Beweis für Nichtvorhandensein einer Geschwindigkeitsbeschränkung?

Hallo allerseits,

sei folgende Situation in NRW gegeben. An einer Kindertagesstätte (seit einem Jahr nur noch Privathaus) wird ca. 2019 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgelegt; beidseitig werden laut Aussagen eines Dorfbewohners entsprechende Schilder aufgestellt.

Herr X, der diese Strecke sehr lange nicht befahren hat, bemerkt auf dem Hinweg sehr wohl das 30 km/h Schild und drosselt seine Geschwindigkeit entsprechend (Ein schwarzer Bulli stand dort bereits, aber Blitzgeräte wurden nicht bemerkt, weder auf der einen noch auf der anderen Seite).

Als er auf dem Rückweg wieder an der Stelle vorbeikommt, steht bis zum Bulli kein 30 km/h Schild (mehr). Herr X bemerkt nun ein Blitzgerät auf der ihm gegenüberliegenden Seite. Er fährt laut geregeltem Tempomat 53km/h (also de-facto 50 km/h), wird aber dann 20m weiter auf seiner Seite geblitzt. Herr X muss weiterfahren, da er einen geschäftlichen Termin hat, kommt 2 Stunden später an der derselben Stelle vorbei. Nun sieht er seine Wahrnehmung bestätigt. Auf der Seite steht kein 30 km/h Schild und auch auf der anderen Seite wurde das 30 km/h mittlerweile dauerhaft abmontiert. Es war wohl also der letzte Tag, an dem die Begrenzung gelten sollte.

Müssen die Stadtwerker exakt protokollieren, wann sie das Schild auf der geblitzten Seite abmontiert haben? Oder wie kann man in Ermangelung anderer Zeugen das Nichtvorhandensein der Geschwindigkeitsbegrenzung beweisen?

Gruss
mt6502

Warte doch erst einmal ab, ob überhaupt ein Verwarngeldbescheid kommt. Im Anhörungsbogen kannst du dann immer noch argumentieren, es war keine 30er Strecke mehr. Da hast ja sicherlich Tag und Uhrzeit deiner Rückfahrt aufgeschrieben als Du das Fehlen der Schilder bemerktest.

Und ja, die Verkehrsbehörde oder der beauftragte Bauhof hat einen Auftrag und aus dem wird auch hervorgehen wann abzubauen wäre.
Eben wegen der Beweisschwierigkeiten erwarte ich keine Radarkontrolle am Abbautag.
Aber wie auch immer, das sollte sich klären lassen. Denn umgekehrt müsste ja auch die Bußgeldstelle beweisen können, dass am Blitztag/-zeit die Schilder noch galten, also sichtbar vorhanden waren.

MfG
duck313

Die zur Messung eingesetzten Beamten haben die Beschilderung der Strecke vor und nach dem Einsatz zu prüfen und zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird zum Bestandteil der Akte. Jedenfalls ist es in Sachsen so. Die Annahme, in NRW würden gravierend abweichende Bräuche herrschen, ist nach meinem Verständnis abwegig.

Somit ist zu erwarten, dass kein Bescheid versandt wird.

nun ja, ich hab es in den Text geschrieben, weil die Jungs in NRW durchaus auch 1m hinter einem potentiellen 30km/h Schild blitzen dürfen, was in anderen Bundesländern nicht so ist.

Denn auch wenn auf der gesamten Strecke kein Schild ersichtlich war, gäbe es auch immer noch die Option, dass der schwarze Bulli dieses verdeckt hat und es erst danach abgebaut wurde.

Heute wurde noch einmal kontrolliert und weiterhin keine Schilder vorgefunden.

Warum auch nicht. Nach meiner Kenntnis gilt das Tempolimit ab dem es anzeigenden Schild, welches in aller Regel schon aus einigen Metern Entfernung erkenn- und wahrnehmbar ist.

Das wäre mir neu.
Etwas anderes gilt m.E. nur, wenn das Tempolimit angekündigt wurde, z.B. durch ein Zusatzschild „30km/h in 100m Entfernung“. Und zwar bundesweit.
Aber es gibt wirklich unklare Rechtslagen. Z.B. bei digitalen Schilderbrücken, die genau in der Sekunde das erlaubte Tempo reduzieren, in der ich schon unter der Brücke durch bin und guten Gewissens mit 100km/h fahre, während nur noch 60 erlaubt sind.
Oder umgefahrene oder verschneite Schilder…, angeblich gelten diese trotz unmöglicher oder unzumutbarer Kenntnisnahme.

Hier steht es auch zu lesen …

Ein bisschen was muss also dran sein.

Tatsächlich. Das war mir bisher nicht bekannt. Ich halte aber die „Null Toleranz“-Vorgaben sooo für unzulässig.
Es werden Kraftfahrer mit (augenärztlich attestierten, womöglich noch einäugigen!) „50%“ Sehleistung auf die Menschheit losgelassen, wodurch Zusatzschilder (z.B. „nur bei Nässe“ oder „Lärmschutz“ o.ä.) nicht mehr so früh erkennbar sind, dass bei Erreichen des Schildes die Vorgaben erfüllt sein können.
Und selbst wenn, muss u.U. ein gefährlicher Bremsvorgang eingeleitet werden, mit dem der nachfolgende Verkehr nicht rechnet.

hi,

wie muss man sich das vorstellen?
Der Fahrer, halb blind, erkennt eine große 70 im Kreis und etwas darunter, was er nicht lesen kann. Er denkt sich also ‚passt schon‘ und fährt weiter mit 100 km/h auf das Schild zu?!

In Welcher Situation würde das Zusatzzeichen weiter einschränken, als es die Geschwindigkeitsbegrenzung ohnehin machen würde, so dass eine weitere Anpassung nötig wäre?

grüße
lipi

Mir fällt die Vorstellung nicht so schwer. Ich fahr vielleicht grade mal wieder meine A61, schnelle Strecke, auch im Hunsrück. Dort steht ein Schild, das einen „bei Nässe“ auf 80km/h runterbremsen will. Ich finde es gar nicht nass, aber mein Vordermann steigt voll in die Eisen, weil er den Zusatz nicht lesen kann, dass das Limit nur bei Nässe gilt.
Ist aber nur ein Beispiel.
Klar, ich muss immer genügend Abstand halten, aber es wird sicher seinen guten Grund haben, dass der Gesetzgeber in den meisten Bundesländer Abstände der Messanlagen zu den Verkehrsschildern verlangt.

hi,

Das Fehlverhalten, bis zum Schild mit hoher Geschwindigkeit zu fahren, bis man den Zusatz lesen kann, ist doch keine Begründung für deine Behauptung dafür, dass bei erreichen der Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatz, diese nicht eingehalten werden kann.

Das ist ein allgemeines Fehlverhalten, was bei schlechter Sicht jeden betrifft.

grüße
lipi

Deine Meinung ist da irrelevant. Das wird seit Jahrzehnten so gehandhabt und auch von Gerichten nicht verworfen. Wieso auch? Ein Mindestabstand heißt doch nur, daß man die Schilder x Meter vor der eigentlichen Gefahrenstelle aufbauen muß. Das kann doch niemand ernsthaft vernünftig finden. Im übrigen muß man ja bekannterweise in der übersehbaren Strecke anhalten können. Wieso sollte man dann noch ein paar hundert Meter drauflegen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren?