Hallo,
Wäre es rechtlich und sonst wie sinnvoll, Haftpflichtversicherungen (A) dazu zu verpflichten, vorgerichtliche Entscheidungen im Falle von negierten Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschädigten (B) oder den bei ihnen versicherten Schädigern © nachvollziehbar zu begründen?
Danke für Eure Meinungen.
Schöne Grüße mki
vorgerichtliche Entscheidungen im Falle von negierten Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschädigten (B) oder den bei ihnen versicherten Schädigern © nachvollziehbar zu begründen?
das Problem hierbei ist, dass der Empfänger einer für ihn ungünstigen Entscheidung dazu neigt, sie nicht nachvollziehbar zu finden. Ich halte es für sinnvoller, die Entscheidung an sich rechtlich prüfen zu lassen, als die Begründung.
Gruß
Nordlicht