Hallo
Also grundsätzlich ist es in unserem Staat so, dass jemand, der ein Recht für sich in Anspruch nehmen will, dann auch die Beweislast trägt.
Das hättest du also gerne?
Mitwirkungspflicht ist doch nicht das gleiche wie Beweislast.
Ich vermute mal stark, dass es sich hinsichtlich der Beweislast so verhält, wie es der Jurist (Levay) geschrieben hat.
Also wäre erstmal unstrittig, dass bei Antragstellung etwas vorhanden war?
Das ist allerdings meiner Meinung nach ein wesentlicher Punkt, der die Frage nach der Beweislast in dem Fall eigentlich überflüssig machen würde.
Wenn zu dem Zeitpunkt der Antragstellung Vermögen in einer Höhe vorhanden war, dass zunächst dieses verwertet werden muss, dann war doch im Bewilligungszeitraum (der doch meiner Meiung nach mit Eingang des Antrags beginnt) Vermögen vorhanden. Da kann ich doch nicht einfach paar Wochen später sagen, dass es jetzt plötzlich weg ist.
Oder der Antrag wird abgelehnt wegen vorhandenen Vermögens, und wenn dieses nicht mehr vorhanden ist, wird ein neuer Antrag gestellt. Muss man sich den Fall so vorstellen?
Dann stellt sich ja die Frage, wie wirtschaftlich er mit seinem Vermögen hätte umgehen müssen, und ob es dazu ein Gesetz gibt. Ich glaube aber, dass die Frage der Beweislast auch in diesem Fall ziemlich uninteressant ist. Entweder hätte er das Geld nicht ausgeben dürfen, oder er durfte es doch. Wozu muss er das denn dann beweisen?
Wenn dann eine Behörde verlangt, dass man beweisen soll, dass man das Geld ausgegeben hat, das halte ich persönlich für reine Hilflosigkeit. Oder sie hat den Verdacht, dass der Antragsteller sein Geld gar nicht ausgegeben, sondern im Sparstrumpf versteckt hat. Dann hätte sie einen Verdacht auf Betrugsversuch gegen den Antragsteller.
Hm, seit wann muss man beweisen, dass man nicht kriminell ist? Wenn einem das Gegenteil nicht bewiesen werden kann, gilt man doch als unschuldig. Oder?
Die Rechtslage würde mich jetzt aber auch mal interessieren.
Viele Grüße