Beweislast bei differenzen in der Kasse

Hallo liebe Juristen,

ich habe jetzt schon mehrfach das Gerücht gehört, dass Angestellte z.B. in Restaurants oder Geschäften mit dem eigenen Einkommen für Fehlbeträge in der Kasse aufkommen müssen. Ist das tatsächlich so? Müssen also diese Angestellten im Zweifelsfall ihre Unschuld beweisen? Und wie genau sollte das überhaupt gehen?

Gruß

Fritze

Hallo Fritze,

aus meinem eigenen Jobber-Leben: Ich benutzte einen Schlüssel, der mich eindeutig identifizierte. Alles, was ich mit diesem Schlüssel gebucht hatte, musste ich am Schluß abrechnen.
Wenn mich ein Gast/Kunde erfolgreich besch… hatte, fehlte mir die Kohle am Schluß.

Gruß!

Horst

Du wirst es schwerlich haben, etwas zu beweisen.

Denn
a) du verkaufst Ware und
b) du nimmst Geld ein.

Stimmt die verkaufte Ware nicht mit deinem Geld überein, dann hast du ein Problem. Und was, oder besser wie willst du beweisen, dass du unschuldig bist?

Du bedienst diese Kasse wohl verantwortlich und außer dir wird niemand Zugriff vor der Kasse haben. Es ist also Deine Schuld, von einem Überfall, Raub, räuberischer Erpressung o.ä. mal abgesehen.

Ich kenne nur folgendes:
Wenn Kassenfehlgeld bezahlt wird, dann muss man für die Differenzen aufkommen. Wird keins bezahlt, dann muss man es nicht, oder der „private“ Ausgleich ist auf einen gewissen Betrag (z.B. max. 2,50 Euro )begrenzt. Ob das allerdings irgendwo niedergeschrieben ist, das weiß ich nicht.

Man muss auch die Relation sehen, wenn man einen Nebenjob als Kassierer in einem Supermarkt hat, 250 Euro im Monat netto verdient für ein paar Stunden und dann plötzlich 200 Euro in der Kasse fehlen, da denke ich kaum, dass eine große Einzelhandelskette diese Last vom Gehalt abzieht. Wen der Kassierer aber je Arbeitseinsatz 10 oder 15 Euro Kassenfehlgeld bekommt, dann vielleicht schon wieder ok. So zumindest meine Auffassung von Gegenseitigkeit.

Hallo,

ergänzend zu den Vorschreibern:

  • Bei den Banken ist es nicht so, da müssen die Kassierer keine Fehlbeträge selbst tragen (aber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn das öfter vorkommt)

  • Bei Geschäften, wo mehrere Mitarbeiter auf die gleiche Kasse zugreifen (z.B. Bäcker an der Ecke) kann ich mir vorstellen, dass der Inhaber evtl. Fehlbeträge nicht auf die Angestellten umlegen kann, weil er nicht weiss, wer den Fehler verursacht hat.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

ich habe jetzt schon mehrfach das Gerücht gehört, dass
Angestellte z.B. in Restaurants oder Geschäften mit dem
eigenen Einkommen für Fehlbeträge in der Kasse aufkommen
müssen. Ist das tatsächlich so? Müssen also diese Angestellten
im Zweifelsfall ihre Unschuld beweisen? Und wie genau sollte
das überhaupt gehen?

ein Urteil dazu:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urte…

Gruß
Christian

wie willst du beweisen, dass du unschuldig bist?

Das muss niemand. Es muss bewiesen werden, das jemand _schuldig_ ist.

.m

Hallo Fritze,

das ist kein Gerücht,sondern vielfach Teil des Arbeitsvertrages…

Das heisst offziell „Kassenfehlbeträge“ und diese sind vom Verkäufer zu decken…
Andererseits gibt es aber auch „Kassenüberschüsse“…

Bei einem „guten“ Arbeitgeber werden diese gegen einander verrechnet und nur der dann übrig bleibende Betrag muss eventuell vom Verkäufer getragen werden…

Die Regel ist allerdings die Deckung der Fehlbeträge durch den Verkäufer.

das ist kein Gerücht,sondern vielfach Teil des
Arbeitsvertrages…

Welchen Teil von „Eine vertragliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Haftung des Arbeitnehmers für einen eingetretenen Waren- oder Kassenfehlbestand (Mankohaftung) ist wegen Verstoßes gegen die einseitig zwingenden Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung unwirksam, wenn und soweit dem Arbeitnehmer kein gleichwertiger Ausgleich geleistet wird.“

hast Du nicht verstanden?

Interessiert,

Christian

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