Hallo,
wie rechtsgültig bzw beweiskräftig sind emails bzw. Empfangsbestätigungen in einem Rechtsstreit?
Wenn A von Anwalt B einen Brief bekommt, in dem er zur Korrektur einer Leistung aufgefordert wird, in diesem Schreiben aber nicht die Mängel aufgeführt werden, A dann per email nachfragt, eine Lesebestätigung erhält, aber keine Reaktion, auch auf eine zweite mail nicht. Kann dann A (als Nichtanwalt) davon ausgehen, dass die Sache erledigt ist?Wenn dann später in einer Klage behauptet wird, dass A nicht reagiert hat,reichen dann die emails und die Empfangsbestätigungen als Beweis des Gegenteils aus?
A erkennt die eigentliche Ursache des Rechtsstreit an (Korrektur der Mängel, die in dem Schreiben gefordert werden), es geht nun nur noch um die Verfahrenskosten.Wer trägt dann die Kosten für den entstandenen gerichtlichen Aufwand/Rechtsstreit? Ist dies in einem separaten Verfahren zu klären oder muss dies im gleichen Verfahren geklärt werden?
Hoffe, das ist halbwegs verständlich…Schon mal vielen Dank für die Hilfe
VIele Grüße
busy