Beweislast bei wem?

Hallo, liebe Fachleute,

im Freundeskreis gab es neulich eine heftige Diskussion über das Thema: wer hat die Beweislast bei Gericht? Einige waren der Meinung, daß im deutschen Recht die Unschuldsvermutung gilt, das heißt, daß einem eines Verbrechens (Vergehens etc.)Beschuldigten die Schuld nachgewiesen werden muß, andere meinten, daß er seine Unschuld beweisen müsse. Wer kann eine Auskunft zu diesem Thema geben, die diese Streitfrage beilegen kann?

Allerherzlichen Dank für Eure Bemühungen schon jetzt.

cu
Felix

Hi Felix,

hier müssen erstmal Strafrecht und Zivilrecht auseinander gehalten werden.

Im Strafrecht hat der Ankläger die Schuld zu beweisen; der Angeklagte ist weder zur Mitwirkung an der Aufklärung noch zu einem Geständnis verpflichtet, schon gar nicht zu einer Selbstbezichtigung.

Im Zivilrecht liegt fast immer die Beweislast bei dem, der etwas haben will, zB Schadenersatz. Seit kurzem sind Bestrebungen zu erkennen, die Beweislast umzukehren, wenn der Verursacher wirtschaftlich oder technisch übermächtig ist.

Die Unschuld, genauer das Nicht-Existieren einer Sache, ist genau genommen nicht beweisbar. Beweisen kann man nur das, was es gibt. Hast Du schon mal grüne Eisbären gesehen? Ich auch nicht, trotzdem könnte es sie irgendwo geben…

Gruß Ralf

Das kann man recht kurz machen:

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, also muß die Straftat nachgewiesen werden. Das bedeutet, daß das Gericht erst dann verurteilen darf, wenn die erbrachte Beweislage mit ausreichender (es gibt nie 100%) Wahrscheinlichkeit ergibt, daß der Angeklagte die Tat begangen hat. Das muß von von der Staatsanwaltschaft positiv erbracht werden. Der Angeklagte muß sich nicht entlasten.

Im Zivilrecht gilt der Grundsatz, daß jede Partei die Voraussetzungen der Norm darlegen und ggf. (wenn bestritten) auch beweisen muß, die für sie günstig sind. Hiervon gibt es aber ausnahmen, da in bestimmten Fällen Darlegung und Beweis für bestimmte Personengruppen nicht zu erbringen sind. Das bedeutet in einigen Fällen, daß (z.B.) der Kläger nur bestimmte Voraussetzungen eines Anspruchs beweisen muß und der Beklagte sich bzgl. der restlichen entlasten muß.
Beispiel: Kommt ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt und der Kunde erleidet hierdurch einen Schaden, so muß er um Schadenersatz zu erlangen an sich neben der Fehlerhaftigkeit des Produkts und der Kausalität zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Schaden auch beweisen, daß der Hersteller den Fehler vorsätzlich (wohl kaum) oder fahrlässig verursacht hat. Ein Kunde hat aber keinen Einblick in die Betriebsorganisation und die Vorgänge der Produktion der Firma, was einen solchen Beweis unmöglich macht. Hier gilt daher ausnahmsweise: Der Kunde muß Fehlerhaftigkeit bei Inverkehrbringen und kausalen Schadenseintritt bei ihm darlegen und beweisen. Das Verschulden wird dann vermutet. Der Hersteller kann aber den Gegenbeweis antreten.

Im Verwaltungsrecht gilt eigentlich der Amtsermittlungsgrundsatz, so daß es an sich keine Beweislastregeln gibt. Hier gilt aber: Ist eine bestimmte Voraussetzung nicht klar, so fällt das letztlich doch demjenigen zur Last, der sich hierauf beruft. Demnach sind die Beweislastgrundsätze hier ähnlich wie im Zivilrecht.

Hallo Felix,

kuckst Du hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

*wink*

Renee

Wer behauptet muss beweisen
Hallo,

eigentlich ganz einfach:

Wer behauptet muss beweisen.

Behauptet also der Staatsanwalt, dass der Beklagte X z.B. Unzucht mit Bergziegen begangen hat, müsste er es beweisen (Ist Unzucht mit Bergziegen in D strafbar ??).

Gruß

Matthias

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*offtopic*

Meinst du den Ziegenpeter?

Heidi Heidi, Großvater Großvater :wink:

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Hallo,
mit schmunzeln muss ich deine frage aufgreifen ob Unzucht mit Bergziegen (idF Tieren) strafbar ist.
ich hab dir hierzu mal einen link eingefügt.
muss sagen sehr interessant. :wink: Soll aber nicht heissen dass ich mich hierfür interessiere, das überlasse ich dem Ziegenpeter

Hier der Link

http://www.zetapin.de/zoofaq/gesetz.htm#6.1

Viel Spass damit :smile:

mfg
highspeed24

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