Beweispflicht bei Verlust v Kundenware?(Wäscherei)

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

6 Teile Bettwäsche wurden in einer Annahmestelle für eine Wäscherei zur schrankfertigen Reinigung/Wäsche von einer Kundin abgegeben. Die Kundin erhielt einen Abholschein, auf dem seitens der Annahmestelle „6 Teile schrankfertig“ vermerkt wurde und bezahlte den dementsprechenden Preis (für die 6 Teile).

Soweit so gut.

Eine Woche später holt besagte Kundin die Bettwäsche wieder ab und stellt zu Haus beim Auspacken des Wäschepakets fest, daß anstelle der abgegebenen 6 Teile nur 5 Teile zurückgegeben wurden. Die Kundin reklamiert sofort persönlich in der Annahmestelle und die Angestellte der Annahmestelle sucht den Abholschein heraus, auf dem a) der Preis für die 6 Teile und b) die Anzahl „6“ vermerkt ist. Die Suche nach dem verlorengegangenen Bettbezug beginnt, verläuft aber leider erfolglos. Als „Muster“ -bzw. zur leichteren Auffindung des Bettbezuges läßt die Kundin das zum fehlenden Bettbezug gehörende Bettlaken in der Annahmestelle.

In der Zwischenzeit erfuhr die Kundin, daß die von der Angestellten als Inhaber der Annahmestelle bekanntgegebene Firma und Anschrift nicht korrekt ist, da die Annahmestelle per 01.12.2000 (also Wochen vor der Abgabe der besagten Bettwäsche)verkauft wurde und somit ein Inhaberwechsel stattgefunden hatte und nun offensichtlich versucht wurde, den Fehler auf die alte Inhaberin zu schieben.

Nach diversen Nachfragen seitens der Kundin, schriftlicher Reklamation und einer Fristsetzung (infolge wochenlangen Stillschweigens und „Verleugnenlassens“ seitens der (neuen) Chefin der Annahmestelle) und nachdem der Bettbezug immer noch nicht wiedergefunden, geschweige denn an die Kundin zurückgegeben wurde, folgte dann endlich eine schriftliche Stellungnahme seitens der (neuen) Chefin der Annahmestelle.

In dieser wird der Kundin quasi unterstellt, nur zu behaupten 6 Teile abgegeben zu haben, dieses aber letztlich nicht getan zu haben. Darüberhinaus wird reklamiert, daß keine Einzelauflistung der abgegebenen Teile erfolgte, zu deren Erstellung die Kundin jedoch niemals aufgefordert worden war, von deren „Existenz“ die Kundin mangels Info seitens der Annahmestelle nicht einmal wußte - mal ganz abgesehen davon, daß die Annahmestelle 6 Teile angenommen und bei Annahme entsprechend für 6 Teile kassiert hat (und die Kundin tatsächlich 6 Teile abgegeben hat). D.h. der Kundin wird quasi „Betrug“ unterstellt, während dieser aufgrund des Verhaltens (oder des „Unterlassen“) wohl eher bei der Chefin der Annahmestelle zu vermuten wäre.

Nun wird die Kundin aufgefordert nachzuweisen, daß sie 6 Teile abgegeben hat. Doch die Frage ist wohl, WER hier WELCHEN Nachweis zu erbringen hat und daher bitte ich um Unterstützung, wie die Rechtslage ist und wie sich die Kundin verhalten soll.

Vielen Dank im voraus.

Hi Karen,

in diesem Zusammenhang, in dieser Größenordnung von Betrug, von Beweispflicht und Rechtssituation zu reden - verrennen sich da die Beteiligten nicht etwas? Liebe Güte, so ein Wäschestück, gebraucht und vielleicht inzwischen frisch gewaschen, aber eben nicht auffindbar, hat vielleicht den Gegenwert von 10 Mark, oder laß’ es 20 Mark sein. Wegen sowas streitet man sich nicht ernsthaft, deshalb verprellt keine Wäscherei oder Annahmestelle einen Kunden.
Trotzdem: Wenn’s denn schon so dusselig gelaufen ist und keiner der (mit Verlaub etwas vernagelten) Streithähne (oder Streithennen, die können auch gut zanken) will nachgeben, kommt trotzdem nichts dabei heraus. Die Kundin hat erst zu Hause bemerkt, daß ein Wäschestück fehlt. Die Wäscherei wird sagen: Die Kundin will zu Hause bemerkt haben, daß angeblich … .

Dazu kann man nichts sagen, außer, daß die Kundin demnächst einen Bogen um diesen Dienstleister macht und die Wäscherei ihre Organisation überprüfen sollte. Beweisen kann hier niemand etwas und streiten -womöglich vor Gericht- kann man sich darüber gottlob auch nicht. Nur fassungslose Gesichter könnte man damit erzeugen.

Grüße
Diabolus

Hi Karen,

in diesem Zusammenhang, in dieser Größenordnung von Betrug,
von Beweispflicht und Rechtssituation zu reden - verrennen
sich da die Beteiligten nicht etwas? Liebe Güte, so ein
Wäschestück, gebraucht und vielleicht inzwischen frisch
gewaschen, aber eben nicht auffindbar, hat vielleicht den
Gegenwert von 10 Mark, oder laß’ es 20 Mark sein. Wegen sowas
streitet man sich nicht ernsthaft, deshalb verprellt keine
Wäscherei oder Annahmestelle einen Kunden.

