bedarf der einer bestimmten Form? Der Erbverzicht zu Lebzeiten bedarf wohl notarieller Beurkundung, aber wie ist das nach Eintritt des Erbfalls?
Oder ist das eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung? Bedarf die einer Form? Bedeutet Erbauseinandersetzung, dass jeder seinen gesetzlichen Erbtteil bekommt oder kann das auch bedeuten, dass sich jeder damit zufrieden gibt, was er bekommt (vielleicht mehr oder weniger wertvolle Erinnerungsstücke)?

Etws weniger häufig, aber bestimmt auch oft genug kommt es dann so, dass es einem der Kinder nach ein paar Jahren einfällt, vom überlebenden Elternteil nun seinen Anteil am Erbe zu fordern. Von der geimeinsamen Einigung weiß er nun natürlich nichts.
Gibt es da sowas wie Verjährung? Wie beweist der überlebende Elternteil, dass es diese Einigung gab, wenn nichts schriftlich festgehalten worden war. Reichen die Aussagen des Elternteils und der anderen beiden Kinder? 
Wie man sich vor sowas schützt, ist bekannt. Die Ausgangslage ist nun jedoch nunmal so, wie beschrieben.
Vielen Dank für Eure Bemühungen
ElBuffo

Hallo ElBuffo,

Alle drei Kinder sind sich mit dem überlebenden Elternteil einig, dass sie von ihm nichts fordern.

mmh, meist ist damit gemeint: solange Vater/Mutter lebt, kann er im Haus mit Möbeln wohnen und das Sparkonto weiter nutzen. Seltener verzichten Kinder, um nicht zu sehen, wie ein neuer Lebenspartner 75% oder mehr abschöpft.

Bei Immobilien wird grundbuchlich erst dann alles geregelt, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt und einer die Geschwister auszahlt oder die Hütte verkloppt wird.

Der Erbverzicht zu Lebzeiten bedarf wohl notarieller Beurkundung

Auch hier geht es oft um die Absicherung des Überlebenden und gleichzeitige Sicherung der Nacherbschaft der Kinder.

Etws weniger häufig, aber bestimmt auch oft genug kommt es
dann so, dass es einem der Kinder nach ein paar Jahren
einfällt, vom überlebenden Elternteil nun seinen Anteil am
Erbe zu fordern.

rechtlich ist das (hier vermutlich) OK und der Grund warum ein Erbe geregelt werden sollte (nämlich zum Schutz des Überlebenden, nicht darum wer von den Kindern das Sofa und wer das Bild bekommt).

Da hier in diesem Fall jedoch nur 1/6 an „das schwarze Schaf“ fallen, und seine 50% vom später zu erwartenden Sechstel disponable sind, können die verbliebenen 3 oftmals eine Lösung finden.

Gruß
achim