Bewerberbogen/Einstellungsbogen

Hallo!
würde gern wissen, ob die Fragen, die ich noch aufliste in einem der o.g Bogen für eine Stelle als Hausmeister zulässig sind.
Achtung: Bewerber ist ü30 mit eigener Familie mit 3 Kindern

Bewerberbogen

  • Wohnanschriften der letzten 12 Monate
  • Wehrdienst
  • derzeitige Stellung: Monatsbruttoverdienst,gewünschter Verdienst
  • aktuelle Lohnpfändungen oder in den letzten 10 Jahren
  • Schulden, die ein Monatseinkommen übersteigen

Einstellungsbogen

  • Vor- und Geburtsname der Mutter und des Vaters
  • Name des Ehegatte, sowie Geburtsname
  • Ehegatte berufstätig, in welchem Unternehmen
  • gehören Sie einer religiösen Vereinigung oder Partei an

Mitarbeiter arbeitet bereits die zweite Woche dort und soll diese Bögen nachreichen, da er einen Freitag eingestellt wurde und den Montag schon Arbeitsbekonn war.
Einige Fragen kann er davon ja auch beantworten, aber ich finde es enicht in ordnung nach Daten der Ehefrau zu fragen. Was geht die der Geburtsnahme an, oder wo sie arbeitet (gut, zur Zeit ist sie Hausfrau in Elternzeit)?
Ehefrau möchte nicht, dass dort ihre Daten reingeschrieben werden. Kann sie ihre Zustimmung verweigern? Am Liebsten wäre ihr, wenn er manche Felder einfach offen lässt.

Und wozu brauchen die bei einem Mann ü30 die Namen und Geburtsnamen der Eltern?

Hallo,

da sind schon einige Fragen sogar verboten, beispielsweise: gehören sie einer religiösen Vereinigung oder Partei an; diese Fragen muss man nicht beantworten. Die Fragen im Bewerbungsbogen sind zulässig und üblich.
Die Fragen im Einstellungsbogen haben ja nichts mit der Position des Hausmeisters zu tun, wobei hier eingeschränkt werden muss, wer der Arbeitgeber ist; öffentlicher Dienst, Sicherheitsunternehmen etc. haben oftmals solche unzulässigen Fragen.

Grundsätzlich muss man sich überlegen, ob man diese Stelle unter allen Umständen haben möchte; wenn die Ehefrau nicht wünscht, dass ihre Angaben eingetragen werden, sollte man sich daran halten.
Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag bereits unterschrieben?

si

Ja, Arbeitsvertrag ist unterschrieben.
Es ist kein öffentlicher Dienst.

Hi!

Die Fragen im
Bewerbungsbogen sind zulässig und üblich.

Das ist, wie so ziemlich alles, was Du hier im Brett schreibst, falsch.

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/… *

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… *

Man, man, man

Gruß
Guido

1 Like

Hi!

  • Wohnanschriften der letzten 12 Monate

Nein (die aktuelle natürlich schon)

  • Wehrdienst

Nein

  • derzeitige Stellung:

Bedingt - da die Tätigkeit aber schon ausgeübt wird, sollte der Arbeitgeber wissen, wer er ist

Monatsbruttoverdienst,

Nein, wobei: Siehe eins weiter oben

gewünschter
Verdienst

Ja

  • aktuelle Lohnpfändungen oder in den letzten 10 Jahren
  • Schulden, die ein Monatseinkommen übersteigen

Nein

  • Vor- und Geburtsname der Mutter und des Vaters

Nein

  • Name des Ehegatte, sowie Geburtsname

Nein

  • Ehegatte berufstätig, in welchem Unternehmen

Nein

  • gehören Sie einer religiösen Vereinigung oder Partei an

Nein, außer es handelt sich beim AG um eine Partei oder „religiöse Vereinigung“

Niemand kann dem AN etwas, wenn er die unzulässigen Fragen mit einer Lüge beantwortet …

Gruß
Guido