Meine Mutter hatte gestern einen Autounfall und zwar fuhr sie mit ihrem Wagen auf einer 70km/h-Strecke.
Vor ihr 2 Mädchen mit Mopet, ohne Helm im uebrigen.
Aufjedenfall fuhr meine Mutter gerade vorbei um zu überholen, mit ca 50km/h, auf einmal fahrn die Mädels ab in eine Seitenstrasse, das ende vom Spiel: linke seite des Autos ziemlich demoliert, schaden ca 1500EURO(sag ich mal so pauschal).
beide Mädchen (leicht)verletzt, Mopet warscheinlich unbrauchbar.
Meine Mutter fuhr alleine und ist sich sicher, dass die Mädels keinen Blinker gesetzt haben.
Ein Entgegen kommender Fahrer hat auch keinerlei Blinklicht des Mopets gesehn, der Fahrer hat sich zur verfügung gestellt als Zeuge.
Die beiden Mädchen, wobei die eine die Freundin der Fahrerin ist, behaupten jetzt natürlich, Es wurde geblinkt.
also aus (fast) eigener Erfahrung (war ein Kumpel von mir) kann ich sagen, dass deine Mutter mit einem völlig fremden Zeugen weitaus bessere Karten haben dürfte als die beiden die sich ja offensichtlich kennen (wenn sie auf einem Moped sitzen).
Bei denen wird dann wohl immer ein Verdacht von Befangenheit bestehen.
Aber wie das die Versicherungen nun genau beurteilen, kann vermutlich keiner vorhersagen, da die das manchmal selber nicht so recht zu wissen scheinen (vielleicht nach dem Wetter).
Erstmal bekommt man eine Teilschuld wenn man abbiegt und sich nach hinten nicht umsieht, selbst wenn man geblinkt hat.
Die Mädchen sind als Zeugen genauso unglaubwürdig wie deine Mutter und das spricht natürlich für den neutralen Zeugen.
Eine eundeutige Aussage ist vor Gericht natürlich nie möglich aber die Katiene stehen eindeutig üfr deine Mutter gut. Manh sollte baer erstmal abwarten und sehen wie sich die Versicherungen verhalten! Solange die Versicherung deiner Mutter keine Ansprüche anerkennt habt ihr ja keine Probleme ;o)
Deine Mutter sollte Ihren Schaden erstmal der gegnerischen Versicherung melden und um Deckungszusage bitten.
Der eigenen Versicherung muss der Schaden natürlich auch gemeldet werden mit dem Hinweis das deine Mutter keine Schuld am Unfall trifft.
Ich habe einen Trecker mit zwei anhängern überhohlt. Der Trecker ist abgebogen aber die Anhänger waren nicht an die Blinkergeschichte angeschlossen (bin ich mir sicher, meine Beifahrerin auch)und ich konnte auch sonst keinen Blinker sehen. Naja es hat gekracht und ich habe die Schuld bekommen, da ich nicht Nachweisen konnte, dass er nicht geblinkt hat. Ausserdem war da irgendwas von wegen ner Teilschuld wenn man überhohlt… (ist schon ein paar tage her)
Aufjedenfall fuhr meine Mutter gerade vorbei um zu überholen,
mit ca 50km/h, auf einmal fahrn die Mädels ab in eine
Seitenstrasse, das ende vom Spiel: linke seite des Autos
ziemlich demoliert, schaden ca 1500EURO(sag ich mal so
pauschal).
das irritiert mich ein bißchen: Wie kann beim Überholen und gleichzeitigem Ausscheren der beiden Gören die linke Seite des Autos beschädigt sein?
Die beiden Damen werden rechts gefahren sein, Deine Mutter überholt nach guter deutscher Manier links und somit sind die Mopeds rechts von ihr. Wie also die Linke Seite?
Wenn Du das aufhellen könntest, könnte ich evtl. noch eine schlaue Antwort nachliefern.
Hi Sven,
zuerst schliesse ich mich mal der Frage von Christian an. Wieso linke Seite?? Wenns hart auf hart kommt, lässt sich übrigens nachweisen, ob geblinkt wurde oder nicht. Dazu müsste man aber das Moped zur Beweissicherung sicherstellen. Falls geblinkt wurde, finden sich geschmolzene Glaspartikel auf den Wendelresten des Blinkerbirnchens unterm Mikroskop. Desweiteren befreit das Blinken aber nicht von der Pflicht, den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Auch das fehlen des Schutzhelmes lässt in gewisser Hinsicht darauf schliessen, wie genau die beiden jungen Damen es mit den Vorschriften halten.
Gruss Sebastian
Es ist natürlich die Rechte seite(wenn man im Auto sitzt)und eben die Linke wenn man davor steht.
Gut, dass mit dem Nachweis wird jetzt zu spät sein, das Moped ist nicht sichergestellt worden.
Aber danke für den Tipp, für ein hoffentlich nicht eintreffenden nächsten Unfall.
Desweiteren befreit das Blinken aber nicht von der Pflicht,
den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Auch das fehlen des
Schutzhelmes lässt in gewisser Hinsicht darauf schliessen, wie
genau die beiden jungen Damen es mit den Vorschriften halten.
Also, so was ich draus lese, sind wir in der besseren Position, danke!
Schaun wir mal, was die Versicherung der Gegenpartei macht!
Rechte Seite wenn man im Auto sitzt und Linke seite wenn man
davor steht, du hast also recht und ich auch-aus meiner Sicht
)
das erklärt einiges. Für den shclauen Hinweis zitiere ich aus § 9 (1)StVO: „[…] wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.“
Ich nehme mal an, daß am „Tatort“ sind die Positionen der Fahrzeuge festgestellt worden. Da sollte man schon erkennen können, ob sich die Mädels mit ihren schrottigen Kisten entsprechend einsortiert haben.
Wenn’s geht Anwalt…
Hi,
schaut mal nach, ob nicht bei eurer Autoversicherung ne Verkehrsrechtschutz dabei ist. Sonst mal bei einem Anwalt erkundigen, was das Aufsetzen eines Schreibens an die gegnerische Versicherung kostet. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die im Regelfall ziemlich störrisch sind. Bei meiner Frau war’s ein umgekehrter Fall: Sie bog links ab, mit Einordnen und Blinker und allem und ihr düste einer rein. Die Versicherung wollte auch nicht zahlen. Ein Brief vom Anwalt und die waren wieder friedlich…
Gerade bei so einem etwas unklaren Fall zahlen die bestimmt nicht aus jux und dollerei! Daher direkt Geschütz auffahren: Anwalt und Zeugenaussage und hoffen, das dem Sachbearbeiter der Gegenseite das zu viel Arbeit ist und der der Ruhe wegen zahlt