Ein AN (Lkw-Fahrer) erhält Zahlkarten (EC) um die laufenden Tankungen zu zahlen und nutzt die Karten immer wieder für private Zwecke. Nun übersteigen die Ausgaben seine Einnahmen und der AN erhält keine Vergütung. Daraufhin wird das Arbeitsgericht eingeschaltet, weil ja kein Lohn überwiesen wurde. Als Beweis hat der AG aber nur die Buchungen auf den Kontoauszügen??? Sind die Kontoauszüge Beweis genug?
lg
O.R.
Hallo
Das verrät einem später der Richter. Hier kann man schlecht sagen, was da alles wie zwischen AN und AG gelaufen ist. Das ist ein klarer Fall für das umgehende Einschalten eines Fachanwalts vor Ort!
Gruß,
LeoLo
Ich finde den AN ja sehr mutig. Statt die Füße still zu halten und sich zu freuen, daß der AG ihn nicht wegen Unterschlagung anzeigt, zerrt er diesen auch noch vor’s Gericht, weil er ihm das Geld, was er ja privat schon ausgegeben hat, nichts auszahlt. Sowas dreistes.
Als AG würde ich mich schleunigst an die nächste Polizeidienststelle wenden um den AN anzuzeigen.
Ich denke im übrigen durchaus, daß Kontoauszüge ausreichen, da auf diesen ja ersichtlich ist, WO das Geld ausgegeben wurde. Wenn der AN eine Erlaubnis hatte zu tanken und dann bei Aldi einkaufen geht, dann ist ja offensichtlich, daß die Karte missbräuchlich genutzt wurde.
IANAL
Viele Grüße
ausnahmefall