Beweiskraft des Polizeibeamten

Moin,

in Deutschland ist es ja nicht so ganz einfach, z.B. im Straßenverkehr belangt zu werden. Beim Blitzen etwa muss der Fahrer erkannt werden, etc. was ja z.B. in Österreich nicht so kompliziert ist. Da reichts, wenn „das Auto“ geblitzt wird. Meines Wissens darf auch bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht von Polizeibeamten geschätzt werden, sondern es ist ein Beweis nötig.

Wer weiß, wie es sich da bei roten Ampeln etc. verhält? Gilt hier auf einmal das Wort des Polizeibeamten mehr? Und wieviel im Gegensatz zur Aussage des potentielle Rot-Sünders?

thx
moe.

Hallo!

in Deutschland ist es ja nicht so ganz einfach, z.B. im
Straßenverkehr belangt zu werden. Beim Blitzen etwa muss der
Fahrer erkannt werden, etc. was ja z.B. in Österreich nicht so
kompliziert ist. Da reichts, wenn „das Auto“ geblitzt wird.

Da hast du eine etwas seltsame Vorstellung vom österreichischen Verkehrsrecht. Auch in Österreich können keine Autos bestraft werden, sondern nur Menschen. Daher wird festgestellt, wer das Auto gelenkt und ein Verkehrsdelikt begangen hat, dazu gibt es die sog. Lenkerauskunft, die der Zulassungsbesitzer zu erteilen hat (§ 103 Abs. 2 KFG).

Wer weiß, wie es sich da bei roten Ampeln etc. verhält? Gilt
hier auf einmal das Wort des Polizeibeamten mehr? Und wieviel
im Gegensatz zur Aussage des potentielle Rot-Sünders?

Das ist eine Frage der Beweiswürdigung, die sich vor vorneherein nicht beantworten lässt. Natürlich muss dem Täter die Tat nachgewiesen werden. Aber wenn ein Polizist schlüssig und glaubwürdig feststellt, dass jemand eine rote Ampel überfahren hat, wird es für denjenigen schwierig. Wieso sollte der Polizist lügen? Eine unbegründete Behauptung, die Aussage des Polizisten sei falsch, ist auf jeden Fall zu wenig.
Grüße, Peter

Wer weiß, wie es sich da bei roten Ampeln etc. verhält? Gilt
hier auf einmal das Wort des Polizeibeamten mehr? Und wieviel
im Gegensatz zur Aussage des potentielle Rot-Sünders?

Falls Du in D meinst wurde zur Aussage des Beamten schon etwas gesagt. Ergänzend bedeutet das: Der Polizist muss genaue Angaben zu seinem Standort machen, wie weit der Pkw vor dem Umschalten der Ampel auf Rot von der Haltlinie entfernt war usw. Übrigens kann in Deutschland ein Polizeibeamter im Verkehrsberuhigten Bereich die Geschwdigkeitsübertretung (als Pauschalverstoß „Sie fuhren schneller als Schrittgeschwindigkeit“) auch schätzen.

ElC.

Hallo!

in Deutschland ist es ja nicht so ganz einfach, z.B. im
Straßenverkehr belangt zu werden. Beim Blitzen etwa muss der
Fahrer erkannt werden, etc. was ja z.B. in Österreich nicht so
kompliziert ist. Da reichts, wenn „das Auto“ geblitzt wird.

Da hast du eine etwas seltsame Vorstellung vom
österreichischen Verkehrsrecht. Auch in Österreich können
keine Autos bestraft werden, sondern nur Menschen. Daher wird
festgestellt, wer das Auto gelenkt und ein Verkehrsdelikt
begangen hat, dazu gibt es die sog. Lenkerauskunft, die der
Zulassungsbesitzer zu erteilen hat (§ 103 Abs. 2 KFG).

Ja, wie auch immer. Mein Punkt war nur der, dass man keinem Fahrer das Fahren nachweisen muss, sondern den Halter des Fahrzeuges heranzieht (oder so…egal…darum geht’s auch nicht) vgl. auch skandinavisches Recht zum Fall „Ghost-Rider“, wo das nicht geht. Ich wollte nur was veranschaulichen.

Wer weiß, wie es sich da bei roten Ampeln etc. verhält? Gilt
hier auf einmal das Wort des Polizeibeamten mehr? Und wieviel
im Gegensatz zur Aussage des potentielle Rot-Sünders?

