Folgender fiktiver Fall :
Frau A. verkauft vereinzelt privat unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung, Rücknahme und Umtausch einige Artikel des täglichen Gebrauchs.
Frau B stellt zu einem Artikel diverse Fragen im Vorfeld, die auf Marke und Grösse abzielen und erhält bei Ebay den Zuschlag.
Sie überweist das Geld und drängt auf sofortigen Versand, obwohl sie ihn auch abholen könnte, da sie in selbiger Stadt wohnt.
Kutz danach bemängelt Frau B. unter diversen Unterstellungen eines Betrugsverdachts den Zustand und die Beschaffenheit des Artikels und verlangt die Abholung und ihr Geld zurück.
Frau A ist entsetzt, da sie den Artikel ihrer Meinung nach im beschrieben Zustand versand und bei der Post aufgegeben hat und verweigert zunächst die Rückabwicklung, worauf Frau B. über eine Woche sich nicht meldet.
Dann tritt B erneut mit massiven Drohnung ( Anwalt, Ebaymeldung, Bewertungserpressung) an die VK heran und verlangt erneut die Rücknahme, worauf Frau A. entnervt dem zustimmt und ihr dies über Email und das Ebaysystem anbietet.
Die K schweigt dennoch tagelang ,- aber nur um dann unnötig das ebay-eigene Onlineklärenverfahren in Gang zu setzten.
Auch hier hat Frau A. zwar der Rücknahme zugestimmt, möchte aber zunächst sich vom Zustand des Artikels überzeugen, da sie befürchtet, das B. diesen zwischenzeitlich benutzt haben könnte oder einen wirklich minderwertigen ähnlichen Artikel zugesendet bekommt, da B dort ebenfalls ähnliche Markenware verkauft.
Die Ware hatte Frau A vor Zeugen verpackt und diese haben ebenfalls keine Mängel gesehen.
Frau B. antwortet nicht.
Da Frau A mittlerweile schon über ihre private Emailadresse belästigt wurde und bedroht, möchte sie ihren Ebayaccount löschen. Auch das geht nicht wegen des von B eröffneten Verfahrens dort.
Frau A. hat bislang dort keine Antwort erhalten und auch keine Kontodaten.
Muss A überhaupt komplett rückabwickeln ohne eine vorherige Möglichkeit der Prüfung der Ware und muss sie überhaupt die Rücksendekosten tragen ggf. ?
Was passiert, wenn sich rausstellt, dass der Artikel
a) entweder in beschrieben Zustand war und die Mängel frei erfunden oder
b) NUN Mängel da sind oder es ein ganz anderer Artikel ist?
c) Überhaupt keine Sendung bei Frau A. ankommt und B. einfach behauptet versendet zu haben?
Muss A überhaupt komplett rückabwickeln ohne eine vorherige
Möglichkeit der Prüfung der Ware und muss sie überhaupt die
Rücksendekosten tragen ggf. ?
Nö. Solange die Ware wie beschrieben ist, ist der Kaufvertrag erfüllt und B kann sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln.
Was passiert, wenn sich rausstellt, dass der Artikel
a) entweder in beschrieben Zustand war und die Mängel frei
erfunden oder
b) NUN Mängel da sind oder es ein ganz anderer Artikel ist?
Dann träfe B die Beweislast.
c) Überhaupt keine Sendung bei Frau A. ankommt und B. einfach
behauptet versendet zu haben?
Wer ist für die Rücksendung verantwortlich?
Persönliche Meinung: Solche Leute machen meistens ein riesiges Fass auf und versuchen ihren Gegenüber einzuschüchtern. Da wird mit Anwalt, Anzeige und Polizei gedroht usw. Am besten hilft die Gegenmaßnahme. Den kompletten Fall an Ebay weitergeben, dokumentieren, melden. Damit man evtl. gegen die negative Bewertung vorgehen kann. Und dann klipp und klar der anderen sagen „Gekauft ist gekauft, die Ware war einwandfrei. Wenn sie glauben im Recht zu sein, steht es ihnen frei ihren Anwalt anzurufen. Bis dahin, auf Wiedersehen“
Hallo, danke für die Antwort.
Frau A. ist mittlerweile eingeschüchtert und sich selbst nicht mehr sicher bezüglich des Materials, möchte ja deshalb vorsichtshalber auch rückabwickeln, weist jedoch Abnutzungsspuren die bemängelt wurden weit von sich.
Die - theoretische - Frage ist, was ist, wenn B einfach einen anderen minderwertigeren Artikel beklagt und tut, als ob es sich um diesen handele, den sie erhalten haben will. Muss sie beweisen, dass sie wirklich den beschreiben Artikel nicht erhalten hat oder reicht es, wenn A. Zeugen hat für den korrekten Versand der bestellten Ware?
In dem Falle hätten sich neben Frau A. auch die Zeugen bezüglich des Materials allerdings geirrt und von einem Vorsatz kann wohl keine Rede sein.
Leider kann durch den Hersteller nicht mehr ohne Artikelnummer eruiert werden, aus welchem Material genau der Artikel ist, da ältere Kollektion) Diese hat A natürlich nicht mehr.