Beweispflicht Schimmelbildung

Mal angenommen ein Mieter wurde mehrfach zum richtigen Lüften aufgefordert (mit schriftlicher und bebilderter Anleitung)und es kommt in entsprechender Wohnung, an den Aussenwänden und unter Fenstern, immer wieder zu Schimmelbildung. Wer hat die Beweispflicht? Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter hat schon mehrfach eine Wohnungsbegehung gemacht, auch mit mehreren Fachleuten, es wurde jedesmal bestätigt, dass die Wohnung eine viel zu hohe Luftfeuchtigkeit aufweist und nicht entsprechend gelüftet wird (Fenster sind teilweise den ganzen Tag gekippt, da stark geraucht wird). Auch Wäsche wird in der Wohnung getrocknet, obwohl ein entsprechender Raum zur Verfügung steht.
Der Mieterschutzbund würde dem Mieter nun zur Mietminderung raten und hat dem Vermieter eine Frist gesetzt. Müßte der Mieter jetzt ein Gutachten seinerseits und auf seine Kosten anfertigen lassen???

Vielen Dank!
LG

Hallo,

also irgenwas stimmt hier ganz und gar nicht, ich versteh nur Bahnhof!

  • ein Mieter raucht stark und lässt den ganzen Tag das Fenster auf Kipp
  • es bildet sich Schimmel unter diesen Fenstern (u.a.)
  • der Mieter wird mehrfach vom VM auf das falsche Lüftungsverhalten hingewiesen und erhält sogar bebilderte Unterstützung zum Verständnis
  • der Mieter geht zum Mieterschutzbund und der meint der Mieter sollte mal die Miete kürzen
  • der Mieter fragt jetzt, ob er ein Gutachten in Auftrag geben und bezahlen muss, damit nachgewiesen wird, dass er den Schimmel verursacht?

Oder soll dies ein Beispielfall eines VM sein?

Zu Schimmel und Beweislast: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schimm…

Gruß
Nita

Vielen Dank für den Link!

Tut mir leid, dass es etwas konfus geworden ist!
Nochmal in Stichpunkten zum besseren Verständnis:

Die Frage wird von einem Vermieter gestellt.

Mieter lüftet nicht richtig, trocknet Wäsche i.d. Wohnung, Fenster sind ständig nur gekippt, Luftfeuchtigkeit in besagter Wohnung beträgt 70% gem. Meßgerät. Begehung durch Fachleute hat stattgefunden (veranlasst vom Vermieter), Mieter wurde auf falsches lüften etc. hingewiesen und hält sich nicht dran.
Mieter hat Mieterschutzbund eingeschaltet und droht mit Mietminderung.
Normale Konversation mit Mieter nicht möglich.
Wer hat Beweispflicht und entsprechende Kosten dafür zu tragen???

Welche Möglichkeiten hätte ein Vermieter einem solchen Mieter zu kündigen?-die vermietete Wohnung wird ja im Prinzip kaputt gewohnt (andere Wohnungen im gleichen Haus haben das Problem nicht, da sich dort an die Lüftungsempfehlung gehalten wird und die Wäsche im zur Verfügung gestellten Trockenraum getrocknet wird).

Hallo,

danke für die Aufklärung. Im bereits übermittelten Link steht aber m.E. alles drin, was ein VM, ein Mieter oder ein Interessierter zumindest für den Anfang wissen will und muss.

Das Lesen kann ich dir nicht auch noch abnehmen! :smile:

Im Streitfall wäre ein VM im beschriebenen Beispielfall sowieso besser beraten sich einen Rechtsberater zu suchen, der vor Ort alle Details würdigen und werten kann.

Gruß
Nita

Hallo,

Wer hat Beweispflicht und entsprechende Kosten dafür zu
tragen???

Der Mieter muss beweisen, dass da Schimmel in der Wohnung ist. Das dürfte wohl unstreitig sein. Dann muss der Vermieter beweisen, dass der Schimmel in der Verantwortung des Mieters liegt. Heißt, wenn der Mieter behauptet, die Schimmelbildung geht auf bauliche Mängel zurück muss der Vermieter beweisen, dass die Wohnung keine baulichen Mängel aufweist. Das Gutachten zahlt im Prozess also grundsätzlich zunächst der Vermieter.

Gruß,

Florian.