Das ist eine Frage der Beweiswürdigung, die sich vor
vorneherein nicht beantworten lässt.

Ich würde sagen, dass sich das schon von vorneherein beantworten lassen können sollte. Entweder gilt das Wort des Polizisten „Ich habe gesehen, dass…“ gegen das Wort des Fahrers „Ich habe nicht…“ oder es steht Aussage gegen Aussage.

Natürlich muss dem Täter
die Tat nachgewiesen werden. Aber wenn ein Polizist schlüssig
und glaubwürdig feststellt, dass jemand eine rote Ampel
überfahren hat, wird es für denjenigen schwierig.

Gerade diese „schlüssige Feststellung“ ist meines Wissens in vielen Fällen nicht genug. Wenn der Polizist bei Tempolimit 50 auch 50 fährt und überholt wird, so gilt das doch gerade nicht als Nachweis, oder?

Wieso sollte
der Polizist lügen?

Wieso sollte… vollkommen egal. :wink:

Eine unbegründete Behauptung, die Aussage
des Polizisten sei falsch, ist auf jeden Fall zu wenig.

Was ist denn eine unbegründete Behauptung (in diesem Zusammenhang)?

thx
moe.

Wer weiß, wie es sich da bei roten Ampeln etc. verhält? Gilt
hier auf einmal das Wort des Polizeibeamten mehr? Und wieviel
im Gegensatz zur Aussage des potentielle Rot-Sünders?

Falls Du in D meinst wurde zur Aussage des Beamten schon etwas
gesagt. Ergänzend bedeutet das: Der Polizist muss genaue
Angaben zu seinem Standort machen, wie weit der Pkw vor dem
Umschalten der Ampel auf Rot von der Haltlinie entfernt war
usw.

D.h. bei Aussage gegen Aussage zählt das Wort des Beamten mehr, richtig?

Übrigens kann in Deutschland ein Polizeibeamter im
Verkehrsberuhigten Bereich die Geschwdigkeitsübertretung (als
Pauschalverstoß „Sie fuhren schneller als
Schrittgeschwindigkeit“) auch schätzen.

und bei „Stadt-Geschwindigkeiten“?

thx
moe.

D.h. bei Aussage gegen Aussage zählt das Wort des Beamten
mehr, richtig?

Das hat Peter sehr gut beschrieben. Wenn der Polizist seine Aussage genau machen kann, also sagen kann wo genau er stand, wie weit das Auto beim Umschalten der LZA von der HAltlinie weg war u.ä. wird man ihm idR glauben…
Er würde sich mit einer Falschaussage strafbar machen, also wieso sollte er lügen.

Übrigens kann in Deutschland ein Polizeibeamter im
Verkehrsberuhigten Bereich die Geschwdigkeitsübertretung (als
Pauschalverstoß „Sie fuhren schneller als
Schrittgeschwindigkeit“) auch schätzen.

und bei „Stadt-Geschwindigkeiten“?

Natürlich nicht. Man geht nur davon aus, dass ein Mensch sieht ob ein Auto schneller fährt als er gehen kann :wink:

ElC.

D.h. bei Aussage gegen Aussage zählt das Wort des Beamten
mehr, richtig?

Das hat Peter sehr gut beschrieben. Wenn der Polizist seine
Aussage genau machen kann, also sagen kann wo genau er stand,
wie weit das Auto beim Umschalten der LZA von der HAltlinie
weg war u.ä. wird man ihm idR glauben…

Hmmm…

Er würde sich mit einer Falschaussage strafbar machen, also
wieso sollte er lügen.

Würde er sich durch eine Falschaussage strafbarer machen als der Fahrer? Steht der Beamte also im Gegensatz zum Bürger 24/7 unter Eid??

(…)

thx
moe.

Also zur Klarstellung: Ich kann Dir nur etwas über deutsches Recht sagen!

Er würde sich mit einer Falschaussage strafbar machen, also
wieso sollte er lügen.

Würde er sich durch eine Falschaussage strafbarer machen als
der Fahrer? Steht der Beamte also im Gegensatz zum Bürger 24/7
unter Eid??

In Deutschland kann sich nur der Zeuge der falschaussage strafbar machen, nicht der Betroffene.

ElC.

Wer weiß, wie es sich da bei roten Ampeln etc. verhält? Gilt
hier auf einmal das Wort des Polizeibeamten mehr? Und wieviel
im Gegensatz zur Aussage des potentielle Rot-Sünders?

Falls Du in D meinst wurde zur Aussage des Beamten schon etwas
gesagt. Ergänzend bedeutet das: Der Polizist muss genaue
Angaben zu seinem Standort machen, wie weit der Pkw vor dem
Umschalten der Ampel auf Rot von der Haltlinie entfernt war
usw.

D.h. bei Aussage gegen Aussage zählt das Wort des Beamten
mehr, richtig?

Nein, das ist so zu einfach. Beide Aussagen sind ein Beweis im Strafverfahren. Die Bewieswürdigung obliegt dem Richter. Der steht nun vor der Situation: auf der einen Seite der Beschuldigte, der mit einer Falschaussage nichts riskiert (Lügen ist dem Beschuldigten erlaubt), der mit einer „geglaubten“ Falschaussage aber viel gewinnt. Auf der anderen Seite ein Polizeibeamter, der keine Vorteile von einer Falschaussage hat, der damit aber ein erhebliches persönliches Risiko eingehen würde (neben den direkten strafrechtlichen Konsequenzen Verlust von Arbeitsstelle und Altersversorgung).
Weiter hat der Beamte i.d.R. keine emotionale Bindung an das Geschehen, was eine Aussage grundsätzlich glaubwürdiger werden läßt (Emotionen verrücken die Warnehmung) und jeder Mensch ist geneigt das eigene Verhalten positiver zu bewerten.
Dies führt dazu, daß Deine Aussage im Ergebnis stimmt - aber eben nicht pauschal.

Eine interessante Diskussion zu den Thema: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß Stefan

1 Like

Hallo

Ja, wie auch immer. Mein Punkt war nur der, dass man keinem
Fahrer das Fahren nachweisen muss, sondern den Halter des
Fahrzeuges heranzieht (oder so…egal…darum geht’s auch
nicht).

Falsch. Der Halter muss bekanntgeben, wer das Fahrzeug benutzt hat, gegen den wird dann das Strafverfahren geführt. Allerdings stellt in diesem Zusammenhang die Lenkerabfrage wieder nur ein Beweismittel dar.

Das ist eine Frage der Beweiswürdigung, die sich vor
vorneherein nicht beantworten lässt.

Ich würde sagen, dass sich das schon von vorneherein
beantworten lassen können sollte. Entweder gilt das Wort des
Polizisten „Ich habe gesehen, dass…“ gegen das Wort des
Fahrers „Ich habe nicht…“ oder es steht Aussage gegen
Aussage.

Wie soll das gehen? Gilt generell das Wort des Polizisten mehr, dann leben wir in einem Polizeistaat, in dem jeder ohne reelle Verteidigungsmöglichkeit bestraft werden kann. Gilt hingegen generell das Wort des Verdächtigen mehr, kann man ihm wohl nie etwas nachweisen und jeder kann sich (z.B. im Straßenverkehr) aufführen wie er will, andere gefährden etc. Daher haben wir in einem Rechtsstaat Verfahren, in denen mit freier Beweiswürdigung festgestellt wird, was nun eigentlich Sache ist.

Gerade diese „schlüssige Feststellung“ ist meines Wissens in
vielen Fällen nicht genug. Wenn der Polizist bei Tempolimit 50
auch 50 fährt und überholt wird, so gilt das doch gerade nicht
als Nachweis, oder?

Wie schon mehrmals gesagt: es gibt hier keine fixen Regeln.

Wieso sollte
der Polizist lügen?

Wieso sollte… vollkommen egal. :wink:

Der Polizist wird wohl kaum wegen irgendeines Verkehrsdelikts eines anderen seinen Job und seine Unbescholtenheit riskieren.

Eine unbegründete Behauptung, die Aussage
des Polizisten sei falsch, ist auf jeden Fall zu wenig.

Was ist denn eine unbegründete Behauptung (in diesem
Zusammenhang)?

