Beweislast bei Kaufhausdiebstahl

Moin Experten,

lese gerade einen Blogartikel und frage mich, wo in einem solchen Fall im Allgemeinen die Beweislast liegt.

Angenommen, ich nehme morgens öfter eine frische Packung Kaffee, die ich vorher privat gekauft habe mit ins Büro. Diesmal vergesse ich die originalverpackte Ware allerdings in meinem Rucksack und nehme sie so unwissend mit zu meinem abendlichen Einkauf. Bei einer Rucksackkontrolle sieht nun ein Mitarbeiter des Supermarktes die ungeöffnete Kaffeepackung und bezichtigt mich des Diebstahls.

Wie ist nun die Beweislast geregelt? Muss der Supermarkt die Chargennummern seiner Produkte bspw. vorhalten, um nachzuweisen, dass es sich um seine Ware handelt?

Gruß
Erik

p.s. hier der Blogartikel: http://www.ol-sen.de/?p=180

Bei einer Rucksackkontrolle sieht nun ein
Mitarbeiter des Supermarktes die ungeöffnete Kaffeepackung und
bezichtigt mich des Diebstahls.

  1. Warum lässt Otto Normalbürger eine solche Kontrolle überhaupt über sich ergehen?

  2. Die Tatsache, dass man eine Ware, die es in einem Geschäft zu kaufen gibt auch im Rucksack hat reicht wohl kaum dazu einen hinreichenden Tatverdacht zu konstruieren - wo kämen wir denn da hin.

Gruß Andreas

Huhu!

Also erstmal: Taschenkontrolle durch Kassiererin - hallo? Wer macht denn sowas? Bei mir wäre es gar nicht erst zu der beschriebenen Situation gekommen.

Zur Frage der Beweislast: Strafrechtlich hat der Staat die „Beweislast“, und zivilrechtlich immer der, der etwas haben will. Will der Supermarkt also zB die übliche Vertragsstrafe von EUR 50,- (und das Pfund Kaffee) haben, muss er nachweisen, dass Umstände vorlagen, die dazu berechtigen.

Moin

Also erstmal: Taschenkontrolle durch Kassiererin - hallo? Wer
macht denn sowas? Bei mir wäre es gar nicht erst zu der
beschriebenen Situation gekommen.

wie reagiert man denn bei der Bitte die Tasche herzuzeigen am Besten?

Gruß
Erik

Huhu!

wie reagiert man denn bei der Bitte die Tasche herzuzeigen am
Besten?

Man lehnt ab.

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Zusatzfrage AGB
Hallo,

und wie wäre es, wenn am Ladeneingang ein Schild hängt: Mit Betreten des Ladens erkennen Sie unsere AGBs an, und in diesen AGB würde drin stehen, dass man sich mit Taschenkontrollen an der Kasse einverstanden erklärt?

Danke und Gruß
Didi

Hallo,

dazu habe ich auch eine Frage zu einem fiktiven Fall.

Ehepaar steht mit vollem Einkaufswagen an der Supermarktkasse. Nicht im Einkaufswagen befindet sich ein Lippenstift, der in der Jackentasche deponiert wurde, weil er sonst durch die Ritzen des Einkaufswagens fallen würde.
Abgelenkt durch die quengelnden Kinder vergisst man nun diesen Lippenstift aufs Band zu legen und wird prompt am Ausgang vom Detektiv angehalten.

Man erklärt sich sofort bereit, den Lippenstift zu bezahlen und schildert die Sache wahrheitsgemäß.

Der Detektiv bezeichnet dies als 100mal gehörte, dumme Ausrede.

Wer hat die Beweislast? Wie ist die Rechtslage?

Gruß
Lawrence

Hallo!

Die Frage müsste nicht:

Wer hat die Beweislast?

lauten, sondern: Wie kann der Detektiv beweisen, dass Diebstahlsvorsatz vorlag?

Wie ist die Rechtslage?

In der Theorie: Kein Vorsatz vorhanden, kein Diebstahl. Oder zumindest: Vorsatz nicht nachweisbar.

