Hallo!
würde gern wissen, ob die Fragen, die ich noch aufliste in einem der o.g Bogen für eine Stelle als Hausmeister zulässig sind.
Achtung: Bewerber ist ü30 mit eigener Familie mit 3 Kindern
aktuelle Lohnpfändungen oder in den letzten 10 Jahren
Schulden, die ein Monatseinkommen übersteigen
Einstellungsbogen
Vor- und Geburtsname der Mutter und des Vaters
Name des Ehegatte, sowie Geburtsname
Ehegatte berufstätig, in welchem Unternehmen
gehören Sie einer religiösen Vereinigung oder Partei an
Mitarbeiter arbeitet bereits die zweite Woche dort und soll diese Bögen nachreichen, da er einen Freitag eingestellt wurde und den Montag schon Arbeitsbekonn war.
Einige Fragen kann er davon ja auch beantworten, aber ich finde es enicht in ordnung nach Daten der Ehefrau zu fragen. Was geht die der Geburtsnahme an, oder wo sie arbeitet (gut, zur Zeit ist sie Hausfrau in Elternzeit)?
Ehefrau möchte nicht, dass dort ihre Daten reingeschrieben werden. Kann sie ihre Zustimmung verweigern? Am Liebsten wäre ihr, wenn er manche Felder einfach offen lässt.
Und wozu brauchen die bei einem Mann ü30 die Namen und Geburtsnamen der Eltern?
da sind schon einige Fragen sogar verboten, beispielsweise: gehören sie einer religiösen Vereinigung oder Partei an; diese Fragen muss man nicht beantworten. Die Fragen im Bewerbungsbogen sind zulässig und üblich.
Die Fragen im Einstellungsbogen haben ja nichts mit der Position des Hausmeisters zu tun, wobei hier eingeschränkt werden muss, wer der Arbeitgeber ist; öffentlicher Dienst, Sicherheitsunternehmen etc. haben oftmals solche unzulässigen Fragen.
Grundsätzlich muss man sich überlegen, ob man diese Stelle unter allen Umständen haben möchte; wenn die Ehefrau nicht wünscht, dass ihre Angaben eingetragen werden, sollte man sich daran halten.
Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag bereits unterschrieben?