Beweislast vertraglich ein-für-alle-mal abwälzbar?

Hallo zusammen,

kann ich z.B. als(eventuell zukünftiger) Dienstleister die Beweislast vertraglich auf den Kunden abwälzen, oder gilt unabhängig davon trotzdem weiter, das der Kläger die Beweise erbringen muss.

Wenn Ihr Urteile dazu habt her damit.

viele grüße
Euer Terror

terror - nomen est omen

Du kannst viel in Deine AGB’s hinein schreiben. Eine ganz andere Sache ist, ob das dann auch vor Gericht Bestand hat.

Zu unterscheiden ist, ob Dein Kunde ein sachkundiger Kaufmann ist oder ein Privatmensch. Sehr einseitige Verträge können auch schlicht sittenwidrig sein. Überraschende und allgemein unübliche Passagen in Verträgen und AGB’s können ebenfalls unwirksam sein.

Wenn Du Genaueres erfahren willst, müßtest Du schon etwas konkreter werden.

Gruß
Wolfgang

Die Abänderung der gesetzlichen Beweislastverteilung zum Nachteil des Kunden durch allgemeine Geschäftsbedingungen - in dieser Form würden Sie eine solche Regelung als künftiger Dienstleister sinnvollerweise treffen - ist ohne weiteres unwirksam. Das gilt dem Grunde nach auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern. Vgl. zum ganzen §§11 Nr. 15; 24; 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG (nachzulesen unter http://haufe.de/svc/gstz/svc_gstz.asp).

Mit freundlichen Grüßen