Beweislast bei Forderungen

Hallo,

man nehme den Sachverhalt an, dass jemand 3 im Fitnessstudio ist und die Mitgliedgebühren jährlich im Vorraus zu bezahlen sind.
Bei der fristgerechten Kündigung stellt der Manager fest, dass
angeblich keine Zahlungseingänge für die letzten beiden Jahre zu finden sind.

Frage: Wer steht in der Beweispflicht? Muss bewiesen werden, dass nicht gezahlt worden ist oder muss belegt werden, dass abgebucht worden ist? Welche Seite ist in der Pflicht?

Danke.

Hallo!

Der Manager muss nur beweisen, dass ein Schuldverhältnis entstanden ist, aus dem etwas gefordert werden kann. Das kann er, indem er einen Vertrag vorlegt. Behauptet der Kunde, dass dieses Schuldverhältnis durch Erfüllung erloschen ist, handelt es sich um eine Einrede, für deren Voraussetzungen der Kunde beweispflichtig ist.

OK, alles klar. Vielen Dank für die schnelle Antwort.