'Beweispflicht' bei telefonisch Verträgen

Hallo,
folgender Fall:
Person A hat einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter.
Sie kündigt diesen Vertrag fristgemäß, erhält auch eine Bestätigung, dass die Kündigung eingegangen ist.
Im folgenden wird sie von Werbeanrufen bombardiert, sie sagt aber dass sie noch nicht weiß wie sie in Zukunft wohnen wird und daher zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse an dem Vertrag hat.

Nach Ablauf des Vertrages wurde wieder Geld vom Konto abgebucht, welches zurückgeholt wurde. Als A die Firma nach dem Grund fragte,
hieß es, dass sie telefonisch zugesagt hatte, dass der Vertrag nun doch bestehen bleiben soll.
Jedoch sieht sich das Telekommunikationsunternehmen nicht imstande, den Mitarbeiter zu benennen, mit dem die Vertragsverlängerung ausgemacht wurde noch zu beweisen, dass zugesagt wurde.
Was soll Person A nun machen ?
Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, aber die Selbstbeteiligung …

Gruss

Eine (angeliche) Tasache Beweisen muss der, der diese Tatsache braucht, um einen Anspruch zu begründen, hier also das Unternehmen. Wenn es das nicht kann, hat es Pech gehabt.
A muss also nichts machen, außer aufpassen, dass nichts abgebucht wird. Dann zurückbuchen.