Hallo, drei Leute räumen von einem dritten seine komplette Wohnung leer. Das war möglich,weil einer von denen einen Schlüssel hatte. Polizei wird eingeschaltet und schließlich liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Die jedoch scheint offensichtlich zu schlafen oder es interssiert sie nicht weiter, denn alle Hinweise des Geschädigten,wo sich ein Teil der gestohlenen Gegenstände wie Notebook, Fernseher, Möbel etc. befindet (was er selbst ermittelt hat) ignoriert sie. Zu einer Wohnungsdurchsuchung hat sie -so die Staatsanwaltschaft- keine hinreichenden Anhaltspunkte.Die Bestätigung allein durch den Geschädigten reiche hierfür nicht, obwohl er ganz genau weiss, das sich ein Teil der gestohlenen Sachen in der Wohnung eines Täters befinden.Er hat dies durch eine Fenster im EG gesehen. Dort stehen sie seit einem Jahr und das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Eine Herausgabeklage kann er nicht einreichen,weil er schließlich nicht den Beweis erbringen kann, das sie die auch hat. Sein Blick durch ein Fenster reicht natürlich nicht. Gleiches gilt für eine Schadensersatzklage, er kann ja nicht mal beweisen, das die drei seine Sachen entwendet haben.Kommen die drei tatsächlich damit durch ? Gibt es nicht als letzte Chance so was wie ein Beweissicherungsverfahren ? So das von einem Richter angeordnet jemand in die Wohnung des einen Täters auftaucht und das überprüft ? Im Internet sind zwar unter den Beweissicherungsverfahren andere Beispiele genannt, aber villeicht gibt es da ja trotzdem irgendwie eine Möglichkeit ?
Nein, in einem solchen Fall gibt es kein „Beweissicherungsverfahren“. Im Zivilprozess kann das Gericht keine Ermittlungen einleiten, es gilt die sogenannte Parteimaxime. Es handelt sich hier also um ein rein zivilrechtliches Verfahren, in dem der Mieter oder Bewohner seine vermeintlichen Ansprüche mit Hilfe einer Klage auf Herausgabe durchsetzen muss. Dabei muss er seinen angeblichen Anspruch beweisen. Der Beweis kann auch mit Hilfe von Zeugenaussagen gelingen.
Möglicherweise steht dem Anspruch auch eine Aufrechnungsmöglichkeit der Gegenseite entgegen? Das alles klingt sehr nach Ausübung eines Vermieterpfandrechts.
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Hallo,
nein keine Mieter bzw. Vermietersache. Eine von den drei als Täter bezeichneten Personen hat in der Wohnung mitgewohnt. Und als der Wohnungseingentümer für eine Woche nicht da war, hat die Person seine Wohnung leer geräumt, wobei ihr zwei andere dabei geholfen haben. Also ein sauberer Diebstahl.
Gruß
Frank
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Hallo,
nein keine Mieter bzw. Vermietersache. Eine von den drei als
Täter bezeichneten Personen hat in der Wohnung mitgewohnt. Und
als der Wohnungseingentümer für eine Woche nicht da war, hat
die Person seine Wohnung leer geräumt, wobei ihr zwei andere
dabei geholfen haben. Also ein sauberer Diebstahl.
Gruß
Frank
Dann sollte die Staatsanwaltschaft allerdings aktiv werden. Der Geschädigte sollte hier eventuell auch Zeugenaussagen vorbringen, die das Eigentum bestätigen und den derzeitigen Verbleib.