Bewerbung

Hallo!

Meine Freundin möchte nach dem Abi ein Jahr jobben, aber weiterhin Kindergeld beziehen. Dafür muss sie aber als Ausbildungsplatz-suchend gemeldet sein. Um das zu schaffen, muss sie die vom Arbeitsamt erhaltenen freien Ausbildungsstellen anschreiben - und darf natürlich nicht genommen werden, sie will ja ein Jahr aussetzen.
Nun will sie zu den Betrieben eine sehr schlechte Bewerbung schicken, damit diese sie nichtmal zum Bewerbungsgespräch einladen.
Damit das Arbeitsamt ihre „Bemühungen“ sieht, muss sie allerdings eine Kopie der Bewerbungen zum Arbeitsamt schicken - diese will sie allerdings natürlich perfekt machen, damit die Absicht nicht auffällt…

Kann sie da irgendwelche Schwierigkeiten bekommen? Alle Versuche, ihr diese schwachsinnige Idee auszureden, blieben erfolglos.
Bitte helft mir schnell, ich will ja nicht, dass sie irgendwie Ärger bekommt…

Danke!

Hallo Frosch,

willst Du Deiner Freundin wirklich helfen? Und ihr Ärger ersparen? Echt? Ehrlich? Dann red ihr diese Sch***-Idee aus.
Und eins versprech ich Dir: Ein „schlechtes“ Original und eine „gute“ Kopie ans Amt gibt Ärger. Tierischen Ärger. Ja glaubt Deine Freundin denn, dass sie die erste ist, die auf diese grandiose Idee kommt? Und glaubt sie allen Ernstes, dass das Arbeitsamt nicht manchmal mit den Personalern telefoniert? Und glaubt sie wirklich, dass das nicht rauskommen wird? Mädels, ich will ja nix sagen, aber das halte ich für ein wenig naiv.

Ein bisschen tricksen „Sehr geehrte damen und HErren, auf dem Arbeits-Amt hat man Mir gesagt das ich mal probiehren soll mit mich bei ihnen bewerben“ - mach halt und sag’s niemandem. Aber zwei Versionen machen? Vergesst’s doch einfach!
Eine wie oben zitierte schlechte Bewerbung machen ist noch nicht schlimm, einen schlechten Eindruck im Vorstellungsgespräch auch nicht. Dafür kann sie allenfalls einen Rüffel oder einen Kurs „Wie bewerbe ich mich schlau?“ einfangen. Aber eine gefälschte Kopie? Das möchte zumindest ich meinem Berater nicht erklären müssen… Zu den möglichen Konsequenzen müsste sich mal einer der Wissenden hier äussern, ich bin aber überzeugt, dass das teurer wird als das Kindergeld für dieses Jahr.

*wink*

Petzi

Super, genau den Artikel werde ich ihr gleich noch vorlegen :smiley:
Das ist ja meine Meinung, aber sie ist so überzeugt von der dämlichen Idee… Also meinst du Rechtschreibfehler in dem Original und in der Kopie korrigiert werden nicht auffallen, aber die gewünschte Absage bringen?

Hallo Frosch.

Super, genau den Artikel werde ich ihr gleich noch vorlegen :smiley:
Das ist ja meine Meinung, aber sie ist so überzeugt von der
dämlichen Idee…

Gut so.

Also meinst du Rechtschreibfehler in dem
Original und in der Kopie korrigiert werden nicht auffallen,
aber die gewünschte Absage bringen?

Öhm - selektive Wahrnehmung? Artikel von Petzi nicht gelesen?

Ich geb noch ein wenig Argumentationshilfe in Richtung „dämliche Idee“.

  1. Anspruch auf Kindergeld hat nicht deine Freundin, sondern deren Eltern. Damit stellen die Eltern die Anträge und sind bei Rückfragen der erste Ansprechpartner des Amtes. Sie stehen auf den Formularen und unterschreiben für die Richtigkeit der Angaben - und sie werden mächtig angepisst sein, wenn die Familienkasse das Kindergeld zurück haben will.

  2. Falls was schiefgeht bei der Aktion wird das Arbeitsamt davon total begeistert sein. Ehrlich - die werden sich bei jedem zukünftigen Anliegen deiner Freundin die Beine ausreißen.

  3. Man trifft sich (meiner Erfahrung nach) im Leben immer zweimal (mindestens). Es wäre schon blöd, wenn deine Freundin nächstes Jahr wirklich eine Ausbildungsstelle sucht, sich bei einer Firma bewirbt, die ihren Traumjob ausbildet - und dann feststellen muss, dass sie sich da schonmal beworben hat - mit einer richtig miesen Bewerbung voller Fehler.

