Beweismttel auf facebook

darf ein Kläger wärend eines Verfahrens Beweismittel auf Facebook posten und den Angezeigten damit öffentlich belasten ?

Auch ohne Gruß u. Anrede
Wozu soll das dienen? Ich kann mir vorstellen, dass der Schuss nach hinten losgehen könnte! Entweder man ist im Recht oder eben nicht. Das entscheidet der Richter, nicht die „Facebook-Öffentlichkeit“
Und plötzlich hat man selbst ein Verfahren, evtl. wegen „übler Nachrede“ o.Ä. am Hals.

Ein Kläger in einem Verfahren, welches vorher zu einer Anzeige gebracht wurde, wäre üblicherweise die Anklagebehörde.

Die Anklagebehörde = Staatsanwaltschaft. Ich glaube kaum, dass der Anklagevertreter = Staatsanwalt/-anwältin so dämlich wäre.

Also ist es ein Nebenkläger in einem Strafverfahren ? Oder ein die Klage erhebender Gegner in einem Zivilverfahren ?

Gruß
vdmaster

es hat selbstverständlich der Anklage Erheber online gestellt nicht die Staatsanwaltschaft!

Anklage erheben kann nur die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren.

Eine Klage reicht der Kläger im Zivilverfahren ein.

Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Die Parteien können sich zum Beispiel vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Es können aus den Unterlagen auch Interessen Dritter betroffen sein, die nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Denkbar ist auch, dass die Beweismittel ehrenrührig sind und daher nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Aber sind denn die Verhandlungen nicht ohnehin - normalerweise - öffentlich ? Wäre somit die Weitergabe - ohne wertende Worte - von Informationen in ein sozialens Netzwerk oder ins Internet nicht unerheblich ?

Gruß
vdmaster

Ja, Verhandlungen sind öffentlich. Dennoch darf nicht alles veröffentlicht und einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, das ist ein Unterschied.

z. B.: Ein Rechtsanwalt klagt sein Honorar ein. In der mündlichen Verhandlung geht es um den Auftrag und das Mandat und alles wird besprochen, Anträge werden gestellt. Trotzdem dürfte der Rechtsanwalt nicht die Unterlagen des Gerichtsverfahrens in das Internet stellen und einer breiten Öffentlichkeit mitteilen.

oder: X erstattet eine Strafanzeige und führt aus, Y hätte ihn betrogen. Die Anklage wird in der Hauptverhandlung verlesen. Trotzdem dürfte niemand die Anklage in der Zeitung abdrucken oder im Internet veröffentlichen.

Es gibt viele Beispiele, bei denen die Interessen Dritter mit hineinspielen, Rechtsvorschriften, berufliche Pflichten zur Verschwiegenheit etc., wo sich eine Veröffentlichung von Unterlagen verbietet.