Beweisproblem einer Zahlung

Hallo,

folgender hypothetischer Fall.

Kunde gibt KFZ in Werkstatt

Er bezahlt den Rechnungsbetrag bar bei abholung des Wagen. auf der Rechnung sieht er, wir ein Stempel und UNterschrift druntergesetzt wird. fahrlässigerweise reicht ihm das.

Nun bekommt er ne Mahnung und sieht, dass auf der Rechnung nicht vermerkt ist, dass bezahlt wurde.

In der Praxis geben Reperaturwerkstätten eigentlich die Autos nicht raus, wenn nicht direkt via EC oder Bar bezahlt wird.

Wie könnte das ein Richter sehen?

Grüße

Juhu!

Du hast die Frage, auf die es ankommt, schon mustergültig formuliert - gestern um 19:59 Uhr. Vergessen?