Beweispflicht

Hallo liebe Experten,

ich habe eine grundsätzliche Frage dahingehend, wer in der folgenden Situation was beweisen müsste.

Frau X hat vom Arbeitsamt vor gut 6 Monaten eine Sperrfrist von 3 Wochen bekommen, weil sie angeblich (das behauptet zumindest ein potentieller Arbeitgeber) im Vorstellungsgespräch eine Aussage getroffen habe, aufgrund deren der AG sie nicht eingestellt habe. Da diese Aussage so nicht gemacht wurde, sondern der AG etwas vollkommen falsch verstanden hat (bei Bedarf/Interesse wird dies gern näher erläutert), hat Frau X gegen diesen Sperrfristbescheid Widerspruch eingelegt. Dieser wurde vom AA kürzlich abgewiesen. Auf die Argumentation von Frau X wurde dabei überhaupt nicht eingegangen.

Jetzt will Frau X beim Sozialgericht Klage gegen diese Abweisung einreichen. Es ist klar, dass in einem Fall, wo Frau X die Arbeit abgelehnt hätte, sie die Beweispflicht für einen wichtigen Grund hätte. Da dies aber hier nicht zutrifft, stellt sich die Frage, wer in diesem Fall etwas beweisen muss: der AG, dass Frau X die besagte Aussage getroffen hat, oder Frau X, dass sie das eben nicht getan hat (wobei das natürlich nicht möglich ist).

Es kann doch nicht angehen, dass irgendein potentieller AG (eine ziemlich hochnäsige, unmotivierte, sichtlich uninteressierte Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma) irgendetwas behaupten kann und diesem AG dann ohne den Hauch eines Zweifels geglaubt wird, während der AN seine Argumentation gründlich dargelegt hat, seine Aussage aber ohne jegliche Berücksichtigung dieser Argumentation mehr oder weniger als Lüge dargestellt wird!

Wie ist denn hier die rechtliche Situation, wenn Aussage gegen Aussage steht (Zeugen gibt es für das Gespräch keine)?

Es wäre super, wenn hier jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank und Grüsse
Murmeltier

Hallo,

Du hast es schon selber gut erkannt:

Wie ist denn hier die rechtliche Situation, wenn Aussage gegen
Aussage steht (Zeugen gibt es für das Gespräch keine)?

Im Zuge der leeren Haushaltskassen und der ja „ach so glaubwürdigen Arbeitgeber“ wird natürlich denen geglaubt…

Konkret gesagt,wirst du nicht Beweisen können,das die Aussage des AG
falsch ist…

mfg

Frank

Die Frage war nicht, wem man glaubt, sondern wer beweispflichtig ist!

Wie ist denn hier die rechtliche Situation, wenn Aussage gegen
Aussage steht (Zeugen gibt es für das Gespräch keine)?

Hi,
die (rechtliche) Situation sieht m.E. so aus: das AA glaubt dem Arbeitgeber, weil es nicht das erste Mal wäre, dass ein Arbeitsunwilliger beim Vorstellungsgespräch irgendwelche Aussagen macht, um die Stelle nicht zu bekommen (damit ich will ich nicht sagen, dass es in DIESEM Fall so war). Das AA entscheidet nach seiner langjährigen Erfahrung. Nun kann man dagegen Widerspruch einlegen und klagen. Da keiner von beiden etwas beweisen kann, hängt es letztendlich davon ab, wem der Richter glaubt.

Gruß
Nelly

Vielen Dank für Deine Antwort, Nelly.

das AA glaubt
dem Arbeitgeber, weil es nicht das erste Mal wäre, dass ein
Arbeitsunwilliger beim Vorstellungsgespräch irgendwelche
Aussagen macht, um die Stelle nicht zu bekommen (damit ich
will ich nicht sagen, dass es in DIESEM Fall so war).

Schade, wenn ein paar schwarze Schafe einer ganzen Gruppe ein so schlechtes „Image“ verschaffen… Seufz!

Da keiner von beiden
etwas beweisen kann, hängt es letztendlich davon ab, wem der
Richter glaubt.

Na, dann hoffe ich mal, dass in diesem Fall nicht der Ehrliche der Dumme ist…

Viele Grüsse und nochmal danke,
Murmeltier

o.w.T.

Hallo,

hatte vor längerer Zeit auch so einen Fall. Ich bekam eine Sperre, wegen einer Aussage, die ich zwar gemacht habe, die aber nur die Wahrheit war (ich habe den potentiellen AG auf eine Vorerkrankung meineerseits hingewiesen, wegen der ich in den vergangenen 7 Jahred insgesamt 2 Jahre arbeitsunfähig war und wegen der in den nächten Monaten wieder eine größere Operation anstand).
Ich habe mich mit meinem Anwalt beraten und der meinte ich, er würde es eher hinnehmen, da der Streitwert (meine Arbeitslosenhilfe war sehr gering) ziemlich niedrig war und die Kosten schnell den Nutzen übersteigen könnten, da die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist.
Beweisen kannst in so’nem Fall nämlich gar nix…

Gruß

HariBo


Überhaupt nicht. Oft genug sind Dinge einfach nicht zu beweisen. Und dann kann ein Gericht nicht einfach sagen: „Ich glaube dir jetzt aber mal, lieber Kläger/Beklagter“, sondern dann kommt es darauf an, ob es des Beweises überhaupt bedurfte.

Levay