Beweislast nach Autoreparatur

Habe an der Hinterachse Radlager wechseln lassen.
Auf der Probefahrt, vorm Bezahlen. Hörte ich dann Geräusche und bin nach ca 5km mit Warnblinkanlage und Schritttempo zurück zur Werkstatt.
Es wurde mir angeboten die Radlager neu anliefern zu lassen. Ich habe die Radlager nun bestellt und beim Lieferanten bezahlt und zur Werkstatt schicken lassen.
Nun schließt der Werkstattbetreiber ein Montagefehler persee aus und verweist auf mein Garantierecht. Ich müßte aber die Monatgemehrkosten bezahlen.
Mir reichts jedoch jetzt schon da der Betreiber unter gleichem Auftrag eine Hinterachse die er liefert mit jetzt anderer Übersetzung eingebaut hat.
Meine Frage:
Muß ich dem Garantierecht nachkommen oder liegt die Beweislage beim Werkstattbetreiber.
Ist es sinnvoll einen Anwalt zu kosultieren.
Habe noch nichts bezahlt und der Wagen steht immer noch i. d. Werkstatt.

Mit Vaseline wäre mir lieber gewesen!

Einen Anwalt einschalten scheint mir Sinnvoll
Die Beweislast ist nicht mehr beim Kunden
Versuche zuvor über die Handwerkskammer die hat dort eine Schiedsstelle

So ganz versteh ich das nicht. Das Radlager wurde gewechselt und war dann doch kaputt? Wenn dem so war, wieso hast du dann selbst nochmal eines bestellt/gekauft? Das hätte eigentlich die Werkstatt liefer, bezahlen und einbauen müssen.

Eine falsche Hinterachse muss er natürlich gegen eine richtige austauschen. So wie das momentan klingt, sollte der Vorgang ertsmal richtig geklärt werden. Ein Anwalt dürfte aktuell damit eher seine Yacht finanzieren als dir zu helfen.

Habe die Achse tauschen lassen. In diesem Zuge habe ich die Radlager angeliefert.
Als ich das Fahrzeug abholen wollte ist mir auf der Bühne aufgefallen, dass die Übersetzung nicht mehr stimmt, die steht auch auf der neuen Achse drauf.
Habe zur Kompromissfindung eine Probefahrt angeboten. Die mir zunerst nicht gewährt worden ist. Nach 5km dann auf der Autobahn laute Geräusche. Direkt runter von der Autobahn und mit Warnblinkanlage und Schritttempo zurück zur Werkstatt.
Schnauze gestrichen voll. Bin deswegen nach Hause gefahren. Habe einen Anruf bekommen. Radlager wäre ganz kaputt, hätten Fotos gemacht und ein neues Radlager bestellt. Ich sage es wird garnichts bestellt, ich fühle mich wie ohne Vaseline behandelt und habe gesagt, dass ich über Rechtsbeistand nachdenken werde da ich keinen Penny fürs bestellte Radlager bezahle und auch keine Montagemehrkosten tragen werde.
Daher meine Frage muß ich beweisen, dass die Radlager falsch montiert waren, was für mich 100% klar ist.
Oder muß er die Beweisführung antreten.
Finde übrigens den Tipp mit der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer SEHR interessant.
Noch dazu ist die Rechung von 1500 auf über 1800 Euro gestiegen wobei nur 176€ Mehrkosten von mir ausfindig gemacht wurden. Auf die Frage wo der Rest versteckt ist bat man mir an mir die Rechnung zukommen zu lassen. Ich sagte, wenn Er Geld fordert müße er mir auch die Kosten differenziert erklären, das wäre nicht meine Arbeit.
Ich denke ich habs jetzt etwas verständlicher dargestellt SORRY

Okay, die Werkstatt hat eine falsche Achse eingebaut. Ergo… Muss die Werkstatt diesen Fehler kostenfrei für dich korrigieren.

Jedoch… hast du eine „Kompromissfindung“ angeboten, das könnte in der Tat sein Streitpunkt werden der deine Position schwächt.

Und selbst die „Garantie“ ist hier fraglich, da die Lager anscheinend ja nicht für diese Kombination aus Teilen gedacht war und du den Wagen wissentlich dennoch gefahren hast.

Entsprechend ist deine stärkste Position der Urvertrag, sprich „Achse austauschen“ und genau diese Leistung ist nicht Vertragsgerecht erfolgt. Da ja eine falsche eingebaut wurde…infolge dessen die neuen Lager kaputt gegangen sind.

Ganz erhlich, wenn die Werkstatt nicht völlig verblödet ist, wirst du hier wohl eine gewissen Teilschuld mittragen müssen. Sollte sie verblödet sein, solltest du dich stets auf den Einbau der falschen Achse beziehen, sonst schwächt das deine Argumentation.

