Hallo!
Grundsätzlich muss der Geschädigte seinen Schaden und die Verursachung durch den Schädiger beweisen, wenn er den Schädiger in Anspruch nehmen will.
Mal angenommen, ein Grundstück wird auf zwei Seiten von einem Zaun umgeben. Der Zaun besteht aus etwa 80 Sichtschutzelementen. Eines Nachts kommen 3 Jugendliche auf die Idee aus vielen dieser Elemente jeweils mehrere Bretter herauszubrechen.
Ein Zeuge beobachtet sie und ruft die Polizei. Die Jugendlichen werden gefasst. Durch den Zeugen und die Polizei kann der Geschädigte nachweisen, dass die Jugendlichen 10 Elemente tatsächlich derart zerstört haben, dass sie ausgetauscht werden müssen, wenn nicht hinterher alles nach „Flickwerk“ aussehen soll.
Weitere 30 Elemente weisen exakt die gleichen Schäden auf, wie die 10, bei denen die Jugendlichen beobachtet wurden.
Die Jugendlichen geben zu, dass sie eben diese 10 Elemente beschädigt haben, bestreiten aber den Rest.
Muss jetzt der Eigentümer des Zauns nachweisen, dass die Jugendlichen auch die übrigen Elemente beschädigt haben?
Oder gibt es wegen des absolut identischen Schadensbildes eine Beweislastumkehr und die Jugendlichen müssen beweisen, dass der Zaun bereits vor ihrem „Randalieren“ beschädigt war?
Danke im Voraus,
LG Tine