Beweispflicht bei strafzettel ?

hallo

angenommen ein autofahrer parkt des öfteren in einem wohngebiet. dort gibt es nur anwohnerparkplätze.

der autofahrer erhält nun 1 strafzettel den er auch zahlt.

er parkt weitere male dort. mehrere wochen später kommen 2 strafzettel kurz hintereinander.

der autofahrer ruft nun bei der behörde an und meldet das dies ein fehler ist da er zu dem zeitpunkt dort nicht war und daher die 2 strafzettel ein fehler, bzw. beliebige abzocke sein.

er nennt einen zeugen der für ihn aussagen würde an diesen tagen nicht vor ort gewessen zu sein ( obwohl er dort parkte )

wer hat am ende die beweisspflicht ? behörde oder autofahrer ?

was ist wenn der zeuge aussagt das der autofahrer an den besagten tagen bei ihm war ?

wird sowas eingestellt oder geht die behörde auch den gerichtsweg ?

mfg

er nennt einen zeugen der für ihn aussagen würde an diesen
tagen nicht vor ort gewessen zu sein ( obwohl er dort parkte )

Heisst das, der PKW parkte dort rechtswiedrig, aber nicht vom Halter abgestellt? - Dann steht es dem Halter natürlich frei, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen.

Ansonsten wird der Halter wohl die Verfahrenskosten tragen müssen.

Grüße!

Hallo

er nennt einen zeugen der für ihn aussagen würde an diesen
tagen nicht vor ort gewessen zu sein ( obwohl er dort parkte )

Was genau bezeugt der Zeuge? Dass der Fahrer nicht bei ihm war (das wäre für das Fahr_zeug_ irrelevant), oder „dass der blaue Mercedes SLK mit dem amtlichen Kennzeichen DE-PP 2010 am 22. Juno 2010 um 15:34 Uhr nicht auf dem Parkplatz Nr. X und am 18. Juli 2010 um 22:54 Uhr nicht auf dem Parkplatz Y abgestellt war“? Ein solcher Zeuge genießt natürlich hohe Glaubwürdigkeit. Vor allem wird ihn der Richter in der Verhandlung zur Überprüfung seiner Glaubwürdigkeit fragen, welche Autos mit welchen Kennzeichen denn dann stattdessen wann dort geparkt haben, was an den Tagen die Nachrichtenschlagzeilen waren und wie das Wetter im Tagesverlauf sich entwickelte.

wer hat am ende die beweisspflicht ? behörde oder autofahrer ?

Die Behörde. Allerdings hat die mit dem Gemeindevollzugsbeamten und seinen sofortigen schriftlichen Aufzeichnungen wenigstens einen glaubwürdigen Zeugen.

was ist wenn der zeuge aussagt das der autofahrer an den
besagten tagen bei ihm war ?

Was soll das bezüglich des Stellplatzes des Autos beweisen?

wird sowas eingestellt oder geht die behörde auch den
gerichtsweg ?

Ja, wenn man das so formulieren will.

gruß
smalbop

Was genau bezeugt der Zeuge?

er bezeugt das der fahrer mit seinem fahrzeug bei ihm zu besuch war und somit nicht im parkverbot stand

Was soll das bezüglich des Stellplatzes des Autos
beweisen?

na eben das das auto da nicht stand da der autofahrer mit seinem fahrzeug ganz woanders sich befand und dieser zeuge das aussagen würde

Das widerspricht allerdings deinem Ausgangsposting „(obwohl er dort parkte)“…

Ganz im Ernst: Was soll der Unsinn? Hast Du falsch geparkt, dann zahl und gut ist. Alles andere kauft Dir keiner ab und könnte im schlimmsten Fall ganz schön in die Hose gehn.
Hätte sich die Politesse mit dem Kennzeichen vertan, wäre es schon großer Zufall die anderen Merkmale würden übereinstimmen, und eben dieses Fahrzeug stand wenige Tage zuvor schon dort.

Grüße!

Hallo,

Strafzettel: 15 Euro

Uneidliche Falschaussage: 3 Monate bis 5 Jahre

Wär’s das wert?

Gruß

Ich denke der Fahrer wird da sicherlich schlechte Karten haben, zu 99%iger Wahrscheinlichkeit, existiert ein Foto!!
Also zahlen und die Sache ist erledigt, alles andere gibt nur unnötig ärger

Hallo,
ein oder sogar zwei Beamte des ordnungsamt plus sehr wahrscheinlich ein Bild… also ich würde immer zu rechtstaatlichem Handeln raten, alles andere birgt die Gefahr der Strafverfolgung.
hth

PS: Beweise und Aussagen würdigt im Zweifelfalls der Richter und da reagieren einige sehr „verschnupft“ ,wenn man falsche Aussagen unter Eid macht.