Hallo,
man nehme den Sachverhalt an, dass jemand 3 im Fitnessstudio ist und die Mitgliedgebühren jährlich im Vorraus zu bezahlen sind.
Bei der fristgerechten Kündigung stellt der Manager fest, dass
angeblich keine Zahlungseingänge für die letzten beiden Jahre zu finden sind.
Frage: Wer steht in der Beweispflicht? Muss bewiesen werden, dass nicht gezahlt worden ist oder muss belegt werden, dass abgebucht worden ist? Welche Seite ist in der Pflicht?
Danke.