Hallo,
ist es eigentlich legitim einem Bewerber abzusagen weil man ihn nicht erreicht hat? Man hätte ihn eingeladen, aber leider hat man ihn nicht erreicht und nun sind die Termine für die Gespräche vorbei?
Grüße
Artemis
Hallo,
ist es eigentlich legitim einem Bewerber abzusagen weil man ihn nicht erreicht hat? Man hätte ihn eingeladen, aber leider hat man ihn nicht erreicht und nun sind die Termine für die Gespräche vorbei?
Grüße
Artemis
Hallo,
ist es eigentlich legitim einem Bewerber abzusagen weil man
ihn nicht erreicht hat?
warum sollte das nicht legitim sein?
Gruß,
Malte
Letztlich ist alles legitim, denn man besitzt ja nun mal kein Recht auf Berücksichtigung der Bewerbung. Selbst wenn man wegen seiner Haarfarbe nicht eingestellt wird, ist das legitim. Abgesehen davon könnte eine permanente Nicht-Erreichbarkeit vom potentiellen Arbeitgeber auch als Hinweis auf Unzuverlässigkeit oder einen unsoliden Lebenswandel des Bewerbers gewertet werden. Und heutzutage gibt es soviele Bewerber pro Stellenangebot, daß ein Arbeitgeber einem Bewerber kaum ewig hinterhertelefonieren wird, wenn er vier andere sofort erreichen kann.
Hallo Artemis,
eine Absage kommt (fast) immer ohne konkrete Begründung.
Gegen Ende des Referendariats wurde uns DRINGEND geraten jederzeit erreichbar zu sein, da nach der Erstellung der Rangfolge schlicht von oben nach unten durch telefoniert wird. Wer da ist, bekommt den Job, wer nicht eben nicht.
Ich hab mein Referendariat 1986 abgeschlossen, da gab es noch keine Handys. Heute ist es einfacher.
Gruß Volker
Hallo
ist es eigentlich legitim einem Bewerber abzusagen weil man
ihn nicht erreicht hat?
Nein, das ist absolut ungewöhnlich. Normalerweise entscheidet man sich genau für diesen Bewerber und schickt ihm den Arbeitsvertrag direkt zu. Frag mal in der Personalverwaltung des Betriebes nach. Da hat sich sicher nur jemand vertan.
Viel Erfolg!
Gruß,
LeoLo
Hallo
Nein, das ist absolut ungewöhnlich. Normalerweise entscheidet
man sich genau für diesen Bewerber und schickt ihm den
Arbeitsvertrag direkt zu.
Ich glaube Du hast etwas überlesen. Es scheint hier um die Einladung zu einem Bewerbunsggspräch zu gehen und wenn genügend Bewerber vorhanden sind, wird nicht lange hinter einem speziellen hinterhertelefoniert.
Gruß
Nordlicht
Moin,
Ich glaube Du hast etwas überlesen. Es scheint hier um die
Einladung zu einem Bewerbunsggspräch zu gehen und wenn
genügend Bewerber vorhanden sind, wird nicht lange hinter
einem speziellen hinterhertelefoniert.
Genau, danke.
Es geht darum dass ICH jemandem absagen muss und mich gerade frage, ob man in Absagen vielleicht auch, wie in einem Arbeitszeugnis, nur wohlwollendes schreiben darf. Ich habe mich nämlich sehr gewundert, dass so viele Bewerber nicht zurückrufen.
Vielleicht kriegen Arbeitslose ja irgendwelche Gelder gestrichen, wenn in der Absage steht „Wir wollten Sie einladen, haben Sie aber nicht erreicht“. Oder „Geben Sie sich in Zukunft einfach ein bisschen Mühe, dann klappts vielleicht auch mit dem V-Gespräch.“
Grüße
Artemis
Hallo,
Es geht darum dass ICH jemandem absagen muss und mich gerade
frage, ob man in Absagen vielleicht auch, wie in einem
Arbeitszeugnis, nur wohlwollendes schreiben darf.
Nein, das muss man nicht, solange die Gründe objektiv nachvollziehbar sind und nicht gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen.
Vielleicht kriegen Arbeitslose ja irgendwelche Gelder
gestrichen, wenn in der Absage steht „Wir wollten Sie
einladen, haben Sie aber nicht erreicht“. Oder „Geben Sie sich
in Zukunft einfach ein bisschen Mühe, dann klappts vielleicht
auch mit dem V-Gespräch.“
Grobe Patzer sollte man auch ansprechen. Nicht um die Bewerber anzuschwärzen sondern um ihnen klar zu machen, woran es liegt. Viele hinterfragen gar nicht ihr eigenes Verhalten sondern finden schnell Gründe, warum es nach der 150ten Bewerbung immer noch nicht geklappt hat. Schnell heißt es dann „ich bin zu alt, mit Kindern bekomme ich keinen Job, Ausländer stellt ja keiner ein“.
Ich habe in meinem Leben schon diverse Absagen schreiben müssen. Wenn die Bewerbungen wirklich unter aller Sau oder Leute definitiv nicht erreichbar waren, habe ich das mit sachlichen Aussagen kommuniziert:
_„Da Ihre Unterlagen hinsichtlich Umfang und Form nicht den Anforderungen entsprechen, die unser Unternehmen an diese stellt, können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen“
„Da die Stelle kurzfristig besetzt werden soll und wir Sie trotz mehrfacher Versuche nicht erreichen konnten um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, können wir Ihre Bewerbung leider nicht mehr berücksichtigen“_
Gruß
S.J.
Morgen,
warum sollte das nicht legitim sein?
Müssen Arbeitslose nicht auf dem Amt nachweisen, dass sie sich bewerben?
Vielleicht kriegen die ja Geld gestrichen, wenn man in die Absage schreibt „Wir haben sie nicht erreicht.“ ?
Grüße
Artemis
Hallo Artemis,
eine Absage kommt (fast) immer ohne konkrete Begründung.
Eben, und das würde ich eben gerne mal anders machen.
Gegen Ende des Referendariats wurde uns DRINGEND geraten
jederzeit erreichbar zu sein, da nach der Erstellung der
Rangfolge schlicht von oben nach unten durch telefoniert wird.
Wer da ist, bekommt den Job, wer nicht eben nicht.
Ist ja auch normal, oder?
Ich hab mein Referendariat 1986 abgeschlossen, da gab es noch
keine Handys. Heute ist es einfacher.
Eben, deswegen verstehe ich nicht, warum man, wenn man Bewerbungen schreibt, nicht zurückrft, wenn man eine Nummer mehrmals auf dem Handy sieht, die man nich kennt.
Grüße
Artemis
Vielen Dank, Steve!
Du hast mir sehr geholfen!
*
Grüße
Artemis
Hi,
warum sollte das nicht legitim sein?
Müssen Arbeitslose nicht auf dem Amt nachweisen, dass sie sich
bewerben?
Vielleicht kriegen die ja Geld gestrichen, wenn man in die
Absage schreibt „Wir haben sie nicht erreicht.“ ?
und?
Gruß,
Malte