Beweisfotos v. Nachbar-fahren ohne FS

Hallo Leute - ich hatte bereits einen kleinen Artikel geschrieben , bin hier neu und weiss nicht wie ich den Artikel bearbeiten kann - hatte mich wohl ein wenig missverständlich ausgedrückt.
Also hier nochmal etwas deutlicher.
Ich habe seit einem Jahr den Führerschein weg.
Nun hat mich ein Nachbar angezeigt , ich sei ohne Führerschein gefahren.
Er hat dazu eine Aussage gemacht und eine von Ihm angefertigte CD mit digitalen Fotos vorgelegt auf denen ich laut Polizei beim fahren zu sehen sein soll.
Meine Frage wäre :
Sind diese von einem Privatmann angefertigten Fotos als Beweis vor Gericht zulässig ?
Ich wäre dankbar für Eure Meinung , Anregungen oder Sonstiges.
Danke André

Hi

  • ich hatte bereits einen kleinen Artikel

geschrieben , bin hier neu und weiss nicht wie ich den Artikel
bearbeiten kann

Zumindestens diesen Teil kann ich Dir beantworten. Bei w-w-w kannst Du keinen Artikel bearbeiten.
Du kannst nur löschen, allerdings auch nur solange noch nicht darauf geantwortet wurde.
In der FAQ:878 und der FAQ:32 findest Du näheres zu dem Thema

Gruß
Edith

Hallo Andre,
die Aussage des Nachbarn ist ein Personalbeweis - die Bilder ein Sachbeweis. Es obliegt der freien Beweiswürdigung des Richters (wenn es zum Prozeß kommt), wie er diese Beweise bewertet. Wenn es Dir gelingt, die Bilder anderweitig zu erklären oder Dein Konterfei in Abrede zu stellen, wird der Richter auch diese Aussage hinsichtlich Schlüssigkeit/Glaubwürdigkeit werten.
Dachsgruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ob zulässig oder nicht ist m E egal. Du bist ohne Führerschein gefahren. Wie kommst du nur auf diese Idee. Somit wirst du wohl mit einer empfindlichen Strafe rechnen müssen.

Grüßle
Bernd Stephanny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Ich habe seit einem Jahr den Führerschein weg.
Nun hat mich ein Nachbar angezeigt , ich sei ohne Führerschein
gefahren.

Nur mal zur Befriedigung meiner Neugier:
Woher wusste der Nachbar überhaupt, dass der Führerschein weg ist?
In meiner Nachbarschaft würde das wohl keiner mitbekommen.

CU

Axel

Dumm gelaufen
Hallo André

Du scheinst von einem Konkurs in den anderen zu fahren :smile:

Gruß,
pathfinder

Sind diese von einem Privatmann angefertigten Fotos als Beweis
vor Gericht zulässig ?

Wenn auf den Fotos sich der PKW ganz oder mehr als zur Hälfte auf einem Privatgrundstück befindet, sind diese Fotos nicht in einem Prozess verwendbar.

Ansonsten sind sie zulässiges Beweisstück, allerdings mit dem Haken, dass sie nichts beweisen. Das rechtwidrige Autofahren würde erst durch die Aussage des Nachbarn bewiesen, die Fotos zu einem Zeitpunkt angefertigt zu haben, zu dem Du keinen Führerschei hattest.
Da ein Richter vermutlich auch nur der bloßen Aussage des Nachbarn glauben könnte, sind die Fotos wiederum entbehrlich.

Wenn auf den Fotos sich der PKW ganz oder mehr als zur Hälfte
auf einem Privatgrundstück befindet, sind diese Fotos nicht in
einem Prozess verwendbar.

Aha. Ganz oder mehr als zur Hälfte. Kannst du uns das bitte belegen? Das Aktenzeichen eines rechtskräftigen Urteils mind. auf Niveau des Landgerichts würde mir reichen, ich schlage das dann nach.

Levay

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Aha. Ganz oder mehr als zur Hälfte.

Exakt.

Kannst du uns das bitte
belegen?

Nach deinen Ansprüchen, nein. Frag eine seriöse Detektei in deiner Nähe.

Das Aktenzeichen eines rechtskräftigen Urteils mind.
auf Niveau des Landgerichts würde mir reichen, ich schlage das
dann nach.

Sonst noch was?
Mir würde als Diskussionsgrundlage ein Jurist reichen, dessen Kompetenz und Selbstbewusstsein zusammenpassen.

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Sorry,

wer etwas behauptet muss es in der Regel auch beweisen, wenn es jemand bezweifelt.

Also muss ich im Moment davon ausgehen, dasses Unsinn ist.

Deine Vika lässt auch nicht auf entsprechende Erfahrungen schliessen, so dass ich nicht mal das als Grundlage nehmen könnte.

Gruss ivo

1 Like

wer etwas behauptet muss es in der Regel auch beweisen, wenn
es jemand bezweifelt.

