Beweispflicht OWI

Hallo,

kurze Erklaerung vor meiner Frage:

Ich wohne direkt neben der Polizei und der Feuerwehr. Wenn ich aus meiner Strasse heraus fahre erreiche ich eine T-Kreuzung. Nach links fahre ich um den Ort herum, nach rechts fahre ich in den Ort herein. Leider ist zur rechten Seite eine Baustelle eingerichtet worden, und obwohl man die Strasse noch ohne Probleme benutzen koennte ist diese mit Zeichen 250 versehen.
Da ich wie gesagt der direkte Nachbar der Feuerwehr und der Polizei bin, sehe ich taeglich viele Privatfahrzeuge dieser Behoerden zu Dienstbeginn und Dienstende fahren.
Wie auch immer, da ein Linksabbiegen eien Umweg von ca. 10 Minuten bedeutet fahre auch ich hin und wieder durch die Strasse mit Zeichen 250.

Heute bekomme ich einen Bussgeldbescheid wegen eben dem Befahren der oben beschriebenen Strasse von EUR 15.-
Und komischerweise ist im Bescheid als Zeuge ein Buerger aufgefuehrt, welcher wohl mit seiner privaten Kamera ein Bild von mir geschossen hat.

Frage1:
Kann ich ohne Extrakosten dieses Bild beim Ordungsamt einsehen?
Frage2:
Ist dieser Buerger ueberhaupt berechtigt ein Bild von mir zu schiessen (Recht am eigenen Bild)? Letztendlich ist dies ein normaler Buerger welcher ueber keine hoheitlichen Rechte verfuegt.

Ich wuerde mich ueber Antworten freuen, und bedanke mich schon im Vorraus.

Es kommt drauf an. Wenn es ein Informationsfreiheitsgesetz in Ihrem Bundesland gibt, sollte es möglich sein dieses Bild einsehen zu können. Ob Kosten entstehen richtet sich nach der Gebührenordnung. Ich würde mir einen Termin beim Ordnungsamt geben lassen und fragen, ob eine kostenlose Einsicht möglich ist.

Es ist weniger die Frage, ob der Bürger das Bild machen durfte (ggf. liegt eine Ordnungswidrigkeit vor) sondern es ist eher die Frage, ob die behörde dies auch gegen Sie verwenden darf…

Viel Erfolg
Jne

Vielen Dank schonmal fuer Ihre Antwort.
Ich wohne in Hessen, ich weiss nicht ob es dieses Gesetz bei uns gibt.
Ich denke ich werde mich Montag bezueglich eines Termin mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

Was sind die Kriterien dafuer ob das Ordnungsamt das Bild dieses Buergers gegen mich verwenden darf?

In Hessen gibt es aber kein Informationsfriheitsgesetz. Aber Rechtsfragen und Urteile sind immer Einzelfälle, ich kann das leider nicht genauer beantworten, also einfach mal telefonisch beim Ordnungsamt anfragen - das kostet erstmal nix :smile:

Hallo,
grds. kannst du versuchen, das Foto bei der Behörde einzusehen aber ich gebe zu bedenken:
Eine Verwarnung wird nur gültig, wen sie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird.
Schon die Bitte um ein Foto kann von der Behörde rechtmäßig als Nichtanerkennung der Verwarnung gesehen werden, so dass ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt wird…
Grds. kann jeder Bürger Anzeige wg. einer OWi erstatten - dazu bedarf es keiner hoheitlichen Rechte.
Und das mit dem „Recht am eigenen Bild“: vergiss das ganz schnell wieder. Da das Foto nicht veröffentlicht wird, ist das Recht nicht relevant. Oder fragst du im Urlaub erst alle 50 Personen, die vor dem Kölner Dom stehen, ob du ein Foto machen darfst? :wink:
Es wäre noch nicht einmal ein Foto nötig gewesen, da die Aussage als Beweis gilt. (Und !„Aussage gegen Aussage“ ist ein Mythos).

Gruß
HaWeThie

Gruß
HaWeThie