Hi Diabolus,

schön wäre es, wenn es um DM 10 oder DM 20,- ginge, doch nachweislich geht es hier um DM 700,- … da sieht die Situation aus Sicht beider Beteiligten schon etwas anders aus.

Und: Die Frage ist NICHT, daß die Kundin beweisen soll, daß sie NICHT 6 Artikel zurückerhalten hat, sondern, daß sie nachweisen soll, überhaupt 6 Artikel abgegeben zu haben (was ja von der Annahmestelle mittels Abholschein bescheinigt wurde).

Gruß

Karen

…doch nachweislich geht es hier um DM 700,- …

Na ja, nehmen wir mal so hin (was sind denn das für kostbare Fetzen? Also meine Laken sind entschieden billiger).

Die Frage ist NICHT, daß die Kundin beweisen soll, daß
sie NICHT 6 Artikel zurückerhalten hat, sondern, daß sie
nachweisen soll, überhaupt 6 Artikel abgegeben zu haben (was
ja von der Annahmestelle mittels Abholschein bescheinigt
wurde).

Dann gibts doch nur eitel Freude und Einigkeit. Die Kundin will 6 Stücke abgegeben haben, die Annahmestelle hat das bestätigt. Einen besseren Beweis über die Menge abgegebener Stücke kann es kaum noch geben. Wo ist das Problem? Jetzt ist nur noch die Frage, was in den AGB’s der Wäscherei für den Fall des Verlusts angenommener Wäschestücke steht. Dieser Fall ist mit Sicherheit dort geregelt und die Ersatzleistung begrenzt.

Andererseits: Die Versicherung der Wäscherei (sowas existiert bestimmt, obwohl dieser Betrag wahrscheinlich noch innerhalb der von der Wäscherei zu tragenden Selbstbeteiligung liegt) wird den Standpunkt vertreten, daß auch 6 Wäschestücke wieder ausgehändigt wurden, denn die Kundin hat das fehlende Teil ja erst zu Hause bemerkt. Die Kundin könnte das Wäschestück unterwegs verloren oder zu Hause verlegt haben. Damit wäre das wieder ein Fall, über den sich keine Seite mit Aussicht auf Erfolg streiten kann. Überhaupt muß man bei wertvolleren Stücken erwarten, daß eine Kontrolle auf Vollzähligkeit und Zustand sofort am Ladentresen erfolgt. So ist es doch wohl auch üblich. Wie wäre es denn, wenn die Kundin zu Hause bemerkt, daß ein Wäschestück beschädigt ist? Ein eingerissenes Loch könnte überall passiert sein. Solche nachträglichen Reklamationen können außer auf dem Kulanzweg kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Ich sehe es deshalb nach wie vor so: Entweder man einigt sich in einem ruhigen Gespräch, wobei jeder Federn lassen muß oder man bucht das unter Konto Erfahrung und kontrolliert nächstens sofort am Tresen.

Gruß
Diabolus

schön wäre es, wenn es um DM 10 oder DM 20,- ginge, doch
nachweislich geht es hier um DM 700,- … da sieht die
Situation aus Sicht beider Beteiligten schon etwas anders aus.

na? bettwäshe f. 700,- ? anschaffungskosten oder ideller wert? ich meine, wer bettwäsche für 700,- hat (also minimum echte seide mit goldfäden) sollte sich doch auch seinen eigenen anwalt halten, oder?

na? bettwäshe f. 700,- ? anschaffungskosten oder ideller wert?
ich meine, wer bettwäsche für 700,- hat (also minimum echte
seide mit goldfäden) sollte sich doch auch seinen eigenen
anwalt halten, oder?

sehr hilfreich … aber dennoch, danke

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na? bettwäshe f. 700,- ? anschaffungskosten oder ideller wert?
ich meine, wer bettwäsche für 700,- hat (also minimum echte
seide mit goldfäden) sollte sich doch auch seinen eigenen
anwalt halten, oder?

Also davon verstehst Du einfach nix. Sowas Kostbares stammt von Seidenraupenköniginnen, speziell dafür gezüchtet, mit Stammbaum, beringt und jede einzelne namentlich bekannt.

Diabolus
(der sich auch in gewöhnlichen Tüchern wühlt)

Hi Karen,

oha, eine ganz schön vertrackte Situation. Allerdings frage ich mich ernsthaft, was in aller Welt jemand mit einem einzelnen Bettbezug anfangen soll. Vielleicht findet sich das gute Stück auch noch an (alles schon dagewesen! Ich habe ein Stück erst nach einem halben Jahr bekommen, weil das Ding in einem anderen Paket gelandet ist).

Wenn die Fronten auf beiden Seiten schon so verhärtet sind (hier Betrug, da Abzockerei), könntest Du Dich an die für Deine Stadt zuständige Innung der Textilreiniger wenden und versuchen, die Sache darüber zu klären.

So long

Tessa

Wenn die Fronten auf beiden Seiten schon so verhärtet sind
(hier Betrug, da Abzockerei), könntest Du Dich an die für
Deine Stadt zuständige Innung der Textilreiniger wenden und
versuchen, die Sache darüber zu klären.

So long

Tessa

Hi Tessa,

vielen Dank für den wirklich hilfreichen Hinweis. Genau diesem wird jetzt gefolgt!

Gruß

Karen