Hallo,
angenommen, in einem Mietvertrag steht, dass der Mieter beweisen muss, dass er richtig gelüftet hat.
Im Internet habe ich Quellen gefunden, die schreiben, dass z.B. bei Schimmel der Vermieter zuständig ist. In anderen, dass der Mieter in der Beweispflicht ist. Ok. Ich vermute eher letzteres.
Angenommen, der Mieter unterschreibt den Vertrag. Tritt er u. U. damit Rechte ab? Also wäre der Mieter grundlegend erst einmal nicht in der Beweispflicht, sondern wird es nur durch die Unterschrift, weil er das anerkennt?
Und wie beweist man das? Es soll da so lustige aufzeichnende Geräte geben, aber wenn ich die als Mieter im Nachhinein aufstelle, ist das ja auch nicht wirklich beweiskräftig.
Danke, eine wundernde
sgw