Beweiskraft Telefongespräch / E-Mail

Hallo,

angenommen sei folgender Fall mit zwei Variationen:

Die Personen A und B wollen von Herrn Mustermann wissen, ob er damit einverstanden sei, wenn dieses und jenes gemacht würde.

Variante 1: In einer Dreierkonferenz telefonieren A, B und Herr Mustermann miteinander. Herr Mustermann spricht sich klar und deutlich dafür aus, dass dieses und jenes gemacht würde. A und B bestätigen dies später übereinstimmend.

Variante 2: A und B schreiben Herrn Mustermann eine E-Mail und fragen ihn darin, ob er damit einverstanden sei, wenn dieses und jenes gemacht würde. Daraufhin erhalten A und B per E-Mail die Antwort von Herrn Mustermann, dass er damit einverstanden sei. Einer der beiden druckt diese E-Mail aus.

Und nun die Frage: Gibt es in rechtlicher Hinsicht einen Unterschied zwischen beiden Varianten, wenn A und B beweisen wollen, dass Herr Mustermann einverstanden gewesen ist? Es geht nur um die rechtliche Bewertung, technische Aspekte sollen hier mal außen vor gelassen werden.

Viele Grüße
Ultra

Hallo,

ausschlaggebend ist das „dieses und jenes gemacht würde“; ist natürlich nicht wirksam/gültig, wenn „dieses und jenes“ gegen die guten Sitten verstoßen würde.

Generell wäre dies als Zustimmung zu werten, zumal in einer 3er-Konferenz allen Beteiligten ja bekannt ist, dass ein 3. zuhört.

Da allerdings nicht bekannt ist, was unter „dieses und jenes“ zu verstehen ist, kann man definitiv nicht bestätigen, dass das „Besprochene und zugestimmt“ wirksam werden kann.

si