Grüße
Joshua

  1. Man trifft sich (meiner Erfahrung nach) im Leben immer
    zweimal (mindestens). Es wäre schon blöd, wenn deine Freundin
    nächstes Jahr wirklich eine Ausbildungsstelle sucht, sich bei
    einer Firma bewirbt, die ihren Traumjob ausbildet - und dann
    feststellen muss, dass sie sich da schonmal beworben hat - mit
    einer richtig miesen Bewerbung voller Fehler.

Sie schreibt die aktuellen Bewerbungen ja in einem Berufsfeld, in den sie gar nicht arbeiten will…

Ich werd versuchen, sie davon zu überzeugen, eine normale Bewerbung zu schreiben und einfach im Bewerbungsgespräch negativ aufzufallen - vllt. hilft das ja…

Danke an euch :smile:

Hallo Frosch,

Also meinst du Rechtschreibfehler in dem
Original und in der Kopie korrigiert werden nicht auffallen,
aber die gewünschte Absage bringen?

Mein Vorposter hatte das ja schon erklärt: NEIN, so meinte ich das nicht. Oder anders gesagt: das Original das zur Firma geht und die Kopie ans Arbeitsamt sind bis aufs i-Tüpfelchen identisch.

*wink*

Petzi

Hallo,

Ich werd versuchen, sie davon zu überzeugen, eine normale
Bewerbung zu schreiben und einfach im Bewerbungsgespräch
negativ aufzufallen - vllt. hilft das ja…

Blöde Idee:

  1. wenn sie nicht schlecht genug auffällt und trotzdem eine Zusage bekommt muss sie Farbe bekennen und dann wirds peinlich
  2. was noch nicht erwähnt wurde: auch die Firmen bekommen parallel zur Freundin Formulare in denen sie mitteilen müssen, ob sich jemand beworben hat und dort dürfen sie auch Bemerkungen machen. Sie sollte also nicht damit rechnen, dass der Fisch mit ner „missglückten“ Bewerbung für sie geputzt ist

Danke an euch :smile:

Nichts zu danken.

MfG

Hallo,

Ich werd versuchen, sie davon zu überzeugen, eine normale
Bewerbung zu schreiben und einfach im Bewerbungsgespräch
negativ aufzufallen - vllt. hilft das ja…

Blöde Idee:

  1. wenn sie nicht schlecht genug auffällt und trotzdem eine
    Zusage bekommt muss sie Farbe bekennen und dann wirds peinlich
  2. was noch nicht erwähnt wurde: auch die Firmen bekommen
    parallel zur Freundin Formulare in denen sie mitteilen müssen,
    ob sich jemand beworben hat und dort dürfen sie auch
    Bemerkungen machen. Sie sollte also nicht damit rechnen, dass
    der Fisch mit ner „missglückten“ Bewerbung für sie geputzt ist

Das ist ja alles soweit richtig, aber … um Kindergeld zu beziehen, muss man sich nicht unbedingt ausbildungsplatzsuchend melden. NEIN, man kann auch selbst Ausbildungsplätze suchen und sich bewerben und legt diese dann als Ausbildungsplatzsuchebemühungen vor. Auch damit sind sie zufrieden. Und dann gibt es kein Parallelschreiben vom Arbeitsamt, ob denn der vorgeschlagene Bewerber genommen wird oder aus welchem Grund eben nicht. Man hat dann auch keine Vorladungen zur Berufsberatung und kann sein eigenes Süppchen kochen.
Mal ganz genau die Bedingungen für Bezug Kindergeld bei über 18 durchlesen.
Hilft das weiter?

Das dumme ist nur, dass sie schon beim Arbeitsamt war, und dort nun gemeldet ist. Nun muss sie sich bei den vom Arbeitsamt erhaltenen Adressen bewerben. Das ist das Blöde… Was wäre denn, wenn sie sich nun „einfach“ an einer Uni oder FH für ein Studienfach einschreibt, aber nie dort erscheint? Muss sie dann Bafög zahlen? Oder bezieht sie dann weiterhin das Kindergeld, bzw. die Eltern?
Es geht ja auch erstmal nur darum, dass sie sich zum 1.8. noch bewerben muss. Wenn es bis dahin nicht geklappt hat, kann sie ja sagen, dass sie sich weiterhin ohne Hilfe des Arbeitsamtes für 2008 bewirbt und gerne, damit sie als Suchend gemeldet bleibt, die Bewerbungskopien zum Arbeitsamt schickt, diese Kopien werden dann natürlich gut sein, für 2008 will sie die Stelle ja wirklich.
Es geht nur darum, den Zeitraum bis zum 1.8. erstmal zu überbrücken, damit sie als Suchend gemeldet bleibt und die Eltern das Kindergeld beziehen…

Was wäre denn, wenn sie sich nun „einfach“ an einer Uni oder
FH für ein Studienfach einschreibt, aber nie dort erscheint?

