Hallo Silvio.
…also wenn ich das richtig verstanden habe ist es völlig
irrelevant was tatsächlich war.
Es ist mitnichten irrelevant, was tatsächlich war. Schon eher minderrelevant ist hingegen, was Deiner Behauptung zufolge tatsächlich war (weil, Hans-Jürgen schrieb es schon, die Wahrscheinlichkeit, dass der Polizist Grün nicht von Rot unterscheiden kann, kleiner ist als die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen tatsächlich begangenen Rotlichtverstoß abstreiten willst). Der Richter wird in der bereits erwähnten freien Beweiswürdigung also aus naheliegenden Gründen in der Regel der Aussage des Polizisten eher Glauben schenken als Deiner. Kannst Du jedoch dem Richter glaubhaft machen, dass der Polizist, der Dir einen Rotlichtverstoß anhängen will, Dein ehemals bester Freund ist, mit dessen Frau Du unlängst geschlafen hast und vielleicht noch diese Frau bezeugt, ihr Mann habe geschworen, dir das Leben zur Hölle zu machen, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit einen Einfluss auf die Meinungsbildung des Richters haben.
Wichtig ist was der
Staatsdiener sagt, denn der ist ja unparteiisch…
Das ist kein unfehlbarer, aber ein brauchbarer Grundsatz. Wenn Dich Dein Nachbar mit einem Baseballschläger vermöbelt und Nachbars Frau sowie ein Polizist sehen das, freust Du Dich vor Gericht wahrscheinlich, wenn der Richter dem unparteiischen Polizisten eher Glauben schenkt als der Frau des Nachbars.
Das ist sehr besorgniserregend findet Ihr nicht?
In etwa so besorgniserregend wie die Tatsache, dass ich mich bis auf Weiteres darauf verlassen muss, dass der Polizist die Radarfalle ordnungsgemäß aufgestellt und nicht etwa aus Spaß an der Freude manipuliert hat oder dass mein Anwalt und der Richter nicht zwei unter einer Decke steckende Psychopathen sind, die gerne Unschuldige hinter Gitter bringen.
Aber Du hast natürlich vollkommen Recht: auch im besten Justizsystem sind Irrtümer zu Ungunsten eines Unschuldigen nie zu 100% auszuschließen.
Grüße,
Zeh_14