Beweisen geleisteter Arbeit - häusliche Krankenpfl

Hallo Zusammen,
noch eine Frage zur häuslichen Krankenpflege.

Mal angenommen ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter nachdem dieser bereits einen Monat für den Arbeitgeber gearbeitet hat.
Weiter angenommen dieser Arbeitgeber behauptet nun bei einem fiktiven Gericht, der besagte Mitarbeiter hätte gar nicht gearbeitet.
Unser fiktiver Richter sagt nun zu dem erfundenen Mitarbeiter er müsse nun beweisen dass er sehr wohl gearbeitet hätte.
Nun hat der Arbeitnehmer aber versäumt sich den Dienstplan zu kopieren.
Er hat auch nicht das Fahrtenbuch oder die handschriftliche Kürzelliste, die bei jedem Patienteneinsatz minutengenau dokomentiert werden und die dann später bei den Krankenkassen abgegeben werden, fotokopiert. Mit anderen Worten der erfundene Mitarbeiter hat nichts in der Hand womit er seine Tätigkeit beweisen könnte.
Weiter angenommen, dieser Mitarbeiter kommt jetzt auf die Idee mal in so einem Forum nachzufragen welche Ideen denn andere hätten um an die fehlenden Beweise zu kommen.

Was würdet Ihr diesem Mitarbeiter raten?
Was könnte dieser Mitarbeiter tun?

Sehr gespannt auf eine Antwort wartet jetzt schon dankbar
Only

Hallo

Gab es weder Pateienten noch Kollegen, die vorgeladen werden könnten?
Das mag ich kaum glauben.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Insgesamt sehr unglaubwürdig würde ich so eine Geschichte nennen.

Der Dienstplan beweist noch nicht den Antritt des Dienstes und in sofern ist de rnur beschränkt relevant.
Es muss doch aber Unterlagen zur Zeiterfassung geben?
Und:
Die genannten Dokumente - insbesondere die die bei den Krankenkassen eingereicht werden, müssen bei diesen doch noch vorhanden sein.

Zeugen für die Arbeit wirds ja wohl hoffentlich auch geben.

Gruss ivo

Hallo Ihr beiden.

Der Arbeitnehmer sah wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Er hat weder an Kollegen oder Patienten gedacht. Und das man bei den Krankenkassen anfragen könnte hat er ebenfalls fröhlich übersehen.
Ich denke, dass unser Arbeitnehmer sein Gehirn, dank Eurer Hilfe, wieder eingeschaltet hat.

Der erste Termin war ein Gütetermin zu dem sich unser Arbeitnehmer ohne Anwalt getraut hat. Der zweite Termin folgt erst noch. Dieses Mal nimmt sich unser Arbeitnehmer einen Anwalt mit.
Es bedankt sich
Only