Beweis für richtige sozialauswahl

Liebe/-r Experte/-in,
erstmal meine momentanen Umstände: bin gerade ordentlich gekündigt worden und habe Klage erhoben.
ich bin 30 Jahre, verheiratet habe ein Kind, war 1,5 Jahre in der Firma. Es gibt Kollegen die wesentlich kürzer dort arbeiten, keine Kinder haben und nicht verheiratet sind. Ich glaube es sieht ganz gut für mich aus bei der sozialauswahl, aber wie erbringe ich den Beweis dafür das die firma eine falsche sozialauswahl getroffen hat, wenn sie vor Gericht einfach sagt, das die Mitarbeiter die auf die sozialauswahl zutreffen , nicht vergleichbar wären?
Danke schon mal im voraus.

Guten Morgen,
Ich gehe davon aus dass das Kuendigungsschutzgesetz gilt.
Dann wäre wichtig zu wissen, ob ein Betriebsrat besteht.
Die Sozialauswahl wird vom Arbeitsgericht geprüft. Dabei ist die Abfolge der Darlegungs-
Beweislast zu beachten:

  1. AN bestreitet, dass die Sozialauswahl ordnungsgemaess durchgeführt ist.
  2. AG muss darlegen, dass und mit welchen Daten er die AN verglichen hat
  3. AN muss nun konkret einwenden, welcher AN weniger schutzwuerdig ist. Wenn AN hier
    mit kürzerer Beschaeftigungsdauer gar nicht verglichen wurden, dann muss das zunächst
    geruegt werden. Jetzt kann AG behaupten, dass die nicht vergleichbar seien, das muss aber
    der AG genau begründen. Auf diese Begruendung muss dann der AN konkret eingehen und
    vortragen, dass er z.B. am gleichen Band, in der gleichen Schicht, fuer die gleichen Kunden
    schon gearbeitet hat.
    Es gibt auch die Moeglichkeit vorzutragen, dass AN mit kurzer Anweisung die gleichen
    Taetigkeiten machen kann. Da muss man hier nur sehen, dass bei nur 1,5 Jahre
    Beschaeftigungszeit diese Einarbeitung sehr kurz sein muesste.
  4. Fuer diese Behauptungen musss AN dann Beweis anbieten. Das koennen die anderen
    Kollegen, ein Kunde, der Betriebsrat (Namen nennen) sein. Eventuell gibt es
    Arbeitsdokumente Rapportzettel oder so. Im schlechtesten Falls ein
    Sachverstaendigengutachten beantragen.

Wenn ich mehr ueber die Taetigkeit und eventuell anderen Taetigkeiten die als nicht
vergleichbar angesehen werden wüsste, koennte ich das konkrerter vortragen.
Es scheint mir sinnvoll den Prozess mit Anwalt zu machen und den Anwalt mit Informationen
zum Arbeitsaltag zu versorgen. Darauf achten, dass er / sie das auch an das Gericht
schreibt. Nach dem Guetetermin werden zur Vorbereitung des Kammertermins Fristen
gesetzt, die Ausschlussfristen sind. Da kann man nichts mündlich im Termin nachtragen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, bestreiten dass der alle Tatsachen und Informationen
bekommen hat. Genau prüfen, wann der BR informiert wurde und wann gekündigt wurde.
Da werden viele formale Fehler von den AG gemacht.

Alles Gute

Hallo,

es ist § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz anzuwenden:

„Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im
Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial
ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die
Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die
Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt
hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe
anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. In die soziale
Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung,
insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung
einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen
Interesse liegt. Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als
sozial ungerechtfertigt im Sinne des Satzes 1 erscheinen lassen.“

Der Arbeitgeber muss die Richtigkeit seiner Sozialauswahl vor Gericht also beweisen, bloßes Behaupten reicht nicht.

Viele Grüße … Bernd

Hallo BenKi,

leider (oder gottseidank…) habe ich in Sachen Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen keine Erfahrung. Bei Euch gibt es keinen Betriebsrat?? Den der hat da Mitbestimmungsrechte. Ansonsten wird es schwierig und sehr vom Richter abhängig sein. Oft wird bei Kündigungsprozessen im Sinne der Beschäftigten entschieden…
Gruss
Helmut

Danke danke,
das hilft schon mal weiter.
Es gibt übrigens keinen BR.
Nochmal etwas ausfürlicher: ich habe mir mit der Bandsäge in den Daumen gesägt, war dann für 2,5 Wochen krankgeschrieben und in der Zeit wurde jemand neues eingestellt der genau mein Projekt übernommen hat. Dieser jemand hat meines wissens nach auch nicht mehr Fähigkeiten als ich, nur der unterschied das er Geselle ist, und ich keinen Gesellenbrief habe. Ist das schlecht für mich?
Es gibt aber auch einen Mitarbeiter(36J) der einen Gesellenbrief aus einer anderen Brange hat, die mit der Arbeit dieses Betriebes nichts zu tun hat, auch kürzer als ich dort arbeitet (eventuell noch Probezeit)und Fachlich nichts drauf hat, keine Kinder hat und nicht verheiratet ist. Er wird aber wegen Langzeitarbeitslosigkeit vom Staat gefördert.
Sieht das jetzt wieder gut für mich aus?

Danke Bernd,
ich wollte aber wissen wie so ein Bewieis aussehen könnte.
Aber danke fürs antworten.

Danke fürs Mutmachen Helmut,
leider gibts keinen Betriebsrat und das bei einer Betriebsgröße von über 30 Mitarbeitern.

Es müssen die Sozialdaten aller Arbeitnehmer (auch die der nach Ansicht des Arbeitgebers nicht vergleichbaren) auf den Tisch gelegt und die Auswahl nachvollziehbar geschildert werden. Sollen Mitarbeiter ausgenommen werden, muss deren Wichtigkeit ebenfalls bewiesen werden.

Es müssen die Sozialdaten aller Arbeitnehmer (auch die der
nach Ansicht des Arbeitgebers nicht vergleichbaren) auf den
Tisch gelegt und die Auswahl nachvollziehbar geschildert
werden. Sollen Mitarbeiter ausgenommen werden, muss deren
Wichtigkeit ebenfalls bewiesen werden.

AAAAA sowas wollte ich wissen, vielen dank dafür.

Es müssen die Sozialdaten aller Arbeitnehmer (auch die der
nach Ansicht des Arbeitgebers nicht vergleichbaren) auf den
Tisch gelegt und die Auswahl nachvollziehbar geschildert
werden. Sollen Mitarbeiter ausgenommen werden, muss deren
Wichtigkeit ebenfalls bewiesen werden.

AAAAA sowas wollte ich wissen, vielen dank dafür.

Ist ja lustig, ich hab gerabe auf deiner Visitenkarte gesehen das du aus Ruppichteroth kommst, meine Schwester kommt aus Krawinkel, ist doch gleich nebenan oder?

Ist ja lustig, ich hab gerabe auf deiner Visitenkarte gesehen
das du aus Ruppichteroth kommst, meine Schwester kommt aus
Krawinkel, ist doch gleich nebenan oder?

Stimmt. :smile: