Beweiskraft Einschreiben

Hallo,

mich würde interessieren inwieweit ein Einschreiben (also mit dem Einlieferungsbeleg) etwas bewiesen werden kann. Auf dem Beleg steht doch nicht der Inhalt des Briefes. Theoretisch könnte man doch eine leere Seite oder sogar einen leeren Umschlag als Einschreiben schicken.
Ob das jetzt Sinn macht ist eine andere Sache, aber man könnte doch behaupten das jemand etwas erhalten hat, wissen müsste…etc. obwohl in dem Schreiben keine Rede davon war.

Gruss
Christian

Hi,
ausgesprochen blöd ist es halt, wenn der Empfänger im beisein eines Zeugen den
Einschreiber öffnet.
das selbe gilt für Ziegelsteine die im Paket (womöglich per Nachnahme) als
Warenersatz dienen sollen.
Das heisst, das Risiko wäre eigentlich enorm und ist auch völlig
unkontrollierbar.
Damit ist dann der Absender mehr als unglaubwürdig.
Wenn also der Absender redlich ist, würde er sowas weder tun, noch hätte er sowas
nötig…

ol

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Der Trick ist uralt : der Empfänger behauptet einfach,
es wären nur Grüsse drin gewesen.
„Früher“ hab ich dann wichtige Sendungen über den
Gerichtsvollzieher zugestellt.
Heute lasse ich das Original vom Postboten einpacken.
Die Belege heftet dieser Mann dann an die Kopie /
Abschrift und gibt es mir als Nachweis mit seinem
Protokoll zurück.

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Hi,

Heute lasse ich das Original vom Postboten einpacken.
Die Belege heftet dieser Mann dann an die Kopie /
Abschrift und gibt es mir als Nachweis mit seinem
Protokoll zurück.

coole Sache.
Macht er das aus Gefälligkeit? Kostet das extra? Wieviel?
Würde ich auch gerne mal nutzen…
J~

Hallo Christian,

wenn Du wirklich sicher etwas zustellen willst,dann must du folgendermaßen vorgehen:

1.Brief schreiben in Gegenwart eines Zeugen
2.Auf dem Brief den Vermerk anbringen „mit dem Empfang dieses Briefes
bestätige den Erhalt desselben…“
3.Diesen Brief in Gegenwart eines Zeugen einkuvertieren
4.Diesen Brief als „EINSCHREIBEN-RÜCKSCHEIN-EIGENHÄNDIG“ markieren
in Gegenwart eines Zeugen
5. Diesen Brief zur Post bringen und in Gegenwart eines Zeugen abgeben
6. Ab der Aufgabe zur Post haftet diese für den Inhalt des Briefes und
seine Zustellung
7. Von der Post erhälst du den vom Empfänger unterschrieben
„Rückschein“
8. Damit hast du ein Gerichtsverwertbares Empfangsbekenntnis
(denn die Post kann dir jederzeit eine Bescheinigung übner die
korrekte Zustellung des Briefes mitsamt seinen Inhalt ausstellen,
und für den Inhalt hast du ja einen Zeugen…)

mfg

Frank

Jame :
der Mann is von der „alten Post“, also noch ein
„beamteter Postzusteller“. Nö, macht er nicht
rein aus Gefälligkeit. Es wird immer nach Aufwand
pauschalisiert.
Alleinige Postbearbeitung von Dezember 2003 bis
einschlisslich März 2004 waren etwa Euro 70,-
…die er vorschlug…Tasche auf, geld rüber
und fertig…

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Für dieses Prozedere solltest Du
Jemanden nehmen, der „fremd“ ist.
Also nicht die Ehefrau oder Oma,
auch nicht die Kinder.
Auch nicht den besten „Kumpel“.
Jemand, der seriös ist und ahnt,
was auf ihn zukommen könnte…

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Vielen Dank Euch allen! (owt)
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