Das ist ja auch in anderen Brettern Diskussionsstoff und an sich sehr fraglich. Ich habe zu der Ausgangsfrage geschrieben, was ich zu dem Thema weiß. Wissen um die juristischen Handlungsspielräume privater Ermittlungsfirmen und das Wissen, dass sich diese in Deutschland nicht von denen von Privatpersonen unterscheiden.

Wenn das jemand nicht glaubt, habe ich damit kein Problem, der gehe hin in Frieden.
Wenn jemand glaubt mich deshalb ohne Begründung anmotzen zu müssen schon.
Es wäre also erstmal Levays Job, zu belegen, dass Deutschlands Detekteien permanent übertriebene Zurückhaltung üben bzw. er sollte selbst mit so einer Angelegenheit vor Gericht auf die Nase fallen. Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, für einen Möchtegern-Danny Crane nun Akten zu wälzen und zu beweisen, dass sich die Erde um die Sonne dreht.

Deine Vika lässt auch nicht auf entsprechende Erfahrungen
schliessen, so dass ich nicht mal das als Grundlage nehmen
könnte.

Stimmt, meine ViKa war schon mal (kurzzeitig) informativer. Immerhin habe ich zu dem Themenkomplex schon mehrfach korrekte Auskünfte erteilt, Handyortung, Fahrzeugortung, Telefongesprächs-Aufzeichnung, Kamera-Montage, Gebäudeabsicherung.

Da ich Levays juristischen Enthusiasmus nicht weiter gefährden will (man soll ihn ja eines Tages noch in einen Gerichtssaal lassen können), ist die Diskussion damit auch beendet. In deinem Sinne als Mod: Unhöflicher wird’s nicht.

Nix für ungut.

Davon, dass du unhöflich und unverschämt bist, einmal abgesehen: Deine Behauptung ist ziemlicher Unsinn, und dass du sie nicht belegen willst, liegt wohl vor allem daran, dass du sie nicht belegen kannst. Wenn ich so was höre: „ganz oder mehr als die Hälfte“, dann fühle ich mich an US-Krimis erinnert.

Du scheinst aber keinen Zweifel daran zu hegen, dass du mit dieser absurden Behauptung Recht hast. Da lohnt es sich vermutlich auch nicht, dir ein gutes Buch über die Strafprozessordnung ans Herz zu legen. Sollte dir ein solches aber mal zufällig in die Hände fallen, dann schau doch einfach mal im Index unter dem Begriff Beweisverwertungsverbot nach. Ist leider ein recht komplexes Thema, aber vielleicht wirst du nach aufmerksamer Lektüre feststellen, dass das nicht stimmen kann.

Levay

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Ich habe leider nicht die Zeit, mich hier intensiv einzulesen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass Beweisverwertungsverbote das Resultat von Beweiserhebungsverboten sind. Angesprochen ist insofern nicht ausschließlich, aber in allererster Linie der Staat. Das heißt: Selbst wenn der Staat das Foto nich hätte machen dürfen und wenn das darüber hinaus noch zu einem Beweisverwertungsverbot geführt hätte (ich halte diese Annahme für zweifelhaft), kann es sein, dass das durch einen Privatmensch zugeführte Beweismittel verwertet werden darf.

Levay

Hallo!

Musst ja nicht gleich rumpöbeln - ziemlich lächerlich dein Posting jetzt.

Das Problem liegt nämlich darin: du hast die Frage nicht verstanden. Es ging nicht darum, wie ein zulässiger Beweis vermutlich gewürdigt wird (denn nur bei einer solchen Frage würde deine Antwort irgendwie zum Thema passen), sondern ob so ein Foto ein zulässiger Beweis ist.

-> und da sich Gerichte nicht nach der Meinung irgendwelcher Detekteien richten, sondern nach dem Gesetz, wirst du eine andere Meinung mit dem Gesetz und nicht mit dem pauschalen, unsubstantiierten und nicht einmal bewiesenen Verweis auf irgendwelche überdies nicht näher genannten Detekteien beweisen müssen.

Gruß
Tom

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Wenn jemand glaubt mich deshalb ohne Begründung anmotzen zu
müssen schon.

Ivo ist sich da Grund genug.

HM

Ivo ist sich da Grund genug.

Nur wenn man vor Ursache und Wirkung die Augen verschliesst.

Gruss Ivo

1 Like

Eben. Und außerdem habe ich ja ausdrücklich um solche Beweise gebeten. Dass mir amtsgerichtliche Urteile nicht reichen, ist wohl verständlich. Und ich hätte das Aktenzeichen wirklich nachgeschlagen und mich eines Besseres belehren lassen.

Levay

Ich wäre dankbar für Eure Meinung , Anregungen oder Sonstiges.
Danke André

hallo andré,
hier eine anregung. woran könnte man den auf den fotos erkennen das sie vor wenigen tagen gemacht wurden und nicht schon vor eins - zwei jahren als du mit führerschein unterwegst warst?