Hallo Leute,
wenn jemand ein Geschäft online tätigt existiert ja kein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift. Daher Frage ich mich wie der Händler im Zweifel beweist, daß
- überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist
- zu welchen Konditionen dieser zustande kam
Der Vertrag ist ja nur ein Eintrag in der Datenbank des Verkäufers, da kann er ja viel reinschreiben. Im Zweifel werden bestimmte Rahmenbedingungen auch unabhängig vom Vertrag gespeichert (ich denke an Angebote z.B. im Mobilfunk wo Bedingungen in Fußzeilen beschreiben werden). Wer garantiert, daß die in der richtigen Kombination auf der Website erschienen sind?
Muß der Verkäufer beweisen, daß sein System richtig funktioniert? Bei großen Buchhaltungssystemen z.B. sind Wirtschaftsprüfer als unabhängige Instanz beteiligt, gibt es so was ähnliches hier auch? Oder speichert der Verkäufer jeden Screen-Shot?
Danke
Steffen
Hallo,
wie der Händler im Zweifel beweist, daß
- überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist
- zu welchen Konditionen dieser zustande kam
Im Zweifel kann der Händler gar nichts beweisen.
Wenn sein System nachweislich korrekt funktioniert und die Prozesse nachweislich sauber erfolgen, könnte Vertrag und Inhalt des Vertrags über einen sog. Anscheinsbeweis erfolgen.
Dies ist z.B. bei Telekomabrechnungen oder Geldautomatenverfügungen so.
Das Hauptproblem bekommt der Händler aber nicht in den Griff: Er kennt seinen Vertragspartner nicht. Wer sagt einem, dass der Vertragspartner der ist, für den er sich ausgibt.
Hier hilft auch der Anscheinsbeweis nichts.
Bei der Gelegenheit bemerkt: Das ist nicht nur im Internet so. Konventielle Versandhändler haben diese Probleme schon immer.
Hier hilft der Beweis über konkludentes Handeln:
Kunde A nimmt die Warenlieferung entgegen und zahlt den Betrag. Beweisproblem weitgehend gelöst.
Reklamiert der Kunde hingegen, sollte der Händler sich nicht auf Spielchen einlassen sondern sich kulant zeigen.