Ein letztes Mal: das hängt vom Einzelfall ab. Man kann in einem Forum auch nicht schreiben „ich habe Kopfweh“ und erwarten, dass ein anderes Forumsmitglied beurteilt, ob Migräne, Hirmtumor oder ein Kater vorliegt. Die Feststellung eines Sachverhaltes unter Berücksichtigung der freien Beweiswürdigung zählt zu den schwierigsten Aufgaben für einen Juristen und lässt sich leider nicht in ein paar Zeilen erschöpfend abhandeln.
Grüße, Peter

Hoi!

Ja, wie auch immer. Mein Punkt war nur der, dass man keinem
Fahrer das Fahren nachweisen muss, sondern den Halter des
Fahrzeuges heranzieht

Was weder in Österreich noch in Deutschland der Fall ist.

(oder so…egal…darum geht’s auch
nicht) vgl. auch skandinavisches Recht zum Fall „Ghost-Rider“,
wo das nicht geht. Ich wollte nur was veranschaulichen.

Was dir leider nicht sonderlich gelungen ist.

Das ist eine Frage der Beweiswürdigung, die sich vor
vorneherein nicht beantworten lässt.

Ich würde sagen, dass sich das schon von vorneherein
beantworten lassen können sollte. Entweder gilt das Wort des
Polizisten „Ich habe gesehen, dass…“ gegen das Wort des
Fahrers „Ich habe nicht…“ oder es steht Aussage gegen
Aussage.

Nö. Die Aussage mit der Beweiswürdigung ist völlig richtig.
Mir haben am Unfallort auch 2 Polizisten gesagt, dass ich schuld sei und ob ich den Verstoss zugebe. Habe ich nicht und das Verfahren wegen das vermeintlich fehlerhaften Spurwechsels wurde trotz der Aussagen eingestellt. Das Zivilverfahren gegen die Versicherung habe ich trotz der Aussagen der Polizisten ebenfalls gewonnen.

Natürlich muss dem Täter
die Tat nachgewiesen werden. Aber wenn ein Polizist schlüssig
und glaubwürdig feststellt, dass jemand eine rote Ampel
überfahren hat, wird es für denjenigen schwierig.

Gerade diese „schlüssige Feststellung“ ist meines Wissens in
vielen Fällen nicht genug. Wenn der Polizist bei Tempolimit 50
auch 50 fährt und überholt wird, so gilt das doch gerade nicht
als Nachweis, oder?

Beurteilt ein Richter im Einzelfall.

Wieso sollte
der Polizist lügen?

Wieso sollte… vollkommen egal. :wink:

Eine unbegründete Behauptung, die Aussage
des Polizisten sei falsch, ist auf jeden Fall zu wenig.

Was ist denn eine unbegründete Behauptung (in diesem
Zusammenhang)?

Diese Frage ist berechtigt.

Gruss Ivo

Warum ein Polizist lügt: Aufgeblähtes Ego
Wieso sollte

der Polizist lügen? Eine unbegründete Behauptung, die Aussage
des Polizisten sei falsch, ist auf jeden Fall zu wenig.
Grüße, Peter

Wieso, wieso…

Polizisten scheinen keiner regelmäßigen psychologischen Pflichtuntersuchung ausgesetzt zu sein. Leider…

In diesem Bereich gibt es recht aufgeblähte Egos. Das schreibe ich ohne persönliche Erfahrungen in dieser Richtung.

Beispiel:
Ich zeige jemand an der mich in einem Internetforum beleidigt. Was macht der Staatsanwalt mit der Anzeige? Annehmen? Würde mich echt interessieren.

Was ist aber wenn ich auf www.Copzone.de (sich über „Bullen“ aufregen und „Cop“ wählen ist oberpeinlich) mal ein Mitglied (kann jeder werden, sind aber wohl überwiegend Polizisten, die ausserdem mit Dienstrang aufgeführt sind) beleidige und das Anzeige erstattet?
Da ist der SA schnell damit diese zu bearbeiten.
Zwischenbeispiel: http://www.ohne-uns.de/archiv/95_5/sa

Diese Staatsanwälte sind einfach persönlich beleidigt wenn jemand einen anderen Staatsdiener in der heiligen juristischen Dreifaltigkeit nicht so würdigt wie sie es pauschal erwarten. Zumindest wenn es um Exekutive und Judikative geht, da sie beide der Strafverfolgung angehören. Daher gilt das auch noch bei der BW, da sie auf Bundesebene ähnliches tun. Politiker (die Legislative) werden aber auch Pauschal höher angesetzt. Da mag es weniger der Gedanke sein dass es um Kollegen geht, als Kaisertreue und Speichellecken.

