Hallo,
mal angenommen A und B hassen sich bis auf den Abgrund. B erhält Besuch von Behörden, da er diese betrogen hat. B ist der Überzeugung, das A ihn angeschwärzt. B ist auch der Überzeugung, das er noch weitere Behördenkontrollen erwarten kann, da er weiß, wo er seine faulen Eier gelegt hat. Also geht B (wohl vorsorglich) zu einer Anwältin und erklärt dort, C habe ihn erzählt, das A ihn angerufen hätte und erklärte, er wolle B fertig machen, ihn bei Behörden anschwärzen. Für dieses Telefonat würde es weitere Zeugen geben, da das Telefon auf mithören gestellt gewesen wäre. B weiß das er lügt und das dieses mit C und weiteren angeblichen Zeugen abgesprochen wurde, um A fertig zu machen. Die Anwältin schreibt A also an, erklärt den Vorwurf und das dieser weitere Anschwärzungen unterlassen möge, da er sonst gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten werde.
A hat zwar B bei einigen Behörden angeschwärzt, anonym und schriftlich. Jedoch kann man A sicherlich keine Vorwürfe bei Hinweisen machen, die berechtigt waren. Andere Vorwürfe hat A bei den Ämtern auf Verdacht geäußert, welchen jedoch noch nicht nachgegangen wurde.
Fragen:
a) Ist das mithören von Telefongesprächen, um Beweise gegenüber jemanden zu sammeln, ohne das der Betreffende davon weiß, überhaupt erlaubt bzw. verwertbar. ?
b) Sind Behörden berechtigt, B mitzuteilen, in welcher Form der anonyme Hinweis einging und ihn diesen auf Verlangen auszuhändigen bzw. zu kopieren - zumindest in Fällen wo der Hinweis auch berechtigt war. ?
Danke
Dagmar