Guten Morgen,
nehmen wir mal an, ein AN würde zu einem persönlichen Gespräch in die Firma eingeladen (er hätte an diesem Tag nicht arbeiten müssen). In diesem Gespräch würde ihm gekündigt werden. Man zeige ihm ein Kündigungsschreiben, dass das Tagesdatum enthielt.
Mit diesem Datum der Übergabe wäre die 4wöchige Kündigungsfrist (im AV hätte nur 1 Woche gestanden) nicht eingehalten worden.
Der AG zeigt also dem AN das Kündigungsschreiben mit aktuellem DAtum, nimmt es danach wieder zur Unterschrift an sich und gibt dem AN dann dieses Schreiben. In diesem fiktiven Fall wurde keine Empfangsbestätigung oder ähnliches vom AN verlangt.
Erst Wochen später sähe der AN, dass auf dem unterschriebenen Schreiben plötzlich ein ganz anderes Datum stünde: nämlich eines, das die 4wöchige KÜ-Frist einhalten würde.
AG behauptet, das Kündigungsschreiben sei an diesem neuen Datum (Sonntag) in den Postkasten des AN eingeworfen worden mit einem Zeugen (Ehegatte). Ein persönlicher Besuch des AN habe niemals stattgefunden.
AN hat diverse SMS verschickt, in dem er schreibt, er sei an besagtem Tag gerade aus der Firma gekommen und habe die KÜndigung erhalten. Eine der sms sei auch noch vorhanden.
Dritte könnten bezeugen, dass AN an diesem Tag von dem Erhalt der Kü. gesprochen habe.
Bei dem AG hätten noch 2 AN gearbeitet, mit denen sich der besagte AN unterhalten habe.
Wie würdet ihr hier -vielleicht aus der Erfahrung - einschätzen, wem Recht gegeben würde? Reicht es aus, wenn ein AG sagt, er habe einen Zeugen und fertig?
Mal angenommen, die beiden anderen AN würden aus Angst vor Arbeitsplatzverlust lügen? (was auch fiktiv bis jetzt nicht geschehen sei, man könne es sich aber vorstellen).
Danke vorab für Infos und
LG
Shannon