Die Argumentationskeule „Kein öffentliches Interesse“ wird gerne eingesetzt um abzulehnen.
In meinen zwei Beispielen ist es nur logisch gesehen aber eher anders herum.

Die Beleidigung eines Zivilisten gegen einen anderen in einem sehr bekannten Forum dürfte schon von „Öffentlichem Interesse“ sein, denn da sehen es sehr viele Menschen die den Eindruck erhalten könnten das sei in Ordung.
In dem Polizeiforum (privat) hingegen sind es nur ein paar (am wenigsten Zivilisten) die die Seite überhaupt kennen.
Das „Öffentliche Interesse“ dürfte in diesem Fall geringer liegen.

Und im Polizeiforum könnte es sogar eine allgemeine Verächtlichmachung sein. Und das ist bei Gruppen („die Polizisten“, „Die Holländer“, „Die Christen“, „Die Juden“, „Die Ärzte“…) nicht verboten. Aber genau auf diese allgemeinen Verächtlichmachungen scheinen die Polizisten anzuspringen. Da reicht schon „ACAB“ was eine englische Punkrockgruppe ist. Auch wenn es „All Cops Are Bastards“ heißt (wer besonders provokant ist nimmt immer eine Vorzeigebibel mit und behauptet es heißt „Allways Carry A Bible“). Die fühlen sich deshalb so beleidigt, weil sie ganz genau wissen dass die eigentlich nichts machen können (auch wenn sie illegalerweise ermitteln). Wenn es eine direkte Beleidigung wäre, wäre die Emotion des Polizisten geringer, denn da wissen alle dass er was machen kann.
Da muss man sich nur selbst reindenken. Jemand provoziert auf eine Art wo man nichts machen kann/darf, oder auf direkte Art wo man dem auch rechtlich was kann.
Im ersten Fall steigt die Wut, im zweiten Fall würde in mir ein wohliges Gefühl bei dem Wissen aufkommen ihn dafür auf jeden Fall belangen zu können. Da ist man auch gleich ruhiger was eigene Reaktionen angeht. Am besten wenn man alles auf Band hat, da hält man sich selbst sehr zurück weil man ja selbst nichts eigenes schlechtes auf dem Band haben will.
So ein Band (bzw. Digitalaufzeichnung) lässt einen sehr besonnen reagieren…
Schon weil man weiß alles beweisen zu können. Und gleich vorneweg: Das wird vor Gericht eher akzeptiert als abgelehnt! Nennt sich "Wahrheitsfindung.

Um dem Thema hier noch zu helfen:
Man wartet mit der Aufnahme natürlich bis der Gegner seine Version unter Eid vertreten hat.
Meineid kostet immer Knast. Etwas anderes wie Geldstrafe oder Bewährung ist nicht vorgesehen.
Im minderschweren Fall >mindestensMindestens

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Hallo,

Falls Du in D meinst wurde zur Aussage des Beamten schon etwas
gesagt. Ergänzend bedeutet das: Der Polizist muss genaue
Angaben zu seinem Standort machen, wie weit der Pkw vor dem
Umschalten der Ampel auf Rot von der Haltlinie entfernt war
usw. Übrigens kann in Deutschland ein Polizeibeamter im
Verkehrsberuhigten Bereich die Geschwdigkeitsübertretung (als
Pauschalverstoß „Sie fuhren schneller als
Schrittgeschwindigkeit“) auch schätzen.

Das mit dem Schätzen wurde aber, zumindest was Rotlichtverstöße angeht, durch ein Gericht stark eingeschränkt:

------------ ZITATANFANG ---------------

Keine Gefühlsschätzung durch Polizeibeamten

(jlp). Ein Rotlichtverstoß eines Kraftfahrers kann nicht allein auf Grund des Gefühls (Sekundenschätzung) eines Polizeibeamten angenommen werden. Das Gericht wies hier auf die Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls hin, sodass freie Schätzungen infolge gefühlsmäßiger Erfassung der verstrichenen Zeit zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich ungeeignet sind.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 8 Ss OWi 12/04

