Beweispflicht von Erben/Mietrecht

Ein Lebensgefährte ist verstorben. Der Lebensgefährte und seine Partnerin waren beide im Mietvertrag eingetragen. Die Kosten wurden geteilt und wurden für November (da war er 1,5 Wochen tot!)wie üblich noch auf sein Konto überwiesen. Nun verlangen die Erben, dass die verbliebene Lebensgefährtin bereits für November die gesamte Miete zahlt. (Seit Dezember läuft eh alles über sie!)Die Erben haben den Mietvertrag für den Lebensgefährten gekündigt. Gilt da dann auch 1 Monat Kündigungsfrist?
Des Weiteren kamen die Erben mit einer kompletten Auflistung aller Gegenstände, welche in dem Haus dem Lebensgefährten gehörten und diskutierten im Beisein der Lebensgefährtin, wer was haben möchte. Alles was abfiel wurde mit:„Das kannst du ja dann behalten“ kommentiert. (Es ging um Alltagsgegenstände wie Geschirr, Gläser, Schränke etc) Frage: müssen die Erben nachweisen, dass die Gegenstände dem verstorbenen Lebensgefährten gehörten? Und wenn ja, wie? (Quittungen, Kontoauszüge etc?) Muß die Lebensgefährtin den Gegenbeweis stellen?

Freue mich über jede Antwort!

Wenn kein Testament vorhanden ist,Anwalt nehmen und Erbschein beantragen,denn es gilt die gesetzliche Erbfolge.
Mit unabhängigem Zeugen Inventar des Hauses aufnehmen und nach Möglichkeit Rechnung beibringen,wer was gekauft hat.

Wenn kein Testament vorhanden ist,Anwalt nehmen und Erbschein
beantragen,denn es gilt die gesetzliche Erbfolge.

Und anhand welcher § siehst Du hier ein Erbrecht für eine Lebensgefährtin?

Gruß
Tina

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Wenn kein Testament vorhanden ist,Anwalt nehmen und Erbschein
beantragen,

…und alles wird gut…

Träum weiter.

ml.

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Ein Lebensgefährte ist verstorben. Der Lebensgefährte und
seine Partnerin waren beide im Mietvertrag eingetragen. Die
Kosten wurden geteilt und wurden für November (da war er 1,5
Wochen tot!)wie üblich noch auf sein Konto überwiesen. Nun
verlangen die Erben, dass die verbliebene Lebensgefährtin
bereits für November die gesamte Miete zahlt. (Seit Dezember
läuft eh alles über sie!)Die Erben haben den Mietvertrag für
den Lebensgefährten gekündigt. Gilt da dann auch 1 Monat
Kündigungsfrist?

Die Erben sind nicht in das Mietverhältnis eingetreten, daher hätten sie auch das Mietverhältnis nicht kündigen müssen/können. Selbstverständlich sind sie auch nicht zu Mietzahlungen verpflichtet, der überlebende Mieter hat folgedessen für die gesamte Miete seit des Todes des Partners aufzukommen.

Link
völlig richtig und hier ganz gut erklärt: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.rechtsanwalt-osterburg.de/mietererben.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tod1.htm

Für den Teilmonat des Todes sind die ersparten Aufwendungen herauszugeben, also die Miete, die die Lebensgefährtin wegen Vorauszahlung trotz Eintritt ab da nicht getragen hat.http://dejure.org/gesetze/BGB/563b.html

Hinsichtlich des Hausrats gilt grds. Miteigentum für in der Beziehung gekaufte Gegenstände des gemeinsamen Lebens, da kann ein Erbe gar nichts mitnehmen. Ich würde ihn auch nicht reinlassen. Man muss aber ein Bestandsverzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände, also Alleineigentum und Miteigentum des Erblassers erstellen. Und sich dann mit den Erben über die Auseinandersetzung, also Verkauf, Abkaufen, notfalls Versteigerung, unterhalten.

http://www.webnotar.de/webnotar_smartm/docs/skript_n…

VG
EK

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