Beweiskraft zurückliegender Verfahren im Zivilpr.?

Guten Tag,

kann in einem Zivilprozess neben den herkömmlichen Beweismitteln auch die Rechtskraft bereits abgeschlossener Verfahren unter Beteiligung der gleichen Personen und eines ähnlichen Verfahrensgegenstandes herangezogen werden?

Z.B. wurde in einem früheren Verfahren bereits die Feststellung des Bestehens eines Mietvertrages und die Stellung einer Person als Bürge fetgestellt. In dem neuen Verfahren ist dies durch den Beklagten aber wieder streitig gestellt worden.

Vieöen Dank für eure Antworten…

Sorry, da hast Du mich falsch ausgewählt. Bin kein Experte für Rechtsfragen.

Schönen Tag noch, Ansgar

Hi Benny-Blue !

tut mir sehr leid, wenn ich hier nicht helfen kann. Ich bin kein Experte dafür, muß ein Mißverständnis seitens der Expertensuche sein.
Meine Interessengebiete liegen bei Problemen mit dem Yahoo-Messenger und dem Privatinsolvenzverfahren, da ich hier unmittelbar betroffene bin.

Ich wünsche weiterhin viel Glück und Erfolg beim Finden einer für dich akzeptablen Antwort.

Lieben Gruß von der Frau des Busfahrers

Hallo, hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
S. Beer

Sorry, bin Chirurg und kein RA !

Hallo,

im Zivilprozess kenne ich mich nicht so gut aus. Aber normalerweise dürfte ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren und die darin festgestellten Fakten als Beweismittel gelten. Zumindest geht das in sozialgerichtlichen Verfahren; hier werden immer bereits abgeschlossene Verfahren eines Klägers zu einem laufenden Verfahren beigezogen.
Bezüglich der Bürgschaft kann es schon sein, dass die zum damaligen Zeitpunkt gegolten hat und später dann abgelaufen ist. Bürgschaften können auch begrenzt sein.
Am besten in der Rechtsantragsstelle im Zivilgericht nachfragen.

Gruß
rebaflesen