Beweislast - wo?

Liebe Wissende,

folgendes Prob:
Mein ehem. Arbeitgeber (AG) behauptet mir bereits 6/00 ein korrigiertes Arbeitszeugnis durch Boten zugestellt zu haben, was leider nicht stimmt. Ich habe zwar ein Zeugnis bekommen, das war aber leider formal unrichtig (falsche Beschäftigungszeiten etc.).

Für meine Schadensersatzklage interessiert mich nun: Ist der Darlegungs- und Beweispflicht genüge getan, wenn die Boten des AG behaupten, mir zweimal etwas in den Briefkasten getan zu haben, oder muß der AG auch belegen können, was er mir zugestellt hat? Immerhin habe ich ja das unrichtige Zeugnis auch auf diese Weise erhalten.

Es geht also um die grundsätzliche Frage ob es reicht, einen Versand belegen zu können oder ob man den Versand bestimmter Unterlagen belegen muß bzw. ob letzteres zwingend geboten ist, wenn mehrere Schriftstücke in der Sache versandt wurden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
R o b.

Hallo Rob.

Als AG kenne ich dieses Problem bezüglich des Zugangs um die Kündigung.

Hier muß der AG belgen können „was“ er „wann“ „wo“ durch welchen „Boten“ übergegeben hat.

Hierzu hat Dein ehemaliger AG jedoch leichtes Spiel, er braucht den Boten nur zu bitten, dass er den Inhalt bestätigen soll. (In diesem Fall Dein Arbeitszeugnis).

Ich vermute, dass Du hier kaum eine Chance hast.

Gruß …Melanie…

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Hier muß der AG belgen können „was“ er „wann“ „wo“ durch
welchen „Boten“ übergegeben hat.

Hi Melanie,

also wenn ich Dich recht verstehe, genügt es nicht, wenn der Zeuge (Bote des AG) bestätigt, daß er ein Kuvert eingesteckt hat, vielmehr muß er auch den Inhalt bestätigen - richtig?

Wie wär’ dann die Rechtslage: AG-Zeuge bestätigt, daß etwas in meinen Briefkasten gesteckt wurde, was das ordnungsgemäße Zeugnis hätte sein können; ich behaupte, daß ich nur falsche Zeugnisse erhalten habe.

Grüße
R o b.

Hi Rob.

Nach wie vor bleibt es dabei, dass Dein AG, bzw. der Bote bezeugen muß, „was“ er in den Briefkasten geworfen hat.

Wenn er nun sagt, dass es lediglich ein Briefumschlag war, hat er damit noch nicht den Inhalt bestätigt.
(Es hätten ja auch Deine Arbeitspapiere sein können).

Wenn er jedoch sagt, in dem Briefumschlag war das korrekt ausgestellte Arbeitszeugnis an Rob XY , dann hat er den Inhalt somit bestätigt.

Dein AG kann jedoch sagen, dass er Dein korrekt ausgestelltes Arbeitszeugnis unter Anwesenheit von Herrn oder Frau Müller in den Briefumschlag gesteckt hat, den dann der Bote wiederrum in Deinen Briefkasten geworfen hat.

Ich denke hier liegt ein einfaches Mißverständnis vor, das evtl. auch als „Inhaltsirrtum im Arbeitszeugnis“ ausgelegt werden könnte.
Besteht für Dich denn keine Möglichkeit bei Deinem ehemaligen Arbeitgeber anzurufen und ein neues anzufordern?

Ich erkenne Dein Problem leider nicht so recht.

Schönen Abend
Gruß …Melanie…

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Hi Melanie,

die Fronten sind zu verhärtet. Derezeit habe ich Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes gestellt, da der AG wieder ein anderes als das im arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Zeugnis zugestellt hat.

Der Punkt ist auch insofern ein anderer, als daß es nunmehr um die bereits verstrichene Zeit geht, für die ich Schadensersatz begehre. Selbst wenn ich das Zeugnis demnächst habe, werde ich auf Leistung von schuldhaft verursachten Lohnausfall klagen. Die einzige strittige Sache ist eben, daß der AG beim Gütetermin die Kopie eines Zeugnisses aus dem Hut gezaubert hat, welches mir seinerzeit geholfen hätte, den neuen Job zu bekommen, was ich aber nie bekommen habe.

Kurz: Wenn der AG nicht beweisen kann, daß er das fragliche Zeugnis zugestellt hat, wird meinem Klagebegehren wohl gefolgt. Da ich nun aber viele verschiedene falsche und unbrauchbare Zeugnisvarianten erhalten habe denke ich, daß es dann nicht einfach reicht, die Zustellung eines Zeugnisses zu belegen. Ich denke doch, daß gerade nach derartigem Verlauf genauer belegt und bezeugt werden muß.

Oder?

Grüße vom
R o b.