Hallo Forum,
angenommen ein Mieter vermutet, dass die Trittschalldämmung in seiner Wohnung nicht der DIN-Norm entspricht und reklamiert dies beim Vermieter.
Dem Vermieter liegen nur Kopien des Deckenaufbaus mit dB-Werten vom Bauunternehmer vor, die natürlich alle der DIN-Norm entsprechen. An weitere Unterlagen ist nicht zu kommen, weil der Bauunternehmer Konkurs ist.
Was würdet Ihr dem Vermieter raten?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Reni
Hallo,
angenommen ein Mieter vermutet, dass die Trittschalldämmung in
seiner Wohnung nicht der DIN-Norm entspricht und reklamiert
dies beim Vermieter.
Dem Vermieter liegen nur Kopien des Deckenaufbaus mit
dB-Werten vom Bauunternehmer vor, die natürlich alle der
DIN-Norm entsprechen. An weitere Unterlagen ist nicht zu
kommen, weil der Bauunternehmer Konkurs ist.
Was würdet Ihr dem Vermieter raten?
es wird von mir unterstellt, dass der Mieter erklärt, worauf er seine Vermutungen stützt und vor allem welche Belästigungen nach seiner Auffassung vorhanden sein sollen.
Der Vermieter kann sich natürlich eine Gerät besorgen und Messungen selbst durchführen. Dabei kommt es natürlich auch auf den Zeitpunkt ( z.B. abends wenn alles ruhig ist ) an, wo der Mieter glaubt gestört zu werden und es kommt auch darauf an ob der Bodenbelag der oberen Wohnung den seinerzeit vorherrschenden technischen Voraussetzungen entspricht. Normale Trittschallgeräusche muss jemand dulden, insbesondere wenn er in ein älteres Haus einzieht.
Nicht zu verwechseln mit Modernisierungsmassnahmen, wo ein Bodenbelag neu einegstezt wird, jedoch die heutigen technischen Regeln nicht beachtet werden.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für den Tipp mit dem Mieten eines Messgerätes. Dann mach ich mich mal auf die Suche nach so was.
Gruß
Reni
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Den Architekten fragen.
im übrigen sind solche Messungen nicht einfach durchzuführen sondern erfordern eine Schallquelle, die das Trittgeräusch Din-gerecht erzeugt wobei dann unter der Decke gemessen wird wie groß die Schall-Dämpfung durch die Deckenkonstruktion ist.
Jakob
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