Beweispflicht der Polizei bei Rotlicht überfahren

nur zur Ergänzung…
…damit der Fragesteller es nicht falsch versteht.

Musst du nicht. Der Rotlichtverstoß ist es, der bewiesen werden muss.

Auch eine Zeugenaussage ist ein Beweis.

Gruss Hans-Jürgen
***

P.S. ich sage Du bist bei Rot gefahren und ich bin
Polizist!.. Beweise das Gegenteil!!

Hallo,

wieso wird eigentlich der Polizei (und anderen Staatsdienern) immer wieder unterstellt, dass sie aus reiner Bosheit den ganzen lieben langen Tag Spass daran haben die rechtschaffenen Bürger hinters Licht zu führen, zu quälen, sie zu behindern, abzuzocken usw …

Gruß
Jörg

…wenn ein Verstoß mit 50,00 Euro belangt wird so mache ich da nicht 500,00 draus, nur weil ich eventuell eine Chance hätte den Richter davon zu überzeugen, dass die Farbe die ich beim Überqueren der Ampel sah eine andere war. Was ist daran nicht zu verstehen? Ich habe in der Vergangenheit gegen Tickets der Behörden Einspruch eingelegt, weil ich im Notdienst unterwegs war. Andere sind sogar aus Überzeugung ins Gefängnis gegangen, weil sie auf ihre Unschuld aufmerksam machen wollten. Aber nun mach mal halb lang. Man sollte Abwägen und das habe ich getan. Es sind Erfahrungswerte, welche mich so haben handeln lassen. Und ich wollte mich (bevor ich eventuell widerspreche) mich vorhab hier informieren, ob eine Beweispflicht in Bild oder Videoform vorliegen muss. Da das leider nicht so ist habe ich einfach Pech. Und ich denke dafür ist dieses Forum da. Nämlich um sich Tipps zu holen.
Selbst Anwälte deren Honorar wir beide nicht bezahlen können lassen die Finger davon, wenn man nix als die eigene Aussage als Beweis hat, dass es eben so war, wie man es eben selber sagt.

Alles andere ist Polemik!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio

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Hallo Jörg

Das macht doch keiner! Erstens bin ich nicht behindert 2. fühle ich mich nicht gequält. 3. bin ich fit genug mich nicht quälen zu lassen.
Aber da wir jetzt alle wissen, dass die Aussage des Zeugen als Beweis ausreicht ist die Frage zu 100% beantwortet.

Aber das mit dem Abzocken ist eine andere Geschichte. Es gibt Methoden die dem sehr nahe kommen, aber das würde hier vom 100sten ins 1000ste führen…

schönes WE

Silvio

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich weiß nicht, was du mit „rechtlicher“ Unrichtigkeit meinst.

…dass die Rechtsordnung davon ausgeht, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht unbefangen sind.

Auch sonst überzeugt mich dein Einwand nicht. Es ist schon
eine Unterstellung, ein Polizist werde sich, um eine eigene
Entscheidung etwa in einer mehr oder minder belanglosen
Ordnungswidrigkeitensache vor Gericht zu verteidigen, in
mehrfacher Hinsicht strafbar machen

…es ist einfach Praxiserfahrung und für mich als jemand, der auf korrektes Handeln wert legt, eine große Enttäuschung gewesen.

Gruß
Tom

Hallo!

Einmal mehr prallen hier im Forum Theorie und Praxis stumpf aufeinander…

Die Herren juristen, lieber Silvio, haben völlig Recht. Vor Gericht wird davon ausgegangen, dass der Beamte mangels persönlichem Interesse die Wahrheit sagt.
Natürlich kann sich der Polizist irren, aber man nimmt hierfür aufgrund der täglichen beruflichen Übung wohl eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür an.

Für Dich bedeutet das, dass Du höchstwahrscheinlich verloren hast…
Wenn ein Polizist Dich „hinhängen“ möchte, so wird das höchstwahrscheinlich funktionieren. Beamte, insbesondere Polizisten, bekommen in diesem land einfach eher recht, als der „Normalbürger“.
Böse Wahrheit…

Gruß,
M.

Moin,

…dauert nicht lange da wird dann noch die Geschwindigkeit
geschätzt!

In dem Fall solltest Du Dich freuen das Du in Deutschland lebst. In einigen Nachbarländern wird die Geschwindigkeit tatsächlich ab und an geschätzt und zu Deinem Entsetzen:
Das ist dort auch vor Gericht ausschlaggebend.

Gruss Jakob