Ganz einfach: dann zahlt sie Studiengebühren. 500 EUR + ca. 100 EUR Einschreibe/Rückmeldegebühr pro Semester

Oder bezieht sie dann weiterhin
das Kindergeld, bzw. die Eltern?

So weit ich weiß ja.

Das soll sie mal machen mit dem Einschreiben, dann unterstützt sie vom Kindergeld die Uni ohne selbiger groß zur Last zu fallen.

Besser als der unrechte Bezug von Leistungen. Ich bin ja eher der Durchschnittsdeutsche, der schon mal was mitnimmt wenn ers vom Amt so (also auf ziemlich legalem Weg) bekommt, ich bin sicher kein Moralapostel, aber sowas geht mir über die Hutschnur. Wenn sie jobbt und Kohle verdient dann gibst halt keine Kindergeld. Sie streicht die Kohle vom Job ein und (sie oder die Eltern) das Kindergeld, und das von meinen Steuern …

Sorry da fehlt mir jegliches Verständnis …

Grüße
Wawi

2 „Gefällt mir“

Besser als der unrechte Bezug von Leistungen. Ich bin ja eher

der Durchschnittsdeutsche, der schon mal was mitnimmt wenn ers
vom Amt so (also auf ziemlich legalem Weg) bekommt, ich bin
sicher kein Moralapostel, aber sowas geht mir über die
Hutschnur. Wenn sie jobbt und Kohle verdient dann gibst halt
keine Kindergeld. Sie streicht die Kohle vom Job ein und (sie
oder die Eltern) das Kindergeld, und das von meinen Steuern

Nein, nein, ganz so einfach ist es nicht, eine Bedingung für den Bezug vom Kindergeld ist, dass man ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist (darum kann man sich auch einfach wieder abmelden und mitteilen, dass man sich selbst um Ausbildungsplatz bemüht) oder halt seine Ausbildungsplatzsuchebemühungen der Kindergeldkasse auf Anforderung nachweisen muss.
Und wer jobbt und zu viel Einkommen hat, bekommt auch kein Kindergeld, denn dafür gibt es auch eine Einkommensgrenze. Auch das wird geprüft bei Überprüfung Kindergeld, was beständig 1x jährlich stattfindet.
Also ein bißchen jobben geht, denn schließlich bekommen auch die meisten AZUBIS weiter Kindergeld, auch die haben Einkommen, aber eben zu wenig.
Ich kann meist auch eine geringfügige Stelle haben, die genauen Einkommensgrenzen hab ich gerade nicht im Kopf. Damit beschäftige ich mich immer nur 1x im Jahr, wenn die Kindergeldkasse sich wieder mal meldet.

aus aktuellem anlass…
hi frosch,

wenn sich deine freundin bei mir bewerben täte, dann bekäme sie ärger…ich gebe nämlich zumindest feedback ans AA:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

und ganz ehrlich, was soll das? der staat ist keine melkkuh. notfalls verstehe ich noch einen diebstahl im supermarkt mit dem argument, dass keine einzelperson direkt geschädigt wird. den betrug, den deine freundin vor hat trifft unser gebeuteltes sozialsystem (soziales sicherungssystem der BRD - ist das überhaupt noch ein abi-thema?) UND beschäftig einige menschen über längere zeit sinnlos - während der zeit könnten nämlich sowohl personalerInnen als auch AA-beraterInnen besseres tun.

unter ‚allgemeiner hochschulreife‘ stelle ich mir anderes verhalten vor…
so long,

stefan

Hallo,

  1. Wie blöd kann man sein und nicht direkt eine Ausbildung anfangen, weil wenn jemand fragt, was haben Sie denn das letze jahr gemacht kann man ja wohl kaum sagen: Ich war jobben!

  2. Was glaubt Ihr eigentlich was man in einer Ausbildung verdient???
    Also ich mache gerade eine und bekomme die ersten 2 Jahre trotzdem noch Kindergeld weil ich weit unter dem Satz liege, den man verdienen muss um kein Kindergeld mehr zu kriegen und ich verdiene schon nicht schlecht für nen Azubi.

  3. Warum stehen hier andauern fragen wie man den Staat bescheissen kann. Hallo das ist unser aller Geld. Und wenn deine Freundin so toll jobben gehen möchte wird sie hja wohl genug Geld zum leben haben und braucht das Kindergeld nicht mehr!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]