Hallo wer-weiss-was-Experten,
folgendes Problem:
in einer ländlichen Gegend wird nun ein öffentliches Bauvorhaben (Kanalbau) durchgeführt.
Die Gemeinde hat hier eine externe Firma mit der Beweissicherung beauftrag. Ein Vertreter dieser Gesellschaft kam bisher zwei mal vorbei, konnte aber keinen erreichen (eine Terminabsprache erfolgte bisher nicht)!
Nun schreibt die Gemeinde ein schönes Schreiben (nicht einmal verschickt sondern scheinbar persönlich in den Briefkasten geworfen)…
In diesem Schreiben ist aufgeführt, dass die besagte Firma nicht eingelassen wurde und man nach der Rechtsprechung und Litaratur verpflichtet sei, dies durchführen zu lassen, denn wenn nicht stellt dies eine sog. „Beweisvereitelung“ dar.
So nun zu meinen Fragen:
1.) Muss nicht eine Behörde bei evtl. Verstößen auf den Paragraphen entsprechend hinweisen und diesen auch kenntlich auf dem Schreiben vermerken? Ein Privatmensch kann in der Regel nicht nachvollziehen ob die Behörde/Kommune ein Recht auf dies hat; z.B. ein KfZ-Mechaniker weiß in der Regel nicht was mit Rechtsprechung (da gibt es ja kaum welche…) und Litaratur gemeint ist bzw. was eben hier der Inhalt ist…
2.) Ist man wirklich verpflichtet einem von der Gemeinde beauftragen Unternehmen die Beweissicherung durchführen zu lassen? Kann ich mir nicht vorstellen denn:
a) brauch man erstmal überhaupt keinen Menschen in die/das Wohnung/Haus zu lassen (GG).
b) die Kanalbaumaßnahme und eben ein Streitfall der ZPO unterliegen würde - die meines Wissens nicht vorschreibt das eine Beweissicherung durchgeführt werden muss (außer evtl. eine einvernehmliche).
Außerdem würde ich sagen, dass hier auch in keinem Falle eine „Beweisvereitelung“ vorliegt - den dies ist nach ZPO nur der Fall, wenn ein Prozess bereits begonnen hat und ich wissentlich und willentlich einen Beweis zerstöre, verändere oder umwandle???!
Schon im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe…
Viele Grüße
Andreas