------------ ZITATENDE -----------------

Grüße
Sebastian

Für das Beispiel rote Ampel kann man sich eine 20-Euro-Kamera
im Auto montieren (wie die Polizei am Rückspiegel. Fehlt noch
irgend ein Aufnahmegerät. Am besten ein digitales das ständig
aufzeichnet und am Ende des Speichern kontinuirlich den Anfang
überspielt. So hat man immer eine Art Timeshift-Aufnahme die
man jederzeit aichern kann.
Zugleich zeichnet man auch jeden Kontakt mit der Polizei auf
so wie es die US-Polizei auch tut. Evtl. baut man eine zweite
Kamera ain die auf die Fahrertür zeigt (Kontrolle).
Wenn die Tür geöffnet wird, wird auf diese Kamera
umgeschaltet.
Das mag manchem verrückt erscheinen, aber man bezahlt ja auch
für „Versicherungen“ obwohl meist nichts passiert. Wenn mal
was passiert, ist man froh über die „BlackBox“. Auch bei
Verkehrsunfällen ist das sicher eine gute Hilfe.

Und was macht man als Fahrradfahrer oder Fußgänger ??? :wink:

moe.

Ist klein genug für ‚zu Fuss‘ und versteckt.

Für das Beispiel rote Ampel kann man sich eine 20-Euro-Kamera
im Auto montieren (wie die Polizei am Rückspiegel. Fehlt noch
irgend ein Aufnahmegerät. Am besten ein digitales das ständig
aufzeichnet und am Ende des Speichern kontinuirlich den Anfang
überspielt. So hat man immer eine Art Timeshift-Aufnahme die
man jederzeit aichern kann.
Zugleich zeichnet man auch jeden Kontakt mit der Polizei auf
so wie es die US-Polizei auch tut. Evtl. baut man eine zweite
Kamera ain die auf die Fahrertür zeigt (Kontrolle).
Wenn die Tür geöffnet wird, wird auf diese Kamera
umgeschaltet.
Das mag manchem verrückt erscheinen, aber man bezahlt ja auch
für „Versicherungen“ obwohl meist nichts passiert. Wenn mal
was passiert, ist man froh über die „BlackBox“. Auch bei
Verkehrsunfällen ist das sicher eine gute Hilfe.

Und was macht man als Fahrradfahrer oder Fußgänger ??? :wink:

Die Technik ist klein genug um sie am Körper zu tragen.
Das hier wäre schon die auffälligere Art:
http://www.cylonsystems.com/
Die verkaufen natürlich an jeden der bezahlt. Aber die sind etwas teurer. Grundsätzlich geht das billiger. Evtl. nicht ganz so toll, aber mit einer vernünftigen Aufnahme. Die selbstzusammengestellte Technik wäre auch versteckter zu tragen.

Hier Beispiele für kleine Kameras:

http://www.woehler.cz/vyrobky/inspekce/mvis-1.jpg

Hier die Kamera zur Intstallation (Auto, Kleidung…):
http://www.imperator24.de/ebay/artikel/cam-farbe/cam…

Das größte sind die Stecker. Könnte man notfalls entfernen und durch so eine Viererklinkenbuchse (wie bei Camcordern und Digitalkameras) ersetzen.

Mit Funk im Kugelschreiber:
http://www.funkuebertragung.de/shop/catalog/product_…

Kleine Videorecorder in Workmangröße gibt es auch irgendwo.
Speichert z.B. auf SD-Karten mit 4GB lange. Dann steckt man notfalls die nächste rein.
Oder etwas größer mit NB-Platte bis zu 160GB (ist das Maximum soweit ich weiss).

Ja und…

Das mit dem Schätzen wurde aber, zumindest was
Rotlichtverstöße angeht, durch ein Gericht stark
eingeschränkt:

Das ist richtig, habe ich nie bezweifelt und über den „mehr als eine Sekunde Verstoß“ hatten wir noch gar nicht gesprochen…Es ging beim Schätzen bis jetzt nur um den Schrittverkehr.

ElC.

Das mit dem Schätzen wurde aber, zumindest was
Rotlichtverstöße angeht, durch ein Gericht stark
eingeschränkt:

Das ist richtig, habe ich nie bezweifelt und über den „mehr
als eine Sekunde Verstoß“ hatten wir noch gar nicht
gesprochen…Es ging beim Schätzen bis jetzt nur um den
Schrittverkehr.

und um rote Ampeln.

moe.