Hallo,
ich bekomme Magenschmerzen, wenn ich diesen Vorschlag höre.
Ein Gutachter kostet wohl mehr als 1000 €. Dazu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Klärung ist derzeit nicht möglich. Wie soll kontrolliert werden können, wenn draussen mehr als 20 Grad herrschen. Also muss man bis in den Winter hinein warten.
Hier kann mit geringerem Kostenaufwand zuerst einmal ein Heizungsfachmann prüfen, wo der Fehler liegt. Die Frage der Dimensionierung der Heizkörper im Verhältnis zur Wohnfläche oder überhaupt deren Anzahl kann auch ein Heizungsfachmann feststellen.
Nehmen wir mal an, ein Vermieter stellt die Behauptung auf,
dass der vom Mieter bemängelte Fehler an der Heizung gar nicht
vorhanden wäre (diverse Räume werden im Winter nur 14-18 Grad
„warm“).
Es wurde nun bereits die Miete gekürzt, ohne Erfolg.
Der Mieter geht zum Anwalt. Dieser schlägt vor ein
Beweisssicherungsverfahren einzuleiten, dies wäre jedoch recht
teuer und ist mit Vorkasse der Gutachterkosten verbunden.
Letztendlich müsste der VM diese Kosten zwar tragen, aber man
muss das Geld vorstrecken.
Ob der VM die Kosten tragen muss, wäre derzeit einfach zu beantworten. Nein. Denn derzeit kann man dieses Problem nicht konkret überprüfen. Der Mieter muss abwarten bis es kälter wird, dann muss geprüft werden.
Meine Frage:
Ist dieses zum Zwecke der Beweisführung unbedingt nötig ?
Gibt es Alternativen ? Ortstermin in der nächsten Heizperiode
oder Protokollierung der Problematik ?
Protokollierung auf jeden Fall. Ich würde keinen Vorschlag für ein Beweissicherungsverfahren unterbreiten, weil ich derzeit ( wegen der derzeitigen Witterung ) keinerlei Chance sehe, den Beweis anzutreten, dass nicht mehr als 14-16 Grad zu erreichen sind.
Im Übrigen unterstelle ich, dass der Mieter ab Mai die volle Miete zahlt und nicht wegen der Heizung mindert.
Gruss Günter