Beweisssicherungsverfahren notwendig ?

Guten Abend.

Nehmen wir mal an, ein Vermieter stellt die Behauptung auf, dass der vom Mieter bemängelte Fehler an der Heizung gar nicht vorhanden wäre (diverse Räume werden im Winter nur 14-18 Grad „warm“).

Es wurde nun bereits die Miete gekürzt, ohne Erfolg.

Der Mieter geht zum Anwalt. Dieser schlägt vor ein Beweisssicherungsverfahren einzuleiten, dies wäre jedoch recht teuer und ist mit Vorkasse der Gutachterkosten verbunden. Letztendlich müsste der VM diese Kosten zwar tragen, aber man muss das Geld vorstrecken.

Meine Frage:
Ist dieses zum Zwecke der Beweisführung unbedingt nötig ?
Gibt es Alternativen ? Ortstermin in der nächsten Heizperiode oder Protokollierung der Problematik ?

Gruss
Olli

Hallo,

ich bekomme Magenschmerzen, wenn ich diesen Vorschlag höre.

Ein Gutachter kostet wohl mehr als 1000 €. Dazu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Klärung ist derzeit nicht möglich. Wie soll kontrolliert werden können, wenn draussen mehr als 20 Grad herrschen. Also muss man bis in den Winter hinein warten.

Hier kann mit geringerem Kostenaufwand zuerst einmal ein Heizungsfachmann prüfen, wo der Fehler liegt. Die Frage der Dimensionierung der Heizkörper im Verhältnis zur Wohnfläche oder überhaupt deren Anzahl kann auch ein Heizungsfachmann feststellen.

Nehmen wir mal an, ein Vermieter stellt die Behauptung auf,
dass der vom Mieter bemängelte Fehler an der Heizung gar nicht
vorhanden wäre (diverse Räume werden im Winter nur 14-18 Grad
„warm“).

Es wurde nun bereits die Miete gekürzt, ohne Erfolg.

Der Mieter geht zum Anwalt. Dieser schlägt vor ein
Beweisssicherungsverfahren einzuleiten, dies wäre jedoch recht
teuer und ist mit Vorkasse der Gutachterkosten verbunden.
Letztendlich müsste der VM diese Kosten zwar tragen, aber man
muss das Geld vorstrecken.

Ob der VM die Kosten tragen muss, wäre derzeit einfach zu beantworten. Nein. Denn derzeit kann man dieses Problem nicht konkret überprüfen. Der Mieter muss abwarten bis es kälter wird, dann muss geprüft werden.

Meine Frage:
Ist dieses zum Zwecke der Beweisführung unbedingt nötig ?
Gibt es Alternativen ? Ortstermin in der nächsten Heizperiode
oder Protokollierung der Problematik ?

Protokollierung auf jeden Fall. Ich würde keinen Vorschlag für ein Beweissicherungsverfahren unterbreiten, weil ich derzeit ( wegen der derzeitigen Witterung ) keinerlei Chance sehe, den Beweis anzutreten, dass nicht mehr als 14-16 Grad zu erreichen sind.

Im Übrigen unterstelle ich, dass der Mieter ab Mai die volle Miete zahlt und nicht wegen der Heizung mindert.

Gruss Günter

Hallo,

Hallo,

ich bekomme Magenschmerzen, wenn ich diesen Vorschlag höre.

klar, du musst auch glauben, das ich mir im Sommer zuviel Sorgen um die Heizung mache. Hab ich mich schlecht ausgedrückt.

Ein Gutachter kostet wohl mehr als 1000 €. Dazu kommen
Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Klärung ist derzeit nicht
möglich. Wie soll kontrolliert werden können, wenn draussen
mehr als 20 Grad herrschen. Also muss man bis in den Winter
hinein warten.

Der Anwalt meinte, man müsse die jetzt in Auftrag geben, damit im Winter ein Gutachter käme. Die hätten gewisse Vorlaufzeiten.

Hier kann mit geringerem Kostenaufwand zuerst einmal ein
Heizungsfachmann prüfen, wo der Fehler liegt. Die Frage der
Dimensionierung der Heizkörper im Verhältnis zur Wohnfläche
oder überhaupt deren Anzahl kann auch ein Heizungsfachmann
feststellen.

Hört sich gut an.

Nehmen wir mal an, ein Vermieter stellt die Behauptung auf,
dass der vom Mieter bemängelte Fehler an der Heizung gar nicht
vorhanden wäre (diverse Räume werden im Winter nur 14-18 Grad
„warm“).

Es wurde nun bereits die Miete gekürzt, ohne Erfolg.

Der Mieter geht zum Anwalt. Dieser schlägt vor ein
Beweisssicherungsverfahren einzuleiten, dies wäre jedoch recht
teuer und ist mit Vorkasse der Gutachterkosten verbunden.
Letztendlich müsste der VM diese Kosten zwar tragen, aber man
muss das Geld vorstrecken.

Ob der VM die Kosten tragen muss, wäre derzeit einfach zu
beantworten. Nein. Denn derzeit kann man dieses Problem nicht
konkret überprüfen. Der Mieter muss abwarten bis es kälter
wird, dann muss geprüft werden.

Meine Frage:
Ist dieses zum Zwecke der Beweisführung unbedingt nötig ?
Gibt es Alternativen ? Ortstermin in der nächsten Heizperiode
oder Protokollierung der Problematik ?

Protokollierung auf jeden Fall. Ich würde keinen Vorschlag für
ein Beweissicherungsverfahren unterbreiten, weil ich derzeit (
wegen der derzeitigen Witterung ) keinerlei Chance sehe, den
Beweis anzutreten, dass nicht mehr als 14-16 Grad zu erreichen
sind.

Gut, haben wir auch bisher nicht gemacht.

Im Übrigen unterstelle ich, dass der Mieter ab Mai die volle
Miete zahlt und nicht wegen der Heizung mindert.

Genauso ist es, aber die Miete wurde für den vorhergehenden Zeitraum gekürzt. Nun hat der Mieter Bedenken, dass im nächsten Winter wieder kalte Füsse an der Tagesordnung sein werden und kümmert sich deshalb jetzt schon.

Gruss Günter

Auch einen schönen Gruss

Olli

Hallo Olli,

aus meiner beruflichen Tätigkeit heraus will ich mich zu den Aussagen Deines Anwaltes nicht äussern.

Der Anwalt meinte, man müsse die jetzt in Auftrag geben, damit
im Winter ein Gutachter käme. Die hätten gewisse
Vorlaufzeiten.

Beweisssicherungsverfahren werden von einer Seite ebnatragt. Dies ehat Kostenvorshcuss zu leisten. Liegt der Kostenvorschuss vor, wird ein Gutachter beauftragt. Der Vorlauf, soweit ich ihn kenne, denn ich muss leider manchmal auch dieses Mittel der Beweissischerung anwenden, ist in aller Regel nicht länger als drei Wochen ( wenn die Vorschusszahlungen bei der Klageerhebung und Restforderungen soweit diese verlangt werden rechtzeitig bei der Landesoberkase eingehen)

Grüsse Günter