In der Praxis: 100mal gehörte dumme Ausrede. Kein Gericht der Welt lässt sich damit überzeugen und geht vom Vorsatz aus.

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Mahlzeit!

In der Praxis: 100mal gehörte dumme Ausrede. Kein Gericht der
Welt lässt sich damit überzeugen und geht vom Vorsatz aus.

Was aber heißt, auch das Problem mit dem Pfund Kaffee könnte schlecht
ausgehen da ihm niemand glauben würde.

Gruß
Stefan

Huhu!

Bei Lawrence’ Fall ist der feine Unterscheid, dass ein konkreter Verdacht vorliegt. Der äußere Tatbestand (Wegnahme) ist voll erfüllt worden, es geht nur um innere Tatbestandsmerkmale. Bei einem ins Geschäft eingebrachten Pfund Kaffee fehlt es ja schon an der Tathandlung.

Huhu ebenfalls :wink:

schon mal vielen Dank für die Antworten.

Man lehnt ab.

… und worauf bezieht man sich da? Und hat man Nachteile dadurch?
Ist es aus Deiner Erfahrung schon vorgekommen, dass zu Unrecht „Festgehaltene“ den Detektiv/den Supermarkt wegen Verleumdung angezeigt haben?

Gruß
Erik

… und worauf bezieht man sich da?

Auf gar nichts. Wozu auch? Wer etwas will, muss sich rechtfertigen. Wenn ich sage, ich will 1.000 Euro von dir (obwohl wir uns ja gar nicht kennen…), kommst du doch auch nicht auf die Idee, erklären zu müssen, wieso du nicht zahlst, oder?

Und hat man Nachteile
dadurch?

Nervige Diskussionen, wenn du dich darauf einlässt.

Ist es aus Deiner Erfahrung schon vorgekommen, dass zu Unrecht
„Festgehaltene“ den Detektiv/den Supermarkt wegen Verleumdung
angezeigt haben?

Das ist mit Sicherheit schon mal vorgekommen.

Levay

im Zweifel
Hallo!

Bei Lawrence’ Fall ist der feine Unterscheid, dass ein
konkreter Verdacht vorliegt. Der äußere Tatbestand (Wegnahme)
ist voll erfüllt worden, es geht nur um innere
Tatbestandsmerkmale. Bei einem ins Geschäft eingebrachten
Pfund Kaffee fehlt es ja schon an der Tathandlung.

Was lernen wir also daraus: Im Zweifel sind Dinge immer in den Laden mitgebracht worden.

Gruss
Paul

Hallo!

Die entsprechende Klausel der AGB ist nichtig. Geistig kann man die einfach aus den AGB ausblenden - die Klausel existiert in meinen Gedanken einfach nicht.
Wenn die Personen des Geschäftes sich sicher sind, wird einfach die Polizei gerufen - soweit ich weiß dürfen die dann - bei hinreichendem Verdacht - die Tasche oder sonstwas durchsuchen.

Wenn die AGB so eindeutig umsetzbar wäre, würde m.E. an der Kasse nicht höflich gefragt werden „Dürfte ich…“ und dem Kunden bliebe eine Wahl, sondern „Aufgrund unserer AGB durchsuche ich nun Ihre Tasche.“. Es würde keine Wahlmöglichkeit gelassen.

Beste Grüße

S.

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Hallo,

Bei Lawrence’ Fall ist der feine Unterscheid, dass ein
konkreter Verdacht vorliegt. Der äußere Tatbestand (Wegnahme)
ist voll erfüllt worden, es geht nur um innere
Tatbestandsmerkmale. Bei einem ins Geschäft eingebrachten
Pfund Kaffee fehlt es ja schon an der Tathandlung.

Was lernen wir also daraus: Im Zweifel sind Dinge immer in den
Laden mitgebracht worden.

Komisch, aus dem Satz oben geht für mich das genaue Gegenteil von Deiner Schlussfolgerung hervor.
Gruß
loderunner (ianal)