Schlichtungsstelle ist eine gute Idee, überleg dir aber vorher wirklich und ehrlich ob du nicht wirklich eine gewissen Teilschuld an der Situation hast und entsprechend auch mit der Sache umgehst.

Ich hoffe du kommst zu einer guten Lösung…

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hallo Robert,

es handelt sich hier um einen Youngtimer, 22 jahre alt 160tkm im sehr guten Zustand. Es handelt sich um ein schwedisaches Fabrikat. Der Hersteller hat nach Aussage der Hersteller-Vertragswerkstatt die die Reparatur durchführt die Ersatzteilnummer die ich angegeben habe umgeschlüsselt. Dabei soll dann eine Achse mit einem anderen Übersetzungsverhältniss rausgekommen sein!?! Mir wurde aber NICHTS davon gesagt. Fakt ist, kürzere Übersetzung heist mehr Sprit niedrige Endgeschwindigkeit und Originalitätsverlust,ggf. auch Tachoabweichung.
Außerdem andere Schaltpunkte des Automatikgetriebes, also zu anderen Geschwindigkeiten.
Das wollte ich eben durch eine Probefahrt herausbekommen, wie weit ich vom Original weg bin, nachdem es ja keine Achse mehr geben soll. Man sagte mir sogar die gelieferte sei ein Sonderangebot weil es auch die letzte vom Hersteller sei.
Die Radlager sind übrigens in ALLEN für dieses Modell gelieferten Hinterachsen gleich. Selbst für das Vorgänger und Nachfolgemodell. Für mein Auto gibts nur ein einziges Radlager für die Hinterachse.
ICH GLAUBE GARNICHTS MEHR.
Habe auch keine Lust mich weiterhin im Haifischbecken zu bewegen.
Armes Deutschland. Geldausgeben war schonmal viel einfacher.
Gruß
" Ich rolle "

hoffentlich bald wieder

Guten Morgen,

die Situation ist für mich nicht so ganz einleuchtend. Also, du hast deinen Wagen in eine Werkstatt gebracht, wo die Radlager erneuert wurden - korrekt?
Nun meine Frage: Handelt es sich hierbei um den Verkäufer des Autos oder um einen eigenständigen KFZ-Meister? Wann hast du dein Auto überhaupt gekauft und wie alt ist es jetzt?

Gut, weiter. Jetzt bietet der Werkstattbetreiber einen Austausch der neuen Radlager an, will aber für beide Arbeiten und Teile bezahlt werden, richtig? — Warum solltest du die Nachbesserung bezahlen? Wenn der Fehler beim Mechaniker liegt (oder dessen Ersatzteillieferanten), steht dieser doch in der Nachbesserungspflicht. Er gibt schließlich auch eine Gewährleitung auf seine Arbeit! Darum kann er sich nicht drücken.

Was ist nun mit dem Garantierecht gemeint? Hast du den Wagen woanders (bei einem Händler) gekauft, wobei die Garantiezeit des Herstellers, oder dessen eigene Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist? In diesem Fall hättest du besser dort reparieren lassen sollen und zuvor abklären, ob dies unter die Gewährleistung fällt. Dann hättest du keine Kosten zu tragen.

Hoffe ich konnte schonmal ein wenig helfen. Alles Gute noch!

Gruß, TT

Hallo,

gerne nochmal.
Das Auto, 22Jahre alt sehr gut erhalten und seit mehreren Jahren in meinem Besitz, wurde mit verdacht auf defekter Hinterachse zu einer Vertragswerkstatt gebracht.
Mir wurde ein Angebot inkl. TÜV von 1500€ gemacht.
Während des Tauschs der Hinterachse bat man mir an, in diesem Zuge auch gleich die Radlager zu wechseln (Laufleistung 160tkm aber noch ohne Mängel). Dem habe ich zugestimmt und die Radlager von einem Ersatzteillieferant anliefern lassen (auf Empfehlung des Annahmemeisters).
Dann ist die Achse getauscht worden.
Nun wollte ich eine Probefahrt machen, da ich auf der Bühne festgestellt habe, daß die Achse eine falsche Übersetzung hat. Dies lehnte man zunächst ab da man die Achse dann nicht mehr zurückgeben könne.
Ich verweigerte die Annahme des Fahrzeuges mit falscher Hinterachse und bat eine Kompromissfindung an.
Ich bat an eine Probefahrt zu machen, um festzustellen,ob ich mit dem Übersetzungsverhältnisses zu frieden bin und bestand auf Preisnachlass da die Achse nicht dem original entsprach wie vereinbart.
Auf der Probefahrt, 5km Autobahn, hörte ich dann Geräusche und fuhr im Schritttempo zur Werkstatt zurück. bin dann sauer nach Hause gefahren.
Der Inhaber rief mich dann an um mir mitzuteilen, dass ein Radlager defekt sei und ich es auf Garantie reklamieren könne. Den kompletten Tausch des Lagers müßte ich zahlen. Ich warf Ihm eine unsachgemäße Montage vor und unterstellte Ihm mit dem Fahrzeug vor Übergabe selbst keine Probefahrt gemacht zu haben.
Nun weis ich nicht mehr weiter.
Muß er einen Mangel am Lager beweisen oder muß ich Ihm eine fehlerhafte Montage beweisen?

Viele Grüße

Thompi

Hallo,
die Werkstatt scheint wohl einfach nur schlecht zu sein.
Rufen Sie einen (oder auch mehrere) KFZ-Sachverständigen an. Dem schildern Sie den Vorgang und fragen, für welchen Preis er Ihnen eine Bestätigung fertigt, die dann auch als nötig vor Gericht bestand hat. Wenn die Werkstatt dann nicht -bitte schriftlich Frist zur Erledigung setze- brauchbar reagiert, suchen Sie einen Anwalt auf. Wenn Sie die Werkstatt „in Verzug“ gesetzt haben, zahlt diese auch die Anwaltskosten.
MfG
PB

Hallo, auch für durchgeführte Reperaturen steht Ihnen ein Gewährleistungsanspruch zu.Es gibt im Internet eine kostenlose Stelle, die sich vermittelnd einschaltet.

Googlen Sie mal Unter „Schiedsstelle des Deutschen KFZ-Gewerbes“.

Hallo, Thompi,

Eine Werkstatt muss zwei Jahre Garantie auf ihre Arbeit geben. Tritt in der Zeit ein Mangel auf, wie der nach dem Radlagerwechsel, muss die Werkstatt ihn beheben. Eine Garantie auf Arbeiten tritt neben die gesetzliche Gewährleistung, für die Garantie gelten deren Bestimmungen.
Wird bei der Reparatur gepfuscht muss die Werkstatt nachbessern. Transportwege, Arbeits- und Materialkosten sind von ihr zu übernehmen.
Sieh mal unter: http://www.bild.de BILD/auto/2010/04/ratgeber-werkstatt-aerger/so-koennen… nach
Und noch etwas: Ein Kunde muss die Fehlersuche bezahlen. Die Werkstatt handelt noch im Rahmen ihres Auftrages, wenn sie entsprechend der anerkannten Regeln des KFZ-Handwerks alle (…) Mängelursachen überprüft (…), bis der wirkliche Defekt gefunden ist." (OLG Köln, Az. 2 U 25/76)
Beispiel: Wird beim Beheben eines Motorruckelns nach dem Tausch von Steuergerät (ca. 1000 €) und Zündkerzen nur ein verdreckter Luftfilter als Ursache entdeckt, muss der Kunde lediglich den Filter bezahlen.
Wurde bei der Reparatur geschlampt, kann der Kunde der Werkstatt eine Frist setzen, innerhalb derer diese den Mangel beheben muss.
Näheres unter: http:// www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-677047.html.
Ich hoffe, das hilft weiter -Schaddie

Hallo,
der Werkstattinhaber wird den Wagen ohne Bezahlung sicher nicht raus geben. Allerdings sollte ein unabhängiger Gutachter klären, wer hier wirklich haftet. Sollten Sie Mitglied im ADAC sein, so würde ich vorab da anrufen und um Klärung bitten. So kann auch ohne Anwalt vorab die Schuld- bzw. die evt. zutreffende Garantie-Frage geklärt werden. Sind Sie kein Mitglied beim ADAC würde ich Ihnen schon empfehlen, ein Beratungsgespräch beim Anwalt zu suchen.

Hallo,

beim letzten Besuch hat der Inhaber sofort ohne Nachfrage Seine Schuld zugegeben.
Es liegt wohl daran, dass keine Werkstatt eine emens teure Vertragsrechtschutzversicherung bezahlen möchte.
So versucht der Inhaber einen Rechtsstreit so weit wie möglich zu vermeiden.
Wir haben uns auf einen für beide Seiten vertretbaren Preis geeinigt.
Heute werde ich das Auto abholen. Inhaber hat das Auto nun länger probegefahren und zur Auslieferung gestellt.
Vielen Dank an Alle die geantwortet haben!!!

Viele Grüße

Thompi

Hallo,
mE hast du Pech, weil du die Radlager SELBST BEZAHLT HAST. Dann müsstest du erstmal die Gewährlleistung von deinem Radlagerlieferanten klären.
Ole

Hallo Herr Thompi,
wenden Sie sich bitte mit Ihrer Fragen an die Verbrauerschutzzentrale Ihres Bundeslandes.
mit freundlichen Grüßen
Adolf Schreiner