das Finanzamt möchte Unterlagen aus denen hervorgeht, dass das Fahrzeug für die Fahrten zu einer Lerngemeinschaft und zu einer Fortbildungsstätte das eigene ist. Es sollen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, das man auch für das Auto zahlt, was auf den Lebensgefährten zugelassen ist. Diese Unterlagen gibt es jedoch nicht, bzw. was für Unterlagen sind da gefragt? Tankquittungen? In diesem Fall bezahlt der Partner, auf den der Wagen zugelassen ist nämlich die Haftplicht und die Raten des Autos, weil der andere im Gegenzug dafür Telefon, Strom usw. zahlt. Was soll man hier wie beweisen???
Wurden denn außer den Steuern und der Versicherung tatsächlich sämtliche Aufwendungen für das Kfz in bar erbracht? Wenn nicht kann doch sicherlich über den Kontoauszug der NAchweis erbracht werden, dass Aufwendungen tatasächlich entstanden sind.
Bei einem gemeinsamen Haushalt, mit jedoch getrennten KOnten ist der Nachweis offensichtlich schwer. Es mus nachgewiesen werden, dass derjenige, der das Auto steuerlich geltend macht auch für die Kosten aufkommt, die bei den Fahrten zur Lerngemeinschaft und zur Fortbildungsstätte entstanden sind. Das Auto ist jedoch auf den Partner angemeldet, und somit wird die Versicherung auch von seinem Konto abgezogen. Dieser Nachweis kann also nicht mehr erbracht werden. Die einzigen Kosten die erbracht werden könnten, sind Kontoauszüge mit Belegen, das Mal getankt wurde. Ausserdem ist auf einem Kontoauszug zu erkennen, dass derjenige, der die Fortbildung macht, die AU & HU bezahlt hat. Reicht das???
Dies sollte für den Anfang reichen. Wenn dann noch glaubhaft dargelegt werden kann, dass bei einigen Tankvorgängen auch bar bezahlt wurde, dürfte es wohl klappen.