Anlässlich eines soeben gelöschten Threads ist mir eine große Lücke in meiner juristischen Grundbildung aufgefallen. Und zwar ging es um
Verträge, die im Internet geschlossen werden.
Wie kann man denn eigentlich als Anbieter beweisen, dass man die Vertragsbedingungen (also Preis, AGB etc) eingeblendet hat bevor der Vertrag zustande kam?
Bei schriftlichen Verträgen ist das ja Recht eindeutig, aber im Netz?
In der Regel muss man doch mit einem Klick bestätigen, die AGB gelesen zu haben, ansonsten kommt man doch auf der entsprechenden Seite nicht weiter, oder verhält es sich in diesem Fall anders?
Ist wie mit der vorgeschalteten Seite hier im Brett. Da bestätigst Du ja auch, dass Du etwas gelesen und verstanden hast.
Grüße
Christian
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In der Regel muss man doch mit einem Klick bestätigen, die AGB
gelesen zu haben, ansonsten kommt man doch auf der
entsprechenden Seite nicht weiter, oder verhält es sich in
diesem Fall anders?
Ich meinte den Fall, dass der Klicker abstreitet, dass dort jemals so etwas gestanden hat. Wie kann man den beweisen, dass man das dort tatsächlich stehen hatte?
Beim schriftlichen Vertrag ist es ja klar, da setzt man seine Unterschrift unter das, was vereinbart wurde und beide erhalten ein Exemplar. Beim Internet ist es ja nicht so unveränderlich: Heute steht vielleicht da „umsonst“, morgen „100 Euro“.
Ich meinte den Fall, dass der Klicker abstreitet, dass dort
jemals so etwas gestanden hat. Wie kann man den beweisen, dass
man das dort tatsächlich stehen hatte?
Beim schriftlichen Vertrag ist es ja klar, da setzt man seine
Unterschrift unter das, was vereinbart wurde und beide
erhalten ein Exemplar. Beim Internet ist es ja nicht so
unveränderlich: Heute steht vielleicht da „umsonst“, morgen
„100 Euro“.
Grüße,
Anwar
Zu dieser allgemeinen hypothetischen Frage kann ich auch nur Vermutungen anstellen. Aber es werden sich noch kompetente Leute hier äußern. Da bin ich mir sicher.
Der Klicker wäre vermutlich schon besser aufgestellt, wenn er sich die AGB ausdruckt.
Vielleicht besteht ja auch eine Nachweismöglichkeit über einen möglichen Provider, der Webseiten auf seinem Server abspeichert.
Ich bezog mich auf den speziellen Fall, den Du im ersten Posting angesprochen hast. Es ging doch um genealogie.de, richtig?
Aus diesem Vertragsabschluss dürfte man sicher schwer rauskommen. Die Kosten stehen sehr gut lesbar und fettgedruckt unter dem Anmeldeformular. Und sind noch vor dem entscheidenden Klick fast nicht zu übersehen.
Aus diesem Vertragsabschluss dürfte man sicher schwer
rauskommen. Die Kosten stehen sehr gut lesbar und fettgedruckt
unter dem Anmeldeformular. Und sind noch vor dem
entscheidenden Klick fast nicht zu übersehen.
Richtig. Was aber, wenn der Betreiber die Angaben nun plötzlich ändert (was ja behauptet wurde). Letztlich hat der Betreiber ja nur seine eigene Aussage als Beweismittel. Der Nutzer letztlich auch nur seine eigene Aussage. Ausgedruckte AGBs bringen’s da auch nicht, so ein Text ist doch schnell mal selbst geschrieben und dann ausgedruckt (erst recht mit Copy&:stuck_out_tongue_winking_eye:aste und dann die interessanten Stellen editiert).
Hallo,
eigentlich wäre das ja eine Frage für eins der Computerbretter weiter oben.
Alle Datenzugriffe werden protokolliert. Also auch eine Änderung der AGB. Und auch ein Datenpaket an den Server, in dem bestimmte Klicks enthalten sind - wenn der Betreiber der Seite das entsprechend vorgesehen hat. Der Button ist normalerweise nicht einfach ein Link, sondern der ‚Auslöser‘ eines kleinen Java- oder Javascriptprogrammes. Und das testet erstmal, ob die verlangten Häkchen gemacht wurden und erzeugt dann eine Email oder ein Datenpaket mit entsprechendem Inhalt.
Gruß
loderunner
Der Klicker wäre vermutlich schon besser aufgestellt, wenn er
sich die AGB ausdruckt.
Prinzipiell sollte man davon ausgehen, dass ein Anbieter einer Dienstleistung seltenst von Luft und Liebe lebt…
Aus diesem Vertragsabschluss dürfte man sicher schwer
rauskommen.
Man benutze google und verwende den Namen der GF +genea*****.de…
Die Kosten stehen sehr gut lesbar und fettgedruckt
unter dem Anmeldeformular. Und sind noch vor dem
entscheidenden Klick fast nicht zu übersehen.
Nur ist genau das im Verbraucherrecht der kleine Unterschied zwischen
einer Zahlungspflicht und keiner Zahlungspflicht. Siehe auch http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-… -> Punkt 1.
Obwohl man, wie oben angedeutet, immer davon ausgehen sollte, das eine Dienstleistung Geld kostet…
Prinzipiell sollte man davon ausgehen, dass ein Anbieter einer
Dienstleistung seltenst von Luft und Liebe lebt…
Richtig! Ein sehr wichtiger Bestandteil des Programms brain.exe, dass in den Computerbrettern immer wieder lobend erwähnt wird
Aus diesem Vertragsabschluss dürfte man sicher schwer
rauskommen.
Man benutze google und verwende den Namen der GF
+genea*****.de…
Ist mir schon klar, wer dahinter steckt. Genauso gut könnte man sich auch seine Lebenserwartung im Netz ausrechnen lassen.
Ich denke aber trotzdem, dass man hier schlechte Karten hat. Jedenfalls was die Angabe der Kosten auf der Website im aktuellen Zustand angeht. Offener kann man die Gebühren gar nicht angeben.
Die Kosten stehen sehr gut lesbar und fettgedruckt
unter dem Anmeldeformular. Und sind noch vor dem
entscheidenden Klick fast nicht zu übersehen.
Nur ist genau das im Verbraucherrecht der kleine Unterschied
zwischen
einer Zahlungspflicht und keiner Zahlungspflicht. Siehe auch http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…
-> Punkt 1.
Obwohl man, wie oben angedeutet, immer davon ausgehen sollte,
das eine Dienstleistung Geld kostet…
Ich glaube nicht, dass der Ratschlag in diesem Link hier greift. Die Kosten sind nun mal nicht versteckt in den AGB. Sie stehen fettgedruckt unmittelbar unter dem Anmeldeformular. Das kann man schlecht übersehen. Wohlgemerkt - ich beziehe mich auf die Kostenangabe in ihrer aktuellen Form. Der Fall läge anders, wenn sich zwischendurch etwas geändert hat. Da müsste man mal erörtern, ob man das beweisen kann. loderunner hat ja dazu schon interessante Ausführungen weiter unten gepostet.
Ich glaube nicht, dass der Ratschlag in diesem Link hier
greift. Die Kosten sind nun mal nicht versteckt in den AGB.
Sie stehen fettgedruckt unmittelbar unter dem Anmeldeformular.
Das kann